Rechtsprechung
   LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27611
LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
LG Rostock, Entscheidung vom 31.08.2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
LG Rostock, Entscheidung vom 31. August 2005 - 10 O 53/05 (https://dejure.org/2005,27611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Krankentagegeldversicherung - Rückforderung bei Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15 Buchst. a; MBKT 94 § 15 Buchst. b
    Pflicht zur Rückzahlung von Krankentagegeld bei rückwirkend gewährter Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Eine Klausel etwa, wonach die Versicherung beendet sei, wenn Berufsunfähigkeit eintrete, die der BGH im Rahmen der Klauselprüfung nach § 9 AGBG überdies für unwirksam erklärt hatte (vgl. BGH VersR 1992, 479), enthält der Vertrag nicht.

    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).

    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Dies gilt umso mehr, als sich Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ausschließen (BGH VersR 1992, 479).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat der BGH in Fällen, in denen zwar die Leistungspflicht nach § 15 a) MB/KT nicht weggefallen ist, weil es nicht zum Wegfall einer Tarifvoraussetzung gekommen ist, gleichwohl bereits eine Rente (auch rückwirkend) wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wurde, eine planwidrige Regelungslücke angenommen, die eine ergänzende Vertragsauslegung gebietet (vgl. BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479).

    In seiner Entscheidung vom 26.02.1992 (VersR 1992, 479) hat der BGH weiter ausgeführt, dass es sich bei dem Rückforderungsanspruch des Krankengeldtageversicherers, der aufgrund einer Rentenleistung von seiner Leistung befreit ist, nicht um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch, sondern um einen unmittelbaren vertraglichen Rückforderungsanspruch handelt.

  • BGH, 12.07.1989 - IVa ZR 201/88

    Verlust der Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung bei Bezug

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Tritt jedoch an die Stelle des aufgrund der Arbeitsunfähigkeit mit Einbußen verbundenen Arbeitseinkommens eine andere Einkommensart, etwa eine Berufsunfähigkeitsrente, endet die Lohnersatzfunktion der Krankentagegeldversicherung und damit auch die Leistungspflicht des Versicherers (BGH VersR 1989, 943).

    Davon ausgehend, dass der Versicherungsnehmer durch das Zusammentreffen von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nicht besser gestellt werden soll, als er bei Ausübung seiner Erwerbstätigkeit stünde, da der Zweck der Krankentagegeldversicherung eben gerade im Ausgleich von durch die Erwerbsunfähigkeit bedingten Einkommenseinbußen besteht, ist der BGH in den vorzitierten Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Versicherungsvertrag dahin ergänzend auszulegen sei, dass auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 15 a) MB/KT nicht gegeben sind, eine Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers ab dem Tage entfalle, ab dem der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte, selbst wenn dies rückwirkend erfolgt (im Ergebnis, wenn auch mit anderen Gründen, so schon BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943).

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Aus diesen Erwägungen heraus hat der BGH in Fällen, in denen zwar die Leistungspflicht nach § 15 a) MB/KT nicht weggefallen ist, weil es nicht zum Wegfall einer Tarifvoraussetzung gekommen ist, gleichwohl bereits eine Rente (auch rückwirkend) wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wurde, eine planwidrige Regelungslücke angenommen, die eine ergänzende Vertragsauslegung gebietet (vgl. BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479).

  • BGH, 02.10.1980 - IVa ZR 14/80

    Anspruch auf Krankentagegeld für die Zeit einer krankheitsbedingten

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).

    Davon ausgehend, dass der Versicherungsnehmer durch das Zusammentreffen von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nicht besser gestellt werden soll, als er bei Ausübung seiner Erwerbstätigkeit stünde, da der Zweck der Krankentagegeldversicherung eben gerade im Ausgleich von durch die Erwerbsunfähigkeit bedingten Einkommenseinbußen besteht, ist der BGH in den vorzitierten Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Versicherungsvertrag dahin ergänzend auszulegen sei, dass auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 15 a) MB/KT nicht gegeben sind, eine Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers ab dem Tage entfalle, ab dem der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhalte, selbst wenn dies rückwirkend erfolgt (im Ergebnis, wenn auch mit anderen Gründen, so schon BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Für die Bestimmung dieses Zeitpunktes, kommt es bei Rückforderungsansprüchen des Versicherers darauf an, wann dieser von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen, er also seine Forderung neu bestimmen konnte (BGH NJW-RR 1990, 159; BGH NJW-RR 1994, 410).
  • OLG Oldenburg, 13.10.1999 - 2 U 179/99

    Ende eines Versicherungsverhältnisses mit dem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).
  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 221/88

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der Deutschen

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Für die Bestimmung dieses Zeitpunktes, kommt es bei Rückforderungsansprüchen des Versicherers darauf an, wann dieser von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangte oder hätte erlangen müssen, er also seine Forderung neu bestimmen konnte (BGH NJW-RR 1990, 159; BGH NJW-RR 1994, 410).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96

    Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    c) Die Rechtsprechung geht entgegen des Wortlautes des § 15 b) MB/KT zwar davon aus, dass die medizinische Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses führe, den Versicherer aber von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. BGH VersR 1992, 479; OLG Düsseldorf VersR 1999, 354; OLG Düsseldorf VersR 1999, 356; OLG Oldenburg VersR 2000, 752).
  • OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung

    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Nun ist es aber in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob die Verwendung des Wortes "nach" in § 15 b) MB/KT eine zeitliche Zäsur zu bewirken hat, wonach die Leistungsfreiheit erst dann und ab dem Zeitpunkt eintreten kann, an dem der Befund vorliegt (so etwa OLG Hamm VersR 1992, 346; a.A. jedoch mit weiteren Nachweisen für beide Ansichten Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 25).
  • OLG Köln, 03.08.1973 - 10 U 213/72
    Auszug aus LG Rostock, 31.08.2005 - 10 O 53/05
    Sie hat also Lohnersatzfunktion für den Fall der Arbeitsunfähigkeit (BGH VersR 1980, 1163; BGH VersR 1989, 943; BGH VersR 1992, 477; BGH VersR 1992, 479; OLG Köln VersR 1974, 851; Wilms in Bach/Moser, § 15 MB/KT Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 4 U 95/97

    Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit mit Verweisungsmöglichkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht