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   BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90   

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BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90 (https://dejure.org/1991,1779)
BSG, Entscheidung vom 26.02.1991 - 10 RAr 4/90 (https://dejure.org/1991,1779)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 (https://dejure.org/1991,1779)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 158
  • ZIP 1991, 878
  • NZA 1991, 575
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 12/90

    Säumniszuschlag

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Auch die nach dem Insolvenzereignis anfallenden Säumniszuschläge sind Masseschulden iS von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e) KO (BSGE 52, 42, 44; 56, 55, 60; BSG SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSG ZIP 1984, 1513, 1514; vgl zuletzt mwN Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90).

    Deshalb kann auch der Konkursverwalter mit der Erhebung von Säumniszuschlägen angehalten werden, das Verfahren zügig abzuwickeln und die Massegläubiger umgehend, gegebenenfalls entsprechend der in § 60 Abs. 1 KO festgelegten Rangfolge und Quote zu befriedigen oder wenigstens, wenn eine Mindestquote sicher ist, Abschlagszahlungen in Höhe der Mindestquote zu leisten (Urteil des 2. Senats des BSG vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90).

    Andernfalls hat die Befriedigung nach der Rangordnung und der Quote des § 60 Abs. 1 KO zu erfolgen (Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl, RdNr 1a zu § 57; BSG, Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90 - = HV Info 1990, 2176).

    Damit stimmt auch die Rechtspr des 2. Senats des BSG (aaO) überein, zumal dieser in dem Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90 - ausdrücklich klargestellt hat, daß er bei der in dem Urteil vom 24. Februar 1988 (SozR 2100 § 24 Nr. 5) getroffenen Entscheidung auf die Besonderheit des konkreten Einzelfalles abgehoben habe.

  • BSG, 14.06.1984 - 10 RAr 9/83

    Entrichtung von Säumniszuschlägen - Verpflichtung der Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Auch die nach dem Insolvenzereignis anfallenden Säumniszuschläge sind Masseschulden iS von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e) KO (BSGE 52, 42, 44; 56, 55, 60; BSG SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSG ZIP 1984, 1513, 1514; vgl zuletzt mwN Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1984 (ZIP 1984, 1513, 1514) ausgesprochen, daß Säumniszuschläge einerseits dazu dienen, den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren.

    Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens setzt nicht nur voraus, daß die Behörde von ihrem Ermessen überhaupt Gebrauch macht, erforderlich ist darüber hinaus auch, daß das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 aaO; vom 20. Juli 1988 - 12 RK 53/86 - ZIP 1988, 1342 ff; BSGE 64, 24, 27) [BSG 10.08.1988 - 10 RAr 2/86].

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87

    Säumniszuschlag - rückständige Beitragsforderungen - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    So hat der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 24. Februar 1988 - 2/9b RU 48/87 und BSGE 63, 67, 70 entschieden, daß dann, wenn nach Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 102 KO) Mittel zur Deckung der vorweg aus der Konkursmasse zu berücksichtigenden Massekosten und Masseschulden bei Konkurseröffnung vorhanden sind oder wenn der Konkursmasse nachträglich derartige Mittel zufließen, der Konkursverwalter dann nach § 57 KO für eine Vorwegbefriedigung sorgen muß.

    Der Anspruch auf Säumniszuschläge steht aber auch während des Konkursverfahrens im Ermessen des Versicherungsträgers (BSGE 63, 67, 71 mwN).

    Nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ihm dabei ein Ermessensspielraum allein darüber gewährt, ob er überhaupt Säumniszuschläge erheben will, während § 24 Abs. 1 SGB IV einen Ermessensspielraum auch darüber eröffnet, ob die Höchstgrenze von 2 vH ausgeschöpft werden soll (BSGE 63, 67, 72 f mwN).

  • BSG, 23.10.1987 - 12 RK 11/86

    Pflichtgemäße Ermessensausübung - Persönliche Verhältnisse des

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Denn zwischen den Säumniszuschlägen des Steuerrechts und denen des Sozialrechts bestehen Unterschiede (vgl BSG, Urteil vom 23. Oktober 1987 - 12 RK 11/85 -, ZIP 1988, 984 ff).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Ausdrücklich sieht § 41 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGB X deshalb vor, daß eine Verletzung der Begründungspflicht unbeachtlich ist, wenn die erforderliche Begründung bis zum Abschluß des Vorverfahrens nachgeholt wird (s dazu auch BSG SozR 3 - 1300 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    So hat der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 24. Februar 1988 - 2/9b RU 48/87 und BSGE 63, 67, 70 entschieden, daß dann, wenn nach Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 102 KO) Mittel zur Deckung der vorweg aus der Konkursmasse zu berücksichtigenden Massekosten und Masseschulden bei Konkurseröffnung vorhanden sind oder wenn der Konkursmasse nachträglich derartige Mittel zufließen, der Konkursverwalter dann nach § 57 KO für eine Vorwegbefriedigung sorgen muß.
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens setzt nicht nur voraus, daß die Behörde von ihrem Ermessen überhaupt Gebrauch macht, erforderlich ist darüber hinaus auch, daß das Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 14. Juni 1984 aaO; vom 20. Juli 1988 - 12 RK 53/86 - ZIP 1988, 1342 ff; BSGE 64, 24, 27) [BSG 10.08.1988 - 10 RAr 2/86].
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Auch die nach dem Insolvenzereignis anfallenden Säumniszuschläge sind Masseschulden iS von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e) KO (BSGE 52, 42, 44; 56, 55, 60; BSG SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSG ZIP 1984, 1513, 1514; vgl zuletzt mwN Urteil vom 28. August 1990 - 2 RU 12/90).
  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 11/85
    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Denn zwischen den Säumniszuschlägen des Steuerrechts und denen des Sozialrechts bestehen Unterschiede (vgl BSG, Urteil vom 23. Oktober 1987 - 12 RK 11/85 -, ZIP 1988, 984 ff).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90
    Sie muß vielmehr diejenigen Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Beklagte bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X; BSGE 59, 157, 170).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
  • BSG, 10.08.1988 - 10 RAr 2/86

    Konkursausfallgeld - Rücknahme

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 3/82

    Säumniszuschlag - Winterbau-Umlage - Masseschulden - Konkurs

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Er bezweckt, der Säumnis bei der Erfüllung von Beitragspflichten entgegenzuwirken und den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren (BSG 14. Juni 1984 - 10 RAr 9/83 - ZIP 1984, 1513, 1514; 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 - BSGE 68, 158, 160; Hauck/Haines SGB IV K § 24 Rn. 1; KassKomm-Seewald § 24 SGB IV Rn. 1, 5; zur Vorgängerregelung des § 397 a RVO BSG 1. Dezember 1972 - 12/3 RK 36/71 - BSGE 35, 78, 81).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Die Erhebung von Säumniszuschlägen wird durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Umlageschuldnerin nicht gehindert (BSGE 68, 158, 160 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; BSG BB 1992, 926).

    Infolge des durch das 2. SGB-ÄndG herbeigeführten Wegfalls des Ermessens in § 24 SGB IV kann indes, wie das LSG zutreffend erkannt hat, nicht daran festgehalten werden, daß für die Dauer der Masselosigkeit, die nicht auf die zögerliche Handlungsweise des Konkursverwalters zurückzuführen ist, schon nach § 24 SGB IV die Erhebung von Säumniszuschlägen grundsätzlich rechtswidrig, weil ermessensfehlerhaft, sei, wie bisher angenommen worden ist (BSGE 68, 158, 162 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; BSG BB 1992, 926).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Die vom Bayerischen LSG für seine Rechtsansicht angeführte Rechtsprechung des BSG (BSGE 50, 262 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSGE 52, 42 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 68, 158 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 30. Oktober 1991 Az: 10 RAr 7/90 in Die Beiträge 1992, 277) betrifft jedoch ausnahmslos Masseschulden iS von § 59 KO.
  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung -

    Die Säumniszuschläge dienen vielmehr dazu, den Trägern der Sozialversicherung einen gesetzlich standardisierten Mindestschadensausgleich zu gewähren und auf den Schuldner Druck auszuüben, damit er die Beiträge bezahlt (stRspr vgl nur BSGE 68, 158 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 2 RdNr 12) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 16 R 41/08

    Zahlung von Säumniszuschlägen für nachgeforderte

    Andererseits dient die Anordnung auch dazu, Druck auf die Beitragsschuldner auszuüben, damit die Beiträge rechtzeitig entrichtet werden (vgl. BSG SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 24 Nr. 4; Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, a. a. O. m. w. N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 159/09

    Krankenversicherung - Widerspruch und Klage - keine aufschiebende Wirkung -

    Vielmehr trägt der Säumniszuschlag auch dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger einen Ausgleich für die Nachteile verspäteter Zahlungen erhalten muss (BSG 26.2.1991 10 RAr 4/90, SozR 3 2400 § 24 Nr. 1; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 24 Rn 1; aA LSG Bremen 23.5.1985 L 5 Ar 22/81, Breithaupt 1987, 407).
  • LSG Bayern, 25.06.1998 - L 4 KR 70/97

    Zuständigkeit des Sozialgerichts hinsichtlich des Bestehens von Forderungen über

    Auch im vorangegangenen Urteil des BSG vom 26.02.1991, SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 ist die Erhebung von Säumniszuschlägen durch die Eröffnung des Konkursverfahrens nicht ausgeschlossen worden, insbesondere die auch danach angefallenen Zuschläge sind den Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO zugerechnet worden.

    BSG vom 24.11.1983 - BSGE 56, 55, 60, vom 24.02.1988 - BSGE 653, 67, 68, vom 26.02.1991 - SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 Satz 2, vom 30.10.1991 - Beiträge 1992, 277.

  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 7/90

    Anspruch auf Säumniszuschläge für nicht befriedigte Umlageforderungen -

    Der Senat hat dies zuletzt in seinem Urteil vom 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 - ausführlich dargelegt und verweist auf dieses zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil.

    In dem Urteil des Senats vom 26. Februar 1991 aaO ist weiterhin ausgeführt: "Die Funktion des § 24 SGB IV, insbesondere die Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers, muß sich im Falle der Eröffnung des Konkursverfahrens zwangsläufig ändern.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09

    Unverschuldete Unterlassung der Anzeige einer Pflichtversicherung i.S.d. § 186

    Vielmehr trägt der Säumniszuschlag auch dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger einen Ausgleich für die Nachteile verspäteter Zahlungen erhalten muss (BSG 26.2.1991 - 10 RAr 4/90, SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 24 Rn 1; aA LSG Bremen 23.5.1985 - L 5 Ar 22/81, Breithaupt 1987, 407).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2013 - L 2 R 347/13
    Sie muss vielmehr diejenigen Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Beklagte bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X und BSG, U.v. 26. Februar 1991 - 10 RAr 4/90 - SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 205/13
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