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   LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 R 2516/08   

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https://dejure.org/2010,18408
LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 (https://dejure.org/2010,18408)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 (https://dejure.org/2010,18408)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 (https://dejure.org/2010,18408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rentenzahlung - Verzinsung - maßgeblicher Leistungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzinsung einer Rentennachzahlung nach Rücknahme eines früheren Rentenbescheides

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verzinsung - Beginn der Verzinsung - Rentennachzahlung - Antrag nach § 44 SGB X maßgeblicher Anknüpfungspunkt - früherer Rentenantrag verbraucht - Fälligkeit der Rentennachzahlung erst mit Erlass des Rücknahmebescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung einer Rentennachzahlung nach Rücknahme eines früheren Rentenbescheides; maßgeblicher Leistungsantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 29/89

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des § 44 Abs. 2 SGB I für die Verzinsung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 10 R 2516/08
    Denn jener Antrag entfaltete nur begrenzte Wirkungen und hatte sich mit Abschluss des zwischen den Beteiligten im Rahmen des Verfahrens S 6 RJ 470/02 im Erörterungstermin am 24.07.2002 geschlossenen Vergleichs - jedenfalls was die Frage der Verzinsung anbelangt - erschöpft (BSG, Urteil vom 30.01.1991, 9a/9 RV 29/89 in SozR 3-1200 § 44 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Davon abweichenden Auffassungen, welche für die Begründung der Fälligkeit auf den Erlass des nach § 44 SGB X ergangenen Rücknahmebescheides (so Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08) bzw. auf den Überprüfungsantrag selbst abstellten, sei hingegen nicht zu folgen; denn § 44 SGB X durchbreche die Bestandskraft von Verwaltungsakten.

    Ergibt sich ein Nachzahlungsanspruch erst aus einem Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X, ist als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet wird, im Falle des Klägers also dessen Antrag vom 15.12.2010 (so bereits für einen ähnlichen Fall LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 Rn. 17-19 und wohl auch BSG, Urteil vom 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R Rn. 24 m.w.N. - beide juris).

    Eine frühere Verzinsung folgt auch nicht etwa aus § 44 Abs. 1 SGB I (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2010 - L 10 R 2516/08 Rn. 19 - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2019 - L 2 SO 2656/19

    Sozialrecht - Verzinsung von Geldleistungsansprüchen - konkludente Ablehnung der

    Der Beklagte bezieht sich zur Begründung der Berufung auf das Urteil des LSG vom 22. Juli 2010 (L 10 R 2516/08) und das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2013 (L 20 SO 479/12); nach dieser Rechtsprechung sei der Nachzahlungsanspruch der Klägerin erst mit dem Zugunstenbescheid vom 25. Juli 2018 entstanden und daher auch erst zu diesem Zeitpunkt fällig geworden.
  • SG Karlsruhe, 28.07.2016 - S 3 SO 3787/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von

    aa) Teilweise wird vertreten, es sei für die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des Überprüfungsantrags bzw. die Entscheidung über den Nachzahlungsanspruch abzustellen, weil als "Leistungsantrag" im Sinne von § 44 Abs. 2 SGB I (erst) der Antrag anzusehen sei, mit dem das Überprüfungsverfahren eingeleitet werde (vgl. LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris Rn. 17-19 nachfolgend Verwerfung der Revision als unzulässig durch Beschluss des BSG vom 13. Mai 2011 - B 13 R 30/10 R - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, juris Rn. 35 ff. unter Berufung auf BSG, Urteil vom 26 August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
  • LSG Hessen, 11.10.2017 - L 4 SO 169/16

    Sozialhilfe SGB XII

    Der hier zu entscheidende Fall, in dem der Leistungsanspruch erst im sog. Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X durch den Sozialhilfeträger festgestellt wird, gibt entgegen der Auffassung des Sozialgerichts keinen Anlass dafür, ausnahmsweise nicht dem Wortlaut entsprechend auf den Leistungsantrag, sondern auf den Überprüfungsantrag abzustellen (wie hier: BSG, Urteil vom 17. November 1981 9 RV 26/81 -, juris Rn. 17 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2014 - L 2 R 387/13 -, juris Rn. 32 ff.; Bigge, in: Eichenhofer/Wenner, SGB I - SGB IV - SGB X, 2012, § 44 SGB I Rn. 19 f.; Lilge, in: Lilge, SGB I, 4. Aufl. 2016, § 44 Rn. 22, 49; Mrozynski, SGB 1, 5. Auflage 2014, § 44 Rn. 13; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 44 Rn. 32; Wagner, in: jurisPK-SGB 1, 2. Aufl. Stand: 27. September 2017, § 44 Rn. 31; Bigge, jurisPR-SozR 22/2010 Anm. 3; speziell im Sozialhilferecht zuletzt SG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juli 2016 - S 3 SO 3787/15 -, Rn. 23, juris; a.A. LSG NRW, Urteil vom 10. Juni 2013 - L 20 SO 479/12 -, Rn. 35 ff., juris; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris; offen gelassen von BSG, Urteil vom 26. August 2008 - B 8 SO 26/07 R -, juris Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 387/13

    Erstreckung der Korrekturmöglichkeit nach § 44 SGB 10 auf Zinsansprüche nach

    Dementsprechend sieht der erkennende Senat auch unter Berücksichtigung des Urteils des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2013 (- L 20 SO 479/12 -, Breithaupt 2013, 1044 - Revision anhängig B 8 SO 17/13 R; vgl. ähnlich auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 -, juris) keinen Anlass, von der erläuterten höchstrichterlichen Rechtsprechung abzuweichen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 13 AS 4457/11
    Als Leistungsantrag in diesem Sinne kann nur der Vergleich vor dem Landessozialgericht am 4. Juni 2008 gesehen werden, in welchem sich der Beklagte verpflichtet hat, nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung der Eigenheimzulage im Verfahren B 14 AS 19/07 R zu überprüfen, ob den Klägern für den streitgegenständlichen Zeitraum höhere Leistungen zustehen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 - Juris Rdnr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 15 AS 51/13
    Vor der Rücknahmeentscheidung konnte damit der Nachzahlungsanspruch weder entstehen noch fällig werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 - Rn. 19).
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