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   LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20   

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https://dejure.org/2021,8283
LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20 (https://dejure.org/2021,8283)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2021 - 10 Qs 46/20 (https://dejure.org/2021,8283)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 10 Qs 46/20 (https://dejure.org/2021,8283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Telefonüberwachung, Verteidigergespräch, Löschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das abgehörte Telefonat mit dem Verteidiger: Pflicht zur Löschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Wenn auch eigene Tätigkeiten oder Äußerungen des Zeugnisverweigerungsberechtigten mangels eigener Wahrnehmung nicht bekanntgewordene Tatsachen sein können, so werden sie dennoch dann vom Zeugnisverweigerungsrecht erfasst, wenn Angaben über diese Tätigkeiten oder Äußerungen Rückschlüsse auf geschützte Tatsachen zulassen (BGH, Beschluss vorn 18. Februar 2014 - StB 8/13 Rn. 6, juris).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Dem einzelnen Bürger wird damit ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung zuerkannt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt und damit auch strafprozessualen Ermittlungen von vornherein entzogen ist: Soweit der Gesetzgeber annimmt, dass der Kontakt zwischen einem Bürger und einem Berufsgeheimnisträger typischerweise den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung berührt, gewährt er absoluten Schutz vor einer Erhebung, Verwendung oder Verwertung von Informationen (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 -, BVerfGE 129, 208-268, Rn. 247).
  • BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04

    Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Die Aus- und Verwertung ist auch nicht etwa nur im Hinblick auf die unmittelbare Schuld- und Straffrage unzulässig, sondern auch für sonstige, hiervon ohnehin kaum trennbare verfahrensrechtliche Zwecke (BGH, Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04 -, juris).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Wenn sich dort der - für die Zulässigkeit notwendige - Verdacht (erst) aus den beschlagnahmten Schreiben selbst ergibt, kann dies die ursprünglich unzulässige Beschlagnahme nicht nachträglich zulässig machen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2001 - 1 StR 198/01 -, Rn. 33, juris m.w.N.).
  • BGH, 05.11.1985 - 2 StR 279/85

    Überwachung des Telefonanschlusses eines Strafverteidigers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Dieser ist für Verteidiger in verfassungskonformer Weise allerdings dahingehend auszulegen, dass er nur dann in Betracht kommt, wenn der Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Katalogtat des § 100a Abs. 2 StPO gegenüber dem Verteidiger besteht, weil das Verteidigungsverhältnis und insbesondere die zu diesem Zwecke geführte Kommunikation gemäß § 148 Abs. 1 StPO einem besonderen Schutze unterliegt (Griesbaum, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 160a Rn. 20; unter Verweis auf: BGH, Urteil vom 05. November 1985 - 2 StR 279/85 -, BGHSt 33, 347-353).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Schließlich ergibt sich auch nichts anderes aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 2018 (2 BvR 1405/17).
  • AG Düsseldorf, 29.05.2020 - 152 Gs 1679/17
    Auszug aus LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 10 Qs 46/20
    Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29.05.2020 (Az. 152 Gs 1679/17) festgestellt, dass die Art und Weise des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.11.2017 (152 Gs 1679/17) angeordneten Überwachung der dort auf.
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