Rechtsprechung
LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder eines abhängigen Unternehmens wegen einer Kreditvergabe als nachteiliges Rechtsgeschäft; Rechtmäßigkeit einer Darlehensvergabe an ein beherrschendes Unternehmen; Darlegungslast und Beweislast für die Frage des Vorliegens einer ...
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
- OLG Jena, 25.04.2007 - 6 U 947/05
- BGH, 01.12.2008 - II ZR 102/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LG Dortmund, 01.08.2001 - 20 O 143/93
Ex-Harpen-Aufsichtsrat Giulianelli zu Millionen-Schadenersatz verurteilt
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Die Vergabe von ungesicherten Krediten stellt in der Regel nach der herrschenden Rechtsprechung (LG Dortmund, DB 2001, 2591 [LG Dortmund 01.08.2001 - 20 O 143/93] m.w.N.) einen Pflichtenverstoß des Vorstandes einer unabhängigen AG dar, da der Vorstand dadurch gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr gemäß § 93 III Nr. 1, 57 AktG verstößt.Eine Einlagenrückgewähr ist bei einer AG jede Leistung an die Aktionäre oder ihnen gleichgestellte Personen, die wegen der Mitgliedschaft erfolgt, wenn sie nicht aus dem Bilanzgewinn erfolgt oder ausnahmsweise besonders zugelassen ist (LG Dortmund DB 2001, 2591 [LG Dortmund 01.08.2001 - 20 O 143/93] m.w.N.).
In Bezug auf die Darlehensgewährungen ist zwar zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft einen Rückzahlungsanspruch aufgrund des Darlehensvertrages hat, sie trifft aber auch das Insolvenzrisiko des Darlehensnehmers (vergl. dazu LG Dortmund DB 2001, 2591 (2592) [LG Dortmund 01.08.2001 - 20 O 143/93] , Hüffer, a.a.O. § 57 Rz. 12).
Die Rechtsprechung ist auch schon früher von einer Einlagenrückgewähr ausgegangen, wenn ein ungesichertes Darlehen gewährt wird (vergleiche OLG Hamm, ZIP 1995, 1263; LG Dortmund, DB 2001, 2591 f).
- OLG Hamm, 10.05.1995 - 8 U 59/94
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Auch nach dem Urteil OLG Hamm (Harpener/Omni I) vom 10.5.1995, ZIP 1995, 1263 sei eine ungesicherte Kreditvergabe immer als Einlagenrückgewähr im Sinne von § 57 AktG anzusehen.Die Rechtsprechung ist auch schon früher von einer Einlagenrückgewähr ausgegangen, wenn ein ungesichertes Darlehen gewährt wird (vergleiche OLG Hamm, ZIP 1995, 1263; LG Dortmund, DB 2001, 2591 f).
- BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86
Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Darüber hinaus ist eine Entstehung des Anspruchs im Sinne des Verjährungsrechtes dann anzunehmen, wenn mit der entfernten Möglichkeit des Auftretens eines Schadens gerechnet werden muss (vergl. BGHZ 100, 228 ff m.w.N.).
- BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Insofern bezieht sich die Frage der Rechtshängigkeit und damit die Unterbrechungswirkung nur auf den Teil, der mit diesem Teil eingeklagt wurde (…vergl. Zöller-Greger § 262 Rz. 3; BGH NJW 1984, 2346 (2348) [BGH 22.05.1984 - VI ZR 228/82] ). - OLG München, 16.07.1997 - 7 U 4603/96
Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Aktiengesellschaft gegen ein …
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Eine solche Vermögensminderung ist aber spätestens in dem Zeitpunkt entstanden, in denen die Beklagten die Gewährung der Darlehen ohne Sicherheitenbestellung nicht verhindert haben bzw. eine Anforderung einer nachträglichen Sicherheitsbestellung unterließen (vergl. dazu OLG München, VersR 1998, 1519 (1521); BGH DStR 2005, 933 (936)). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03
Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens …
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Eine solche Vermögensminderung ist aber spätestens in dem Zeitpunkt entstanden, in denen die Beklagten die Gewährung der Darlehen ohne Sicherheitenbestellung nicht verhindert haben bzw. eine Anforderung einer nachträglichen Sicherheitsbestellung unterließen (vergl. dazu OLG München, VersR 1998, 1519 (1521); BGH DStR 2005, 933 (936)). - BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01
Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an …
Auszug aus LG Erfurt, 09.09.2005 - 10 O 611/04
Der Kläger ist der Ansicht, dass es nach dem Cash-Pooling-Urteil des BGH von 24.11.2003 (ZIP 2004, 263 ff [BGH 24.11.2003 - II ZR 171/01] ) nicht auf die Werthaltigkeit der Darlehensforderung ankomme.