Rechtsprechung
LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Schmerzensgeld bei der unberechtigten Veröffentlichung von Fotos
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fotoveröffentlichung von Tatzeugen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtambild.de
Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Veröffentlichung v. Fotos + Schmerzensgeld
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Veröffentlichung von Fotos und Schmerzensgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Recht der Angehörigen von Verbrechensopfern am eigenen Bild
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1065
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 26.05.1976 - 13 U 180/75
Verbrechensopfer
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Angehörige von Verbrechensopfern können eine relative Person der Zeitgeschichte darstellen, wenn sie zugleich auch Tatzeuge sind (OLG Frankfurt AfP 1976, 181). - BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Zwar willigt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts derjenige, der an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der er mit einer Berichterstattung durch die Medien rechnen muß, jedenfalls dann in die Herstellung und grundsätzliche Veröffentlichung der Aufnahmen konkludent ein, wenn er für die Aufnahme posiert oder auch nur fröhlich in die Kamera blickt (BVerfG NJW 2002, 3767, 3768). - LG Köln, 05.06.1991 - 28 O 451/90
Angehörige von Verbrechensopfern
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Dabei hat die Beklagte zu 1) als Verlegerin für die unzulässige Veröffentlichung einzustehen (vgl. LG Köln NJW 1992, 443, 444).
- OLG Hamburg, 01.08.1990 - 3 W 83/90
Zusammensein mit einem Prominenten
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Im übrigen gilt, daß selbst der Betroffene, der erkennt, daß er fotografiert wird, und dagegen nicht einschreitet, dadurch noch kein konkludentes Einverständnis mit der Veröffentlichung der Aufnahme erklärt (OLG Hamburg AfP 1991, 626, 627). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Das Recht am eigenen Bild gewährleistet dem einzelnen Einfluß- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien oder Aufzeichnungen seiner Person durch andere geht (vgl. BVerfG VersR 2000, 773, 774). - BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auszug aus LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Daraus ergibt sich, daß grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (vgl. BGH VersR 1996, 593, 594).