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   BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95   

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https://dejure.org/1997,7774
BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95 (https://dejure.org/1997,7774)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1997 - 10 RAr 4/95 (https://dejure.org/1997,7774)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - 10 RAr 4/95 (https://dejure.org/1997,7774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Konkursausfallgeld unter Berücksichtigung der Abgeltung für Urlaubstage - Voraussetzungen für einen Urlaubsabgeltungsanspruch - Auswirkungen eines Betriebsübergangs - Voraussetzungen an den Nachweis der Stilllegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Grundsätzlich kann auch ein Pächter einen Betrieb stillegen, auch wenn er nicht in der Lage ist, die gepachteten Betriebsmittel zu veräußern (BAGE 80, 74, 79 f) [BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94].

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an (vgl mwN BAGE 80, 74, 81) [BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94].

    Damit hat die MMR, ebenso wie mit dem Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wenige Tage zuvor, kundgetan, daß sie selbst den Betrieb nicht weiterführen werde, was jedoch nicht notwendigerweise einschließt, den Betrieb als solchen stillzulegen (BAGE 80, 74, 81) [BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94].

    Auch insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des BAG an (vgl mwN, auch der Kommentarliteratur, BAGE 80, 74, 83) [BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94].

  • BSG, 14.03.1989 - 10 RAr 6/87

    Berücksichtigung etwaiger Urlaubsabgeltungsansprüche bei Gewährung des im Falle

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Da der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG vom 8. Januar 1963, BGBl III 800-4) nur entsteht, wenn er "wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses" nicht mehr gewährt werden kann (BSGE 51, 102, 104 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; neuerdings die Urteile des Senats vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12), kommt eine Abgeltung durch Kaug grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit infolge eines Betriebsübergangs fortgesetzt wird (vgl mwN BSG, Urteil vom 14. März 1989 - 10 RAr 6/87 - in ZIP 1989, 1415).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Wird alsbald nach dem Übergang der Betrieb wiedereröffnet oder die Produktion aufgenommen, spricht die tatsächliche Vermutung gegen eine Betriebsstillegung (BAGE 48, 376, 388; BAGE 54, 215, 228 f).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Ein Betrieb geht über, indem die Leitungsmacht über eine organisatorische Einheit von sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln auf den neuen Inhaber übertragen wird, der damit "arbeitstechnische Zwecke eigensubstratnutzend" verfolgen kann (BAGE 35, 104, 106).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Wird alsbald nach dem Übergang der Betrieb wiedereröffnet oder die Produktion aufgenommen, spricht die tatsächliche Vermutung gegen eine Betriebsstillegung (BAGE 48, 376, 388; BAGE 54, 215, 228 f).
  • BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
    Da der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG vom 8. Januar 1963, BGBl III 800-4) nur entsteht, wenn er "wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses" nicht mehr gewährt werden kann (BSGE 51, 102, 104 = SozR 4100 § 141b Nr. 16; neuerdings die Urteile des Senats vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12), kommt eine Abgeltung durch Kaug grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit infolge eines Betriebsübergangs fortgesetzt wird (vgl mwN BSG, Urteil vom 14. März 1989 - 10 RAr 6/87 - in ZIP 1989, 1415).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

    Der Wechsel des Arbeitgebers durch Betriebsübergang stellt kein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer dar, auf Grund dessen sich der Urlaub gesetzlich (§ 7 Abs. 4 BUrlG; dazu BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 774/98 - AP BGB § 613a Nr. 202 = EzA BGB § 613a Nr. 189; vgl. auch BSG 30. Juni 1997 - 10 RAr 4/95 - ZIP 1998, 483) oder auf Grund vertraglicher Regelungen (hier § 11 Nr. 3 des Arbeitsvertrages der Parteien) in einen Abgeltungsanspruch gegenüber dem Veräußerer umwandelt.
  • BSG, 16.10.2003 - B 11 AL 20/03 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes - ständige

    Dazu habe sie die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), insbesondere das Urteil vom 30. Juni 1997 - 10 RAr 4/95 - zu berücksichtigen gehabt.

    Unerheblich ist es, wenn das BSG sich vor der Änderung der Rechtsprechung der früheren Rechtsansicht des BAG angeschlossen hatte (BSG Urteil vom 30. Juni 1997 - 10 RAr 4/95 -).

  • LAG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 Sa 481/02

    Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber bei

    Ein Abgeltungsanspruch scheidet aus (so auch Bundessozialgericht, Urteil vom 30.06.1997 - 10 RAr 4/95 zitiert nach jurisweb; Dersch/Neumann BUrlG, 8. Aufl., § 4 RdNr. 55).
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