Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19   

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https://dejure.org/2019,46471
LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19 (https://dejure.org/2019,46471)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19.12.2019 - 10 Qs 425/19 (https://dejure.org/2019,46471)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 10 Qs 425/19 (https://dejure.org/2019,46471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • beck-blog

    OWi-Kostenrechtliches um TraffiStar S350 - Falschangaben der messenden Behörde führen zu SV-Kostenersatz

  • IWW

    StVG § 24; OWiG § 46 Abs. 1, § 47 Abs. 2; StPO § 464 b, § 304, § 311
    StVG, OWiG, StPO

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Erstattung Kosten für Einholung Privatgutachten

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten für Privatgutachten als notwendige Auslagen bei standardisiertem Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann sind Sachverständigenkosten durch die Staatskasse zu erstatten?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit privater SV-Kosten: Wann werden die im Bußgeldverfahren erstattet?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren: Wer ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Wuppertal, 08.02.2018 - 26 Qs 214/17

    Privatgutachten, Erstattungsfähigkeit, Kosten

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19
    Demgegenüber sind Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens ausnahmsweise aber dann als notwendige Kosten anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex-ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre (KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, § 464a Rn. 7 m.w.N.; LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17, BeckRS 2018, 2186).

    Hinzu kommt, dass die Gründe, auf denen die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für private Sachverständigengutachten beruhen, nämlich, dass der Betroffene darauf vertrauen kann, dass von Amts wegen alle erforderlichen Ermittlungen erfolgen und er im Übrigen das Recht und die Pflicht hat, Beweisanträge zu stellen, in Fällen wie dem vorliegenden nur eingeschränkt zur Geltung kommen (LG Wuppertal, Beschl. v. 08.02.2018 - 26 Qs 214/17, BeckRS 2018, 2186).

  • LG Dresden, 07.10.2009 - 5 Qs 50/07

    Kostenerstattung für ein privates Gutachten des Betroffenen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19
    In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise darüber hinaus angenommen, dass Erstattungsfähigkeit gegeben sei, wenn sich die Einholung eines Gutachtens zwar nicht ex-ante betrachtet als notwendig dargestellt, aber ex-post tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen ausgewirkt hat (LG Dresden, Beschl. v. 07.10.2009 - 5 Qs 50/07, NStZ-RR 2010, 61; w. Nachw. bei KK-OWiG/Hadamitzky, 5. Aufl. 2019, § 105 Rn. 69).
  • OLG Schleswig, 11.11.2016 - 2 Ss OWi 161/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19
    Bei dem hier zum Einsatz gekommenen System TraffiStar S350 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Schleswig, Beschl. v. 11.11.2016 - 2 SsOWi 161/16, BeckRS 2016, 111324).
  • AG Herford, 01.07.2019 - 11 OWi 224/18

    Ordnungswidrigkeitsverfahren - Kostenerstattung für privates Gutachten

    Auszug aus LG Bielefeld, 19.12.2019 - 10 Qs 425/19
    Der Betroffene wendet sich gegen die teilweise Zurückweisung seines Kostenfeststellungsantrages vom 04.03.2019 durch Beschluss des Amtsgerichts Herford vom 01.07.2019, Az. 11 OWi 224/18.
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21

    Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten

    In dem der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld, Beschl. v. 19.12.2019, 10 Qs 425/19, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt handelte es sich um ein Gutachten zu einer schwierigen technischen Fragestellung, so dass das Gericht die Einholung eines Privatgutachtens als notwendige Vorbereitung für die Prozessführung und Darlegung durch den Verteidiger ansah und sie somit als erstattungsfähig behandelt hat.
  • LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19
    In dem der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld, Beschl. v. 19.12.2019, 10 Qs 425/19, zitiert nach juris) zugrunde liegenden Sachverhalt handelte es sich um ein Gutachten zu einer schwierigen technischen Fragestellung, so dass das Gericht die Einholung eines Privatgutachtens als notwendige Vorbereitung für die Prozessführung und Darlegung durch den Verteidiger ansah und sie somit als erstattungsfähig behandelt hat.
  • LG Baden-Baden, 02.03.2021 - 2 Qs 13/21

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für privat eingeholtes messtechnisches Gutachten

    Anlass zu einer gegenteiligen Beurteilung besteht auch nicht, soweit die Verteidigung geltend macht, eine Auswertung der Messdaten mit sachverständiger Hilfe sei die einzige Möglichkeit für die Betroffene gewesen, Klarheit über die Zuverlässigkeit der Messanlage und die Richtigkeit des Messergebnisses zu erlangen, und im Hinblick auf die Erforderlichkeit - der Einholung eines Privatgutachtens auf Entscheidungen des Landgerichts Wuppertal - Beschlüsse vom 08.02.2018, Az. 26 Qs 214/17 (danach sollen wegen der erhöhten Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Fehlmessung bei standardisierten Messverfahren die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens erstattungsfähig sein, wenn sie im Rahmen einer "ex-ante-Betrachtung" als notwendig einzustufen sind), und vom 06.11.2018, Az. 26 Qs 210/18 (danach soll wegen erhöhter Darlegungsanforderungen im Bußgeldverfahren ausnahmsweise die Beauftragung eines Privatsachverständigen bereits mit der Zustellung des Bußgeldbescheides als notwendig erscheinen mit der Folge einer Erstattungsfähigkeit dieser Kosten unabhängig davon, ob sich das Gutachten in der Folge tatsächlich auf das Verfahren ausgewirkt hat) - und des Landgerichts Bielefeld - Beschluss vom 19.12.2019, 10 Qs 425/19 (danach seien Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens im Bußgeldverfahren ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn schwierige technische Fragestellungen zu beurteilen sind oder wenn aus Sicht des Betroffenen ex ante ein privates Sachverständigengutachten erforderlich ist, da ansonsten eine erhebliche Verschlechterung der Prozesslage zu befürchten wäre) - verweist.
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