Rechtsprechung
LG München II, 09.04.2020 - 10 O 3894/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Reifenwechsel, Überprüfung Schrauben
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 17, § 92, § 709
Haftung wegen nicht ordnungsgemäßer Reifenmontage und Mitverschulden wegen unterlassenem Nachziehen der Radmuttern trotz Hinweises
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Reifenwechsel in der Werkstatt: Nach 50 km muss man die Schrauben prüfen
- lto.de (Kurzinformation)
Mitverschulden bei Autounfall: Autofahrer muss Schrauben nach Reifenwechsel überprüfen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verkehrsunfall wegen lockerer Schrauben nach Reifenwechsel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall nach dem Reifenwechsel - Auch die Besitzer getunter PS-Monster müssen nach dem Reifenwechsel die Schrauben überprüfen
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftung für lockere Schrauben nach dem (Winter-)Reifenwechsel
- etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)
Mitverschulden des Geschädigten wegen nicht durchgeführter Kontrolle nach Reifenwechsel
Verfahrensgang
- LG München II, 09.04.2020 - 10 O 3894/17
- OLG München, 19.05.2021 - 7 U 2338/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Heidelberg, 27.07.2011 - 1 S 9/10
Haftung einer Kfz-Werkstatt nach Ablösen eines montierten Winterreifens: …
Auszug aus LG München II, 09.04.2020 - 10 O 3894/17
Das vom Kläger zitierte Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 27.07.2011 Aktenzeichen 1 S 9/10 ist insoweit nicht einschlägig.
- OLG München, 19.05.2021 - 7 U 2338/20
Schadensersatzansprüche aufgrund Verlustes eines Rades nach Reifenwechsel; kein …
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 09.04.2020, Az. 10 O 3894/17 in Ziffer 1 des Tenors dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, 9.095,82 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.07.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887, 03 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.11.2017 an den Kläger zu zahlen.Mit Endurteil vom 09.04.2020, Az. 10 O 3894/17, verurteilte das Landgericht München II die Beklagte in der Hauptsache zur Zahlung von 5.263,93 EUR sowie zur Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 571, 44 EUR an den Kläger.
Der Kläger beantragt daher, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München II vom 04.03.2020, Az. 10 O 3894/17 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger über den vom Landgericht München II zugesprochenen Betrag hinaus weitere 17.375,93 EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2017, sowie weitere außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von EUR 671, 40 nebst Zinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.