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   LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07   

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https://dejure.org/2008,4483
LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07 (https://dejure.org/2008,4483)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18.04.2008 - 10 O 350/07 (https://dejure.org/2008,4483)
LG Duisburg, Entscheidung vom 18. April 2008 - 10 O 350/07 (https://dejure.org/2008,4483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • JurPC

    GG Art. 5, Art. 2; BGB §§ 1004, 823
    "spickmich.de"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bewertung eines Lehrers auf der Internetseite www.spickmich.de; Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil; Bewertungsforum des Portals www.spickmich.de als Ausfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ...

  • kanzlei.biz

    Lehrer-Bewertungsportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" erneut als rechtmäßig eingestuft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Lehrer-Bewertungsportal "spickmich.de" erneut als rechtmäßig eingestuft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 691
  • ZUM 2008, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfG, NJW 1984, 419 ff.; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Köln, a.a.O., BVerfG, NJW 1984, 419 ff; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

    Werden jedoch personenbezogene Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und im gleichen oder in einem anderen Medium wiedergegeben, liegt auf Grund der freiwilligen Einstellung der Daten in ein Medium keine nicht hinzunehmende Belastung vor und eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht gegeben (OLG Köln a.a.O., BGH, NJW 1991, 1532 f.).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    (vgl. EuZW 2004, 245) nicht entgegen.

    In dieser Entscheidung, die die Auslegung der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat, stellt der EuGH ausdrücklich darauf ab, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG als solche keine Beschränkungen enthalten, die im Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen der Meinungsfreiheit stehen und es Aufgabe der Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten sei, die Richtlinie nicht in einer mit durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidierenden Weise auszulegen (OLG Köln a.a.O., EuGH, EuZW 2004, 245).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    In diese Abwägung ist, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits einzubeziehen (vgl. BVerfG, NJW 1999, 1322 f.).

    Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 I GG reicht hingegen nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (vgl. BVerfG, NJW 1999, 1322 f.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfG, NJW 1984, 419 ff.; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Köln, a.a.O., BVerfG, NJW 1984, 419 ff; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Das in Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (vgl. BVerfG, NJW 1984, 419 ff.; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (vgl. OLG Köln, a.a.O., BVerfG, NJW 1984, 419 ff; BVerfG, NJW 1988, 2031; BGH, NJW 1991, 1532 f.).

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Eine wertende Kritik findet ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (vgl. BVerfG, NJW 1999, 2358 f.).

    In einem solchen Fall, wo nicht nur berufliches Wirken, sondern auch die allgemeine Persönlichkeit betroffen ist, welche im Rahmen dieses beruflichen Wirkens eine Rolle spielt, muss geprüft werden, welche Rückwirkungen eine Äußerung auf die persönliche Integrität des Betroffenen hat und ob vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG tatsächlich eine Pflicht zur Duldung der Äußerung besteht (vgl. BVerfG, NJW 1999, 2358 f.).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Doch müssen diese Schranken im Lichte der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gesehen werden, sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der weitreichenden Bedeutung des Grundrechts auszulegen und in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. OLG Köln a.a.O., BVerfG, NJW 1976, 1680 f.).
  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht seinem Schutzbereich (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2613; BVerfG, NJW 2002, 1192 f.).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Persönlichkeitsrecht schützt zwar auch davor, dass jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getätigt hat und die seinen von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen (vgl. BVerfG, NJW 1980, 2070 f.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Duisburg, 18.04.2008 - 10 O 350/07
    Ebenso ist von einer Meinungsäußerung auszugehen, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber dem Wertungscharakter in den Hintergrund tritt (vgl. BGH, NJW 1992, 1439 ff.; BGH, NJW-RR 2001, 411).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 15/09

    Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

    Nach der vorherrschenden Ansicht greift jedoch der Erschöpfungsgrundsatz bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, grundsätzlich nicht (OLG München, CR 06, 655; MMR 08, 691).Eine Erschöpfung kann nach dieser Auffassung allenfalls dann eintreten, wenn die Software auf einem Datenträger in Verkehr gebracht worden ist.
  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 108/09

    Ticket ab 19,90 € - Werbung im Internet: Irreführung bei dem Bewerben des

    Zudem berücksichtige das erstinstanzliche Urteil nicht die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (MMR 2008, 691 - FRITZCard), nach der eine Aufklärung über den Endpreis auch auf einer nachfolgenden Homepage den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Preisangaben genüge.
  • OLG Frankfurt, 06.01.2010 - 11 U 50/09

    Entscheidung des Berufungsgerichts, Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des

    Insbesondere bietet der Umstand, dass der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (MMR 08, 691) zugelassen hat (Beschl. v. 12.11.2009, I ZR 129/08), keinen solchen Grund.
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