Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 26.07.2016

Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15 (145)   

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https://dejure.org/2015,78874
LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15 (145) (https://dejure.org/2015,78874)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30.07.2015 - 10 O 507/15 (145) (https://dejure.org/2015,78874)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 10 O 507/15 (145) (https://dejure.org/2015,78874)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Hamburg, 08.08.2007 - 15 K 91/07

    Kostentragungspflicht eines Eisenbahnbetreibers für vom Straßenbaulastträger

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15
    Eine öffentlich rechtliche Streitigkeit würde dann vorliegen, wenn das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EBKrG) anwendbar wäre (vgl, OVG Koblenz Urteile vom 13.02.1997 1 A 13249/45 und 06.07.2006 1 A 11417/05, VG Hamburg Urteil vom 08.08.2007, 15 K 91/07, alle nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2015 - 22 U 35/14

    Kenntnisbeginn im Rahmen des § 199 BGB nach Verkehrsunfall während laufendem

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15
    Dies bedeutet aber nicht, dass der Prozess für den Kläger risikolos erscheinen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015, 22 U 35/14, juris, Rz. 19 - 21 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2006 - 1 A 11417/05

    Eisenbahnrecht; Beseitigung einer Kreuzungsanlage; Selbsteintrittsrecht eines

    Auszug aus LG Magdeburg, 30.07.2015 - 10 O 507/15
    Eine öffentlich rechtliche Streitigkeit würde dann vorliegen, wenn das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EBKrG) anwendbar wäre (vgl, OVG Koblenz Urteile vom 13.02.1997 1 A 13249/45 und 06.07.2006 1 A 11417/05, VG Hamburg Urteil vom 08.08.2007, 15 K 91/07, alle nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29878
LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15 (https://dejure.org/2016,29878)
LG Aachen, Entscheidung vom 26.07.2016 - 10 O 507/15 (https://dejure.org/2016,29878)
LG Aachen, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 10 O 507/15 (https://dejure.org/2016,29878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rückzahlungsanspruchs gegenüber dem Kommandisten einer Publikums-KG aus einem behaupteten Darlehensvertrag; Anforderungen an die Vereinbarung einer vorbehaltlichen Liquiditätsausschüttung als rückforderbares Darlehen in den ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kommanditgesellschaft: Ausschüttungen an die Kommanditisten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel über Ausschüttungen nur als Darlehen kann auslegungsbedürftig sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.2014 - II ZR 72/12

    Kommanditbeteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft zum Betrieb eines

    Auszug aus LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch allgemein anerkannt, dass über die Regelung des § 169 Abs. 1 HGB hinaus Ausschüttungen an die Kommanditisten auch geleistet werden können, wenn die Gesellschaft keine Gewinne generiert, allerdings die entsprechenden Ausschüttungen nur dann als Darlehen gewährt und zurückgefordert werden können, wenn dies im entsprechenden Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt worden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, II ZR 72/12, juris Rn 11ff; Urteil vom 12.03.2013, II ZR 73/11, NJW 2013, 2278, 2279).

    (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, aaO, Rn 15 m.w.N.).

    Dementsprechend müssen sich für den einer Publikumspersonengesellschaft beitretenden Gesellschafter die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, aaO, Rn 17).

  • BGH, 12.03.2013 - II ZR 73/11

    Zur Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Kommanditbeteiligung an

    Auszug aus LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch allgemein anerkannt, dass über die Regelung des § 169 Abs. 1 HGB hinaus Ausschüttungen an die Kommanditisten auch geleistet werden können, wenn die Gesellschaft keine Gewinne generiert, allerdings die entsprechenden Ausschüttungen nur dann als Darlehen gewährt und zurückgefordert werden können, wenn dies im entsprechenden Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt worden ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, II ZR 72/12, juris Rn 11ff; Urteil vom 12.03.2013, II ZR 73/11, NJW 2013, 2278, 2279).

    Insoweit erweist es sich als nicht in sich schlüssig, wenn die Gesellschafter die Möglichkeit hätten, nach § 14 Ziffer 7 lit. d) des Gesellschaftsvertrages zu ihren Gunsten Auszahlungen aus Liquiditätsüberschüssen zu beschließen, ihnen diese Zahlungen aber binnen einer Frist von drei Monaten wieder entzogen werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, II ZR 348/14, NJW-RR 2016, 550, 555f. m.w.N.; Urteil vom 12.03.2013, aaO, Rn 23).

  • OLG Hamm, 09.02.2015 - 8 U 103/14

    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15
    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidungen vom 04.02.20015 (8 U 89/14, juris Rn 64) und vom 09.02.2015 (8 U 103/14, juris Rn 74) einen zur Rückforderung der Ausschüttungen berechtigenden besonderen Grund angenommen hat, soweit das Rückzahlungsverlangen ausdrücklich an die " Liquiditätslage der Gesellschaft " geknüpft ist, ist dies nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar, zumal im Verfahren 8 U 103/14 in § 4 Ziffer 9 Abs. 3 des dortigen Gesellschaftsvertrages - anders als hier - ausdrücklich geregelt war, dass eine Rückzahlung der Darlehensforderung aufschiebend bedingt von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängt.
  • OLG Hamm, 04.02.2015 - 8 U 89/14

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen durch eine Fondsgesellschaft

    Auszug aus LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15
    Soweit das Oberlandesgericht Hamm in zwei Entscheidungen vom 04.02.20015 (8 U 89/14, juris Rn 64) und vom 09.02.2015 (8 U 103/14, juris Rn 74) einen zur Rückforderung der Ausschüttungen berechtigenden besonderen Grund angenommen hat, soweit das Rückzahlungsverlangen ausdrücklich an die " Liquiditätslage der Gesellschaft " geknüpft ist, ist dies nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar, zumal im Verfahren 8 U 103/14 in § 4 Ziffer 9 Abs. 3 des dortigen Gesellschaftsvertrages - anders als hier - ausdrücklich geregelt war, dass eine Rückzahlung der Darlehensforderung aufschiebend bedingt von der Liquiditätslage der Gesellschaft abhängt.
  • BGH, 16.02.2016 - II ZR 348/14

    Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft: Auslegung der Regelung

    Auszug aus LG Aachen, 26.07.2016 - 10 O 507/15
    Insoweit erweist es sich als nicht in sich schlüssig, wenn die Gesellschafter die Möglichkeit hätten, nach § 14 Ziffer 7 lit. d) des Gesellschaftsvertrages zu ihren Gunsten Auszahlungen aus Liquiditätsüberschüssen zu beschließen, ihnen diese Zahlungen aber binnen einer Frist von drei Monaten wieder entzogen werden könnten (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2016, II ZR 348/14, NJW-RR 2016, 550, 555f. m.w.N.; Urteil vom 12.03.2013, aaO, Rn 23).
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