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   LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11   

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https://dejure.org/2012,50333
LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11 (https://dejure.org/2012,50333)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.11.2012 - 10 O 487/11 (https://dejure.org/2012,50333)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. November 2012 - 10 O 487/11 (https://dejure.org/2012,50333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungsanforderungen des Geschädigten i.R. von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bei Vorhandensein von Vorschäden

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Ersatz durch Vorschaden verursachter Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 22.02.2010 - 12 U 59/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 23; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 12; Urteil vom 29.04.2002 - 12 U 7995/00 - Rz. 3; alle Entscheidungen zitiert nach juris ).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 25; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 14, a.a.O.).

    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 26, a.a.O.; Urteil vom 29.06.2009 - 12 U 146/08 - Rz. 4, zitiert nach juris ).

  • KG, 26.04.2007 - 12 U 76/07

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis der Schadenshöhe bei vorgeschädigtem,

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 23; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 12; Urteil vom 29.04.2002 - 12 U 7995/00 - Rz. 3; alle Entscheidungen zitiert nach juris ).

    Ein Schadensersatzanspruch entfällt schon dann, wenn wegen der im Unfallzeitpunkt nicht reparierten Vorschäden ein zusätzlicher Schaden nicht festgestellt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 25; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 14, a.a.O.).

  • KG, 29.04.2002 - 12 U 7995/00

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Es obliegt dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des unfallbedingten Schadens darzulegen und zu beweisen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 23; Beschluss vom 26.04.2007 - 12 U 76/07 - Rz. 12; Urteil vom 29.04.2002 - 12 U 7995/00 - Rz. 3; alle Entscheidungen zitiert nach juris ).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Von der Art der Abrechnung des Sachschadens ist der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zwar nicht abhängig; er setzt jedoch voraus, dass dem Geschädigten durch eine unfallbedingte Reparatur der Gebrauch tatsächlich entzogen worden ist (vgl. KG, Urteil vom 04.06.2007 - 12 U 208/06 - Rz. 45, zitiert nach juris).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 83/07

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Bestreiten des Eigentums des Klägers am

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Zudem hat er sich auf seine Eintragung als Halter im Fahrzeugbrief berufen, aus welchem sich das Eigentum an dem Fahrzeug aber gerade nicht ergibt (vgl. KG, Beschluss vom 29.10.2007 - 12 U 83/07 - Rz. 4, zitiert nach juris ).
  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus LG Aachen, 14.11.2012 - 10 O 487/11
    Bei unstreitigen Vorschäden und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden im Einzelnen zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vortragen muss (KG Berlin, Beschluss vom 22.02.2010 - 12 U 59/09 - Rz. 26, a.a.O.; Urteil vom 29.06.2009 - 12 U 146/08 - Rz. 4, zitiert nach juris ).
  • OLG Hamm, 04.03.2014 - 9 U 181/13

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls in der

    Dabei muss zur Art und Weise der Reparatur des Vorschadens - insbesondere dann, wenn diese (wie hier) zur Besitzzeit des Geschädigten und sogar (wie hier) durch diesen oder einen Angehörigen selbst in Eigenregie erfolgt ist - schon konkret vorgetragen werden und reichen pauschale Angaben nicht aus; ohne einen solchen konkreten Vortrag laufen Beweisantritte für eine fachgerechte und ordnungsgemäße (und nicht nur kosmetische) Reparatur auf einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinaus, denn es ist Sache des darlegungspflichtigen Geschädigten, zunächst einmal die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen vorzutragen (vgl. zum Ganzen allgemein nur OLG Düsseldorf, RuS 2013, 46; OLG Köln, Schaden-Praxis 2011, 187; KG, VRS 119, Nr. 28 sowie LG Aachen, Urteil v. 14.11.2012 - 10 O 487/11, zitiert nach juris).
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