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   LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16   

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LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,20847)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.06.2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,20847)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,20847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5, 85, 130 Abs. 3, 133, 157, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2
    Bestimmung von Vorstandsmitgliedern einer Stiftung im Testament des Stifters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Amtszeitverlängerung eines Vorstandsvorsitzenden u. eines Vorstandsmitglieds einer privaten Stiftung durch notarielle Verfügung des geborenen Stifters vor seinem Tod

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.05.2010 - 20 W 175/10

    Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung von Vorstandsmitgliedern nach §§

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Das Gesetz sieht für Stiftungen - anders als z.B. für Aktiengesellschaften - gerade keine Vorgabe für die Dauer der Amtszeit von Vorstandsmitgliedern vor, sodass grundsätzlich sogar eine zeitlich unbefristete Berufung auf Lebenszeit für möglich erachtet wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.05.2010, 20 W 175/10, juris Rn 30; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts/ Lücke , 4. Aufl. 2016, § 92 Rn 23).

    Insbesondere lassen sich die für Aktiengesellschaften von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze einschließlich der Regelung des § 84 Abs. 1 S. 3 AktG aufgrund der unterschiedlichen Strukturen von Aktiengesellschaften und Stiftungen nicht auf Stiftungen übertragen (so auch für den Fall der Befristung der Amtsdauer von Kuratoriumsmitgliedern einer Stiftung ausdrücklich: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.05.2010, 20 W 175/10, juris Rn 26ff.).

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    C2 erkennt jedoch auch ein Drittrechtsverhältnis als zulässigen Gegenstand einer Feststellungsklage an, falls dieses zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1993, VIII ZR 222/92, NJW 1993, 2539, 2540 m.w.N.).

    Dabei ist es als ausreichend angesehen worden, wenn der Kläger vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Beklagten und einem Dritten in seinem Rechtsbereich auch nur mittelbar betroffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1993, VIII ZR 222/92, NJW 1993, 2539, 2540).

  • BGH, 29.10.2008 - XII ZB 75/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung des

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Maßgeblich in Bezug auf die jeweiligen Klageanträge zu 1) war insoweit der Betrag der maximalen Aufwandsentschädigung für 5 Jahre Vorstandstätigkeit von 300.000,00 Euro abzüglich 20 %, da insoweit lediglich eine positive Feststellungsklage erhoben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 29.10.2008, XII ZB 75/08, juris Rn 8).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Es handelt sich dann nicht um etwas anderes, das nicht beantragt ist, sondern um ein Weniger, das stets im Mehr enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.1986, III ZR 246/84; NJW-RR 1987, 59, 60).
  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 26/85

    Klagerecht der Destinatäre einer Stiftung

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Die Auslegung der im oder mit dem Stiftungsgeschäft festgelegten Satzung (§ 85 BGB) hat sich am erkennbaren Willen des Stifters zu orientieren; es gelten die §§ 133, 157 BGB (vgl. Juris PK-BGB, aaO, § 81 Rn 15; Palandt/ Ellenberger , 76. Aufl. 2017, § 85 Rn 2; BGH, Urteil vom 22.01.1987, III ZR 26/85, juris Rn 32).
  • OLG Celle, 04.07.2006 - 4 W 106/06

    Unterscheidung zwischen Geschäftsfähigkeit und Verfügungsbefugnis bei

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Dass zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Bestellungserklärung die Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes auf das Kuratorium nach § 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung übergegangen war, steht dem nicht entgegen, da insoweit auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung abzustellen ist und die Bindungswirkung nur durch einen vorherigen oder gleichzeitigen Widerruf hätte beseitigt werden können (vgl. Palandt/ Ellenberger , 76. Aufl. 2017, § 130 Rn 11; BGH, Beschluss vom 19.10.1967, III ZB 18/67, juris Rn 21; OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006, 4 W 106/06, NJW 2006, 3501, 3502).
  • BGH, 19.10.1967 - III ZB 18/67

    Widerruf von letztwilligen wechselbezüglichen Verfügungen

    Auszug aus LG Aachen, 20.06.2017 - 10 O 470/16
    Dass zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Bestellungserklärung die Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes auf das Kuratorium nach § 7 Abs. 2 S. 2 der Satzung übergegangen war, steht dem nicht entgegen, da insoweit auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung abzustellen ist und die Bindungswirkung nur durch einen vorherigen oder gleichzeitigen Widerruf hätte beseitigt werden können (vgl. Palandt/ Ellenberger , 76. Aufl. 2017, § 130 Rn 11; BGH, Beschluss vom 19.10.1967, III ZB 18/67, juris Rn 21; OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2006, 4 W 106/06, NJW 2006, 3501, 3502).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers zu 1) sowie der Berufung und Anschlussberufung des Klägers zu 2) wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 - 10 O 470/16 - aufgehoben und im Hauptsachetenor insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    10 O 470/16.

    Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers zu 1) sowie der Berufung und Anschlussberufung des Klägers zu 2) wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 - 10 O 470/16 - aufgehoben und im Hauptsachetenor insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Am 1. Dezember 2016 hat der Kläger zu 1) unter dem Aktenzeichen 10 O 470/16 beim Landgericht Aachen Klage erhoben mit dem Begehren der Feststellung, er sei weiterhin als Vorstandsvorsitzender der Beklagten bestellt.

    Die Beklagte beantragt hiernach, 1. unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 - 10 O 470/16 - die Klage vollständig abzuweisen.

    Überdies erhebt er selbst Berufung und beantragt, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 - 10 O 470/16 - dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass Herr Dr. Q3 nicht wirksam zum Vorstand der S-Stiftung bestellt worden ist.

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   LG Aachen, 20.07.2017 - 10 O 470/16   

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https://dejure.org/2017,64678
LG Aachen, 20.07.2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,64678)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.07.2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,64678)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 10 O 470/16 (https://dejure.org/2017,64678)
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