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   LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18   

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https://dejure.org/2019,63827
LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18 (https://dejure.org/2019,63827)
LG Bonn, Entscheidung vom 30.08.2019 - 10 O 448/18 (https://dejure.org/2019,63827)
LG Bonn, Entscheidung vom 30. August 2019 - 10 O 448/18 (https://dejure.org/2019,63827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Klage auf Feststellung des Eigentums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 8 U 170/10

    Gutgläubiger Erwerb einen unterschlagenen Fahrzeugs - Nachforschungspflicht des

    Auszug aus LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18
    Für Privatleute gilt diesbezüglich ein großzügiger Maßstab (s. OLG Braunschweig, BeckRS 2012, 6482) Dabei ist jedoch für den gutgläubigen Erwerb von PKW in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Erwerber nicht allein auf den Besitz des Veräußerers stützen darf, um auf dessen Eigentümerstellung zu vertrauen.

    Auch Tipp- und Schreibfehler kommen und Fahrzeugpapieren hin und wieder vor (vgl. OLG Braunschweig, Urt. v. 1.9.2011 - 8 U 170/10, BeckRS 2012, 6482), sodass die falsche Schreibweise der Wagenfarbe oder die Verwechslung von Groß- und Kleinbuchstaben keine Verdachtsmomente darstellen, deren Außerachtlassung grob fahrlässiges Handeln begründet.

  • BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73

    Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage

    Auszug aus LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18
    Der geforderte Preis für das Auto war schließlich nach Ansicht des Gerichts auch nicht so niedrig, dass aufgrund der zu geringen geforderten Summe hätte einleuchten müssen, dass mit dem Geschäft etwas nicht stimme (vgl. dazu BGH NJW 1975, 735: Guter Glaube verneint bei Erwerb durch Händler zu 68 % des Marktpreises).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18
    Dass die Mitarbeiter insoweit Opfer einer Täuschung geworden sind, ist unerheblich, da es diesbezüglich nur auf den natürlichen Willen zur Besitzaufgabe ankommt (s. BGH NJW 1952, 738, 739).
  • RG, 04.05.1931 - VIII 619/30

    Hängt die Zulässigkeit der Klage auf künftige Leistung davon ab, ob anzunehmen

    Auszug aus LG Bonn, 30.08.2019 - 10 O 448/18
    Der Antrag zu 4) ist jedoch unzulässig, weil er weder auf zukünftige, an den Eintritt eines Kalendertages geknüpfte Zahlung oder Räumung gem. § 257 ZPO, noch auf wiederkehrende Leistung nach § 258 ZPO gerichtet ist, sondern weil er schlicht auf eine künftige Leistung gerichtet ist, ohne dass - wie von § 259 ZPO verlangt - den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt wäre, dass die Beklagte sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde Zwar kann grundsätzlich bereits der Umstand, dass die Beklagte das Eigentum an dem PKW für sich reklamiert und bezüglich des Anspruchs auf Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II Klageabweisung beantragt hat, die Vermutung begründen, dass sie sich bei Eintritt der Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs auch dessen Erfüllung entziehen wird (vgl. RGZ 132, 338, 340 f.).
  • OLG Köln, 07.04.2020 - 16 U 233/19

    Gutgläubiger Erwerb eines Gebrauchtwagens

    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 30.08.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (10 O 448/18) gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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