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LG Kiel, 03.01.2020 - 10 Qs 60/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Wertfestsetzung, Verbindung von Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17
Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …
Auszug aus LG Kiel, 03.01.2020 - 10 Qs 60/19
In Bezug auf das Festsetzungsverfahren wird dennoch schon jetzt darauf hingewiesen, dass es nach Auffassung des Unterzeichners wesentlich darauf ankommen dürfte, ob der Beschwerdeführer in den beiden Ursprungsverfahren jeweils schon vor der Verbindung als Pflichtverteidiger eine Tätigkeit entfaltet hat, die sich auf die beiden Einziehungsverfahren bezog (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. November 2018, Az. III ZR 191/17, Rn. 20 (zitiert nach juris)). - AG Norderstedt, 24.07.2020 - 74 Ls 500 Js 60323/15
Pflichtverteidiger und Verbindung von Verfahren
Auszug aus LG Kiel, 03.01.2020 - 10 Qs 60/19
Für die Zeit vor dem 26. November 2018 wird der Wert des Einziehungsverfahrens im Verfahren 74 Ls 500 Js 60323/15 auf 14.170,- Euro und der Wert des Einziehungsverfahrens im (damals noch eigenständigen) Verfahren 74 Ls 500 Js 29869/17 auf 11.000 Euro festgesetzt.
- AG Norderstedt, 24.07.2020 - 4 Ls 500 Js 60323/15
Pflichtverteidiger, mehrere Verfahren, Verbindung, Erstreckung
Über die Beschwerde wurde mit Beschluss vorn 03.01.2020 des Landgerichts Kiel AZ: 10 QS 60/19 entschieden (BI. 446 d.A. Bd. III).Entgegen der Auffassung des Landgerichts (AZ: 10 QS 60/19), wird nunmehr der Ansicht gefolgt, dass dem Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse für alle vorher hinzuverbundenen Verfahren zustehen.