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   LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16   

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https://dejure.org/2016,34234
LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16 (https://dejure.org/2016,34234)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13.05.2016 - 10 Qs 27/16 (https://dejure.org/2016,34234)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 (https://dejure.org/2016,34234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Da das RVG gegen Entscheidungen über Anträge nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG keinen Rechtbehelf vorsieht, gelten die allgemeinen Regeln der StPO (KG Berlin StraFo 2012, 292 m.w.N.).

    Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen).

    Zwar kann ein Erstreckungsantrag nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG auch noch nach Abschluss des Instanzenzuges im Kostenfestsetzungsverfahren gestellt werden (allg. M., vgl. nur KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Braunschweig, StraFo 2015, 349; LG Düsseldorf, B. v. 12.01.2012, 11 KLs 42/10 - juris).

    Dies ist nach teilweise vertretener Auffassung stets dann der Fall, wenn bereits die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO gegeben sind, also grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung auch in dem später hinzuverbundenen Einzelverfahren vorlag (s. KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Cottbus, StRR 2013, 305; Burhoff, a.a.O.; offen gelassen von OLG Hamm, B. v. 18.01.2011, 5 Ws 394/10 - www. burhoff.de).

  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11

    Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Zwar kann ein Erstreckungsantrag nach § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG auch noch nach Abschluss des Instanzenzuges im Kostenfestsetzungsverfahren gestellt werden (allg. M., vgl. nur KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Braunschweig, StraFo 2015, 349; LG Düsseldorf, B. v. 12.01.2012, 11 KLs 42/10 - juris).
  • LG Cottbus, 13.11.2012 - 24 Qs 399/11

    Pflichtverteidigung: Erfordernis eines Erstreckungsantrags vor

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Dies ist nach teilweise vertretener Auffassung stets dann der Fall, wenn bereits die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO gegeben sind, also grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung auch in dem später hinzuverbundenen Einzelverfahren vorlag (s. KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Cottbus, StRR 2013, 305; Burhoff, a.a.O.; offen gelassen von OLG Hamm, B. v. 18.01.2011, 5 Ws 394/10 - www. burhoff.de).
  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen).
  • OLG Hamm, 18.01.2011 - 5 Ws 394/10

    Erstreckung, Verbindung von Verfahren, Beiordnungsantrag, Erforderlichkeit,

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Dies ist nach teilweise vertretener Auffassung stets dann der Fall, wenn bereits die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO gegeben sind, also grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung auch in dem später hinzuverbundenen Einzelverfahren vorlag (s. KG Berlin, StraFo 2012, 292; LG Cottbus, StRR 2013, 305; Burhoff, a.a.O.; offen gelassen von OLG Hamm, B. v. 18.01.2011, 5 Ws 394/10 - www. burhoff.de).
  • KG, 17.03.2009 - 1 Ws 369/08

    Pflichtverteidigergebühr: Bemessung der Vergütung des vor der Beiordnung als

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen).
  • OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung bei hinzuverbundenen Verfahren nach

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Nach anderer Auffassung handelt es sich bei der Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG um eine Spezialregelung für alle Fälle der Verfahrensverbindung, unabhängig davon, ob die Beiordnung als Pflichtverteidiger vor oder nach der Verbindung erfolgt ist (OLG Braunschweig, NStZ-RR 2014, 292; OLG Koblenz, StraFo 2012, 319; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 261; OLG Celle, B. v. 02.01.2007, 1 Ws 575/06 - juris).
  • OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09

    Strafverteidigerkosten: Bemessung der Gebühren des Pflichtverteidigers nach

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen).
  • LG Bielefeld, 27.03.2008 - Qs 652/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG ermöglicht daher bei vorhandenem Wahlverteidiger die Erstreckung der Beiordnung nur, wenn vor der Verbindung ein Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt worden ist (wie hier LG Bielefeld, StRR 2008, 360; LG Berlin, JurBüro 2006, 29).
  • LG Berlin, 28.09.2005 - 505 Qs 167/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf später

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
    § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG ermöglicht daher bei vorhandenem Wahlverteidiger die Erstreckung der Beiordnung nur, wenn vor der Verbindung ein Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger gestellt worden ist (wie hier LG Bielefeld, StRR 2008, 360; LG Berlin, JurBüro 2006, 29).
  • OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06

    Gebührenrechtliche Rückwirkung der Beiordnung auf verbundene Verfahren in denen

  • LG Düsseldorf, 12.01.2012 - 11 KLs 42/10

    Erstreckung der Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung

  • OLG Celle, 04.09.2019 - 2 Ws 253/19

    Anwendbarkeit des § 48 Abs. 6 S. 3 RVG auf alle Verfahrensverbindungen

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zitiert nach juris).

    Die vereinzelt vertretene Ansicht, dass über die materiellen Voraussetzungen des § 140 StPO hinaus die Anordnung der Erstreckung der Beiordnung voraussetze, dass in den hinzuverbundenen Verfahren vor der Verbindung bereits ein Antrag auf Beiordnung gestellt worden ist (so ausdrücklich: LG Osnabrück, Beschluss vom 13.05.2016, 10 Qs 27/16; juris = NdsRpfl. 2016, 350-351; LG Bielefeld, Beschluss vom 27. März 2008 - Qs 652/06 III; LG Berlin, Beschluss vom 28. September 2005 - 505 Qs 167/05, juris), vermag nicht zu überzeugen.

  • LG Detmold, 21.02.2023 - 23 Qs 121/22

    Einziehung, Tätigkeiten des Rechtsanwalts

    Nach anderer Auffassung gilt die Vorschrift des § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG für alle Fälle der Verfahrensverbindung, ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge von Verbindung und Beiordnung (so Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2017 - 2 Ws 179/17 -, Rdn. 13; LG Osnabrück, Beschluss vom 13. Mai 2016 - 10 Qs 27/16 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. April 2014, Az.: 1 Ws 48/14, Rdn. 31 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Mai 2012, Az.: 2 Ws 242/12, Rdn. 14 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Dezember 2010, Az.: 1 Ws 583/10, Rdn. 7; ähnlich: OLG Rostock, Beschluss vom 27. April 2009, Az.: I Ws 8/09, Rdn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 02. Januar 2007 - 1 Ws 575/06 - jeweils zit. nach juris).
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