Rechtsprechung
LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Unfall, Nürburgring, Haftung, Touristenfahrt, Haftungsverteilung, Nutzungsausfall Porsche Cabrio
- RA Kotz
Schadensersatzansprüche bei Unfall auf Nordschleife Nürburgring
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mit dem Porsche Cabrio auf dem Nürburgring - Haftungsquote und Nutzungsausfall
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
- OLG Koblenz, 19.01.2023 - 12 U 1933/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
In diesem Sinne ist der Schaden nicht normativ zu bestimmen, sondern subjektbezogen (BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182 ff., Rn. 9 juris).Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein Verschulden trifft, so sind die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger deshalb auch dann vollumfänglich ersatzfähig, wenn sie aufgrund unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der Werkstatt im Vergleich zu dem, was für eine entsprechende Reparatur sonst üblich ist, unangemessen sind (BGH…, Urteil vom 26.04.2022 - VI ZR147/21, Rn. 12; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182 ff., Rn. 13 juris).
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04
Begriff des unabwendbaren Ereignisses
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus (BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 115/04). - BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Denn der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelnde Unfall wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr (zu spät) "ideal" verhält (…jurisPK Straßenverkehrsrecht, § 17 StVG, Rn. 15; zu § 7 Abs. 2 StVG a.F.: BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04).
- BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten …
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206). - LG Wuppertal, 20.12.2007 - 9 S 415/06
Nutzungsausfall allgemein + Pkw - NA Krad - NA Fahrrad - NA Gewerbefahrzeug - NA …
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206). - BGH, 18.06.1985 - VI ZR 126/84
Überprüfung der Werte von Ersatzbeschaffung und Schadensersatz auf fiktiver …
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206). - OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 221/03
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Berechnung des Minderwertes …
Auszug aus LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 39/20
Erforderlich für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung ist zunächst, dass der Geschädigte Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit hat, Kann über ein Zweitfahrzeug verfügt werden, entfällt der Anspruch (BGH VersR 1985, 963; NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf SP 2012, 324; OLG München jurisPR-VerkR 26/2017 Anm. 2 = SVR 2017, 427; OLG Jena VersR 2005, 1574; LG Wuppertal NZV 2008, 206).
- OLG Koblenz, 19.01.2023 - 12 U 1933/22 Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 03.11.2022, Az.: 10 O 39/20, gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.