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   LG Rostock, 29.11.1999 - 10 O 531/93   

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LG Rostock, 29.11.1999 - 10 O 531/93 (https://dejure.org/1999,19203)
LG Rostock, Entscheidung vom 29.11.1999 - 10 O 531/93 (https://dejure.org/1999,19203)
LG Rostock, Entscheidung vom 29. November 1999 - 10 O 531/93 (https://dejure.org/1999,19203)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 26.05.2004 - 6 U 13/00

    Verkehrswertermittlung für sogenannte ALV-Anlage

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock, Az.: 10 O 531/93, - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen - dahingehend abgeändert und die weitergehende Klage insoweit abgewiesen, dass die Beklagte zur Zahlung von 1.145.000,00 DM an die Klägerin - Zug um Zug gegen Übertragung des hälftigen Anteils der Klägerin an der ALV-Anlage 16 kt in Schwaan gem. gerichtlich protokolliertem Vergleich vom 15. Mai 1991 zum Verfahren vor dem Kreisgericht Schwerin, Az.: 1 C 7/91 HS und 31-ZH-30/90, durch die Klägerin - verurteilt wird.

    Die Berufung des Nebenintervenienten gegen das am 29.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock, Az.: 10 O 531/93, wird zurückgewiesen.

    das angefochtene Urteil des Landgerichts Rostock vom 29. November 1999 - 10 O 531/93 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    das am 29.11.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock zum Az.: 10 O 531/93 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 1.472.000,00 DM nebst 11% Zinsen vom 30.09.1991 bis 31.12.1991, 11, 25% Zinsen vom 01.01.1992 bis 30.06.1992, 12% Zinsen vom 01.07.1992 bis 30.09.1992, 11, 5%& Zinsen vom 01.10.1992 bis 31.12.1992, 11% Zinsen vom 01.01.1993 bis 30.03.1993, 10, 5% Zinsen vom 01.04.1993 bis 30.06.1993, 9,75% Zinsen vom 01.07.1993 bis 30.03.1994, 8,75% Zinsen vom 01.04.1994 bis 30.03.1995, 8,5% Zinsen vom 01.04.1995 bis 30.06.1995, 8% Zinsen vom 01.07.1995 bis 31.12.1995, 7,5% Zinsen vom 01.01.1996 bis 31.01.1996 sowie 5% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz seit dem 01.02.1996 zu zahlen.

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2008 - 8 U 528/07

    Umfang des Rückgewähranspruchs bei Hinterlegung durch den Drittschuldner;

    Die Kläger, die titulierte Forderungen gegen die Beklagte zu 2) haben - der Kläger zu 1) aus einem gerichtlich titulierten Vergleich des Landgerichts Saarbrücken vom 3.12.1993 - 10 O 28/93 - über 14.571,82 EUR sowie aus Kostenfestsetzungsbeschluss vom 14.12.1993 über 1.951,83 EUR, zusammen 16.523,65 EUR, die Klägerin zu 2) aus dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.9.1995 - 10 O 531/93 - über 8.833,39 EUR, auf die bislang nichts gezahlt wurde und deretwegen auch nicht erfolgreich vollstreckt werden konnte, erwirkten gegen die Erbin M. O. als Drittschuldnerin unter dem 21.12.2005 jeweils ein vorläufiges Zahlungsverbot, die der Beklagten zu 2) am 7.1.2006, der Drittschuldnerin am 27.12.2005 bzw. am 31.1.2006 und dem Testamentsvollstrecker am 24.12.2005 zugestellt wurden und denen jeweils entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse vom 27.12.2005 bzw. vom 13.1.2006 - nachfolgend der Beklagten zu 2) am 2.2.2006 bzw. 16.2.2006, der Drittschuldnerin am 23.1.2006 bzw. 31.1.2006 sowie dem Testamentsvollstrecker am 31.1.2006 bzw. 14.2.2006 zugestellt - folgten (vgl. im Einzelnen Bl. 16-43).
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