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   LG Bochum, 10.05.2006 - 10 Qs 8/06, 10 Qs 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13457
LG Bochum, 10.05.2006 - 10 Qs 8/06, 10 Qs 9/06 (https://dejure.org/2006,13457)
LG Bochum, Entscheidung vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06, 10 Qs 9/06 (https://dejure.org/2006,13457)
LG Bochum, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 10 Qs 8/06, 10 Qs 9/06 (https://dejure.org/2006,13457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es sind keine anwaltlichen Höchstgebühren für eine Verfahren bei einer lediglich 138 Seiten umfassenden Hauptakte

  • Wolters Kluwer

    Es sind keine anwaltlichen Höchstgebühren für eine Verfahren bei einer lediglich 138 Seiten umfassenden Hauptakte

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der einem Angeklagten und Freigesprochenem entstandenen eigenen notwendigen Auslagen; Bedeutung sowie die Schwierigkeit und der Umfang einer anwaltlichen Tätigkeit; Festsetzung von Höchstgebühren für eine Tätigkeit als Verteidiger

  • Burhoff online

    Rahmengebühr; Höchstgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten: Kostenerstattung bei Tätigwerden für den Rechtsmittelgegner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.04.1971 - 1 U 4171/76
    Auszug aus LG Bochum, 10.05.2006 - 10 Qs 8/06
    Man darf den Höchstwert des Rahmens nur bei überdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und einer besonderen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ansetzen, nicht schon dann, wenn die Sache zwar eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat, rechtlich aber einfach gelagert ist ( Mü VersR 77, 1036, aM AG Betzdorf AnwBl 84, 454).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Wenn auch beim Wahlverteidiger - anders als beim Pflichtverteidiger - Längenzuschläge zur Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht vorgesehen sind (vgl. VV 4110, 4111), so geben doch die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers (KG, StV 2006, 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 55; LG Bochum, Beschl. v. 10. Mai 2006, 10 Qs 8/06 bei www.burhoff.de).
  • AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11

    Terminsgebühr, Bemessungskriterien

    LG Bochum, Beschl. v. 10.5.2006, 10 Qs 8/06, www.burhoff.de.
  • LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17

    Pflichtverteidiger - Verfahrensgebühr - Berufungsverfahren - Rücknahme - Berufung

    Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) .
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 269/09
    Wenn auch beim Wahlverteidiger anders als beim Pflichtverteidiger Längenzuschläge zur Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht vorgesehen sind, so geben doch die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers (KG StV 2006 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 65; LG Bochum, Beschl. v. 10.5.2006, 10 Qs 8/06, www.burhoff.de).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ws 71/09
    Pflichtverteidigers festgelegt sind, Hilfestellung für die Einordnung im Gebührenrahmen nach der Vorstellung des Gesetzgebers ( KG StV 2006, 198 = AGS 2006, 278 = RVGreport 2007, 180; OLG Köln AGS 2008, 32 = RVGprofessionell 2008, 12 = RVGreport 2008, 55; LG Bochum, Beschl.v. 10.5.2006, 10 Qs 8/06, www.burhoff.de).
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