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   LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15   

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https://dejure.org/2016,51839
LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15 (https://dejure.org/2016,51839)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.09.2016 - 10 O 306/15 (https://dejure.org/2016,51839)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. September 2016 - 10 O 306/15 (https://dejure.org/2016,51839)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines gewerblichen PKW-Kaufvertrags; Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs; Vereinbarung der Eigenschaft der Erstzulassung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Oldtimerkaufvertrag - Rücktritt wegen unbehebbarem Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Der Anspruch ist nicht gem. § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird (vgl. BGH v. 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, NJW 2005, 2848).

    Auf die Notwendigkeit der Aufwendung kommt es im Rahmen des § 284 BGB nicht an (vgl.: BGH v. 20.7. 2005 - VIII ZR 275/04, NJW 2005, 2848).

  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Gegenstand eines vertraglichen Schadensersatzanspruches sind auch die zu dessen Durchsetzung erforderlichen und zweckmäßigen Rechtsverfolgungskosten (BGH v. 30.04.1986 - VIII ZR 112/85, NJW 1986, 2243 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 249, Rn. 56, 57).

    Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH v. 18.01.2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112 f.; BGH v. 30.04.1986, NJW 1986, 2243 ff.).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 4 W 12/10

    Rückabwicklung eines Gebrauchtfahrzeugkaufs bei einem gewerblichen

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Es entscheidet also der Umfang der Nutzung durch den Rückgewährschuldner im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer (vgl. OLG Frankfurt v. 17.06.2010 - 4 W 12/10 -, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, Rn. 3562).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Ist der Schadensfall dagegen von vornherein schwieriger gelagert oder wird bei einfach gelagerten Fällen der Schaden nicht bereits aufgrund der ersten Anmeldung reguliert, so darf der Geschädigte sogleich einen Rechtsanwalt mit der weiteren Geltendmachung beauftragen und kann sodann dessen Kosten im Rahmen des materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs geltend machen (BGH v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94, NJW 1995, 446 f.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Besteht aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran, dass der Schadensersatzschuldner ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es grundsätzlich nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (BGH v. 18.01.2005 - VI ZR 73/04, NJW 2005, 1112 f.; BGH v. 30.04.1986, NJW 1986, 2243 ff.).
  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Bei einem Oberklasse PKW der N $$ Baureihe, ist von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km auszugehen, diese bestimmt sich maßgeblich durch die Größe des Motorhubraums (vgl. Reinking/Eggert a.a.O Rn 3572; für einen N ###$$$: OLG Hamm v. 17.12.1996 - 27 U 152/96, NJW 1997, 2121).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung des Kaufpreises ist mit dem Anspruch der Beklagten auf Ersatz der gezogenen Nutzungen gemäß § 346 Abs. 1, 2 zu saldieren (vgl. BGH v. 20.02.2008 - VIII ZR 334/06, NJW 2008, 2028, 2029).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2005 - 1 W 17/05

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs nach Feststellung eines "alten"

    Auszug aus LG Bonn, 30.09.2016 - 10 O 306/15
    Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalles aus der Sicht des Geschädigten darstellt (OLG Düsseldorf, v. 01.10.2005 - I-1 W 17/05 -, juris).
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