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   BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87   

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https://dejure.org/1989,5487
BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87 (https://dejure.org/1989,5487)
BSG, Entscheidung vom 11.01.1989 - 10 RAr 11/87 (https://dejure.org/1989,5487)
BSG, Entscheidung vom 11. Januar 1989 - 10 RAr 11/87 (https://dejure.org/1989,5487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Aufbringung der Mittel für das Konkursausfallgeld bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Dieser kraft Gesetzes eingetretene Beteiligtenwechsel ist noch im Revisionsverfahren zu beachten, da er kein durch Änderung der Klage vorzunehmender gewillkürter Beteiligtenwechsel ist (vgl § 168 SGG; BSG SozR Nr. 3 zu § 168 SGG; Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 3. Aufl 1987, § 99 Anm 7, § 168 Anm 2; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 5/85 -).
  • BSG, 10.08.1988 - 10 RAr 14/86

    Abbruchbetrieb - Umlage - Winterbauförderung

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Wohl aber sind die weiteren Bescheide aufgrund desselben Dauerrechtsverhältnisses ergangen; sie ergänzen unter Aufrechterhaltung des von der Klägerin beanstandeten Rechtsstandpunktes die von ihr ursprünglich angefochtenen Bescheide (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 10. August 1988 - 10 RAr 14/86 -).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Nach § 96 SGG, der allerdings nur entsprechend angewendet werden kann (vgl BSGE 18, 93, 94; 38, 21, 28), gelten auch die Beitragsbescheide vom 4. Oktober 1985 und vom 27. Mai 1986 als angefochten.
  • BSG, 27.06.1980 - 8b/12 RAr 8/79

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Bei Konkurseröffnung bereits entstandene

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Ohne die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit bezüglich des Arbeitsentgelts fehlt dieses Interesse; denn der Vorteil des Kaug besteht für den Arbeitgeber darin, daß die Arbeitnehmer beim Eintritt von Zahlungsunfähigkeit nicht genötigt sind, möglichst umgehend eine neue Arbeitsstelle zu suchen und den vielleicht nur vorübergehend zahlungsunfähigen Arbeitgeber im Stich zu lassen (BSGE 50, 174, 177).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Hingegen hätte der Senat das Unterlassen einer notwendigen Beiladung auch von Amts wegen berücksichtigen müssen (ständige Rspr, siehe BSGE 53, 198, 201; 57, 15, 17; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 27/81

    Geistliche Genossenschaft; Angestellte; Versicherungspflicht; Nachversicherung;

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Hingegen hätte der Senat das Unterlassen einer notwendigen Beiladung auch von Amts wegen berücksichtigen müssen (ständige Rspr, siehe BSGE 53, 198, 201; 57, 15, 17; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 1).
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Nach § 96 SGG, der allerdings nur entsprechend angewendet werden kann (vgl BSGE 18, 93, 94; 38, 21, 28), gelten auch die Beitragsbescheide vom 4. Oktober 1985 und vom 27. Mai 1986 als angefochten.
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77

    Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle -

    Auszug aus BSG, 11.01.1989 - 10 RAr 11/87
    Das Unterlassen einer fakultativen Beiladung im Sinne des § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG ist kein Verfahrensmangel (BSG SozR 4100 § 141n Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - L 1 SO 71/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Änderung des Beklagten - Übergang der

    Voraussetzung einer Funktionsnachfolge in dem vorgenannten Sinne ist, dass aufgrund einer Änderung der Verwaltungsorganisation Aufgaben von einer Behörde auf eine andere oder einen anderen Rechtsträger übergehen (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteile vom 11.01.1989 - 10 RAr 11/87, juris Rn. 11 und vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R, juris Rn. 9).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 116/88

    Minderung des Zuschusses zu Vorruhestandsaufwendungen

    Die Konkursunfähigkeit des Freistaates Bayern folgt bereits aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen, nämlich dem Fehlen einer übergeordneten Zwangsgewalt sowie dem Widerstreit zwischen einer Konkursdurchführung und den öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Staates (Böhle-Stamschräder/Kilger, Konkursordnung, 14. Aufl, § 213 Anm 1; Jaeger, Konkursordnung, 8. Aufl, II. Bd 2. Halbb., § 213 Anm 2b; Kropshofer in Hess/Kropshofer, Komm zur KO, 1982, § 213 Anm 3; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl, Vorbem H zu § 207 sowie § 213 Anm 2; vgl auch BVerfGE 15, 126, 135 f; BVerfGE 66, 18 f = SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSGE 64, 240, 241 = SozR 4100 § 186c Nr. 7).

    Nach der erstgenannten Vorschrift bleiben bei der Frage der Umlage für das Kaug die Lohnsummen der "konkursunfähigen" Betriebe unberücksichtigt, da sie nicht zahlungsunfähig werden können und ihre Arbeitnehmer deshalb durch die Kaug-Versicherung nicht geschützt zu werden brauchen (BT-Drucks 7/1750 S 15 zu § 186c Abs. 2; vgl hierzu auch BVerfGE 65, 359 = SozR 4100 § 186c Nr. 5; 66, 1 = SozR 4100 § 186c Nr. 6; BSGE 64, 240 = SozR 4100 § 186c Nr. 7).

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