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   BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 5/90   

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https://dejure.org/1991,10769
BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,10769)
BSG, Entscheidung vom 18.09.1991 - 10 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,10769)
BSG, Entscheidung vom 18. September 1991 - 10 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,10769)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RAr 3/90

    Ausnahme von nach § 1 Abs. 2 BaubetrV 1980 förderungsfähigen Betrieben von der

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 5/90
    Dies hat seine Hauptursache vermutlich in der Tatsache, daß es die neuere Rechtsprechung des Senats, nämlich sein Urteil vom 14. Februar 1991 (10 RAr 3/90), welches zur Veröffentlichung bestimmt ist, noch nicht berücksichtigen konnte.
  • BSG, 27.06.1980 - 8b/12 RAr 7/78

    Förderungsfähigkeit - Umlagepflicht - Winterbauförderung - Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 18.09.1991 - 10 RAr 5/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kommt es bei der Beantwortung der Frage, ob ein Betrieb förderungsfähig und deshalb in die Produktive Winterbauförderung einzubeziehen ist, nicht auf die individuelle Gestaltung des einzelnen Betriebes an (vgl zB BSG SozR 4100 § 186a Nr. 9).
  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Mit Urteil vom 14. Februar 1991 (SozR 3-4100 § 186a Nr. 4; ebenso im Anschluß daran die Urteile vom 18. September 1991 - 10 RAr 5/90 und vom 21. Februar 1995 - 10 RAr 5/93) hatte der Senat auf der Grundlage der oben dargestellten Rechtsprechung konkretisiert, wann eine nennenswerte abgrenzbare Zahl von Betrieben, welche der Verordnungsgeber wegen fehlender Förderungsfähigkeit aus der Produktiven Winterbauförderung hätte ausnehmen müssen, besteht: Angesichts der Gesamtzahl der zu dem Gewerbezweig zählenden Betriebe müsse sie einen Anteil ausmachen, welcher angesichts der Ermächtigungsgrundlage des § 76 Abs. 2 AFG nicht unbeachtet bleiben dürfe.
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 6/98 R

    Arbeitgeber des Baugewerbes - Baubetrieb - Bauleistung - Transportbeton -

    Etwas anderes ist mit dem betriebsbezogenen Regelungskonzept der §§ 75 Abs. 1, 76 Abs. 2 AFG nicht zu vereinbaren (vgl zur betriebsbezogenen Beurteilung der Förderungsfähigkeit: BSG Urteil vom 18. September 1991 - 10 RAr 5/90 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - L 12 AL 165/98

    Arbeitslosenversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit Urteil vom 18.09.1991 - 10 RAr 5/90 - ein positives Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (L 9 AR 96/86) aufgehoben und den Rechtsstreit an das LSG zurückverwiesen.

    Inhaltlich gilt für den Betrieb nichts anderes als für den Betrieb der Vorgängerfirma K ... R ... Bereits das BSG hat mit Urteil vom 18.09.1991 - 10 RAr 5/90 - entschieden, daß Bauleistungen im Sinne der obengenannten Vorschrift erbracht werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - L 8 AL 161/10

    Produktive Winterbauförderung - Betrieb des Baugewerbes - Transportleistungen und

    Selbst wenn der Kläger zudem überwiegend Autokräne mit Personal vermietet haben sollte, wäre der Betrieb auch aus dem Grund von der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung ausgenommen, dass solche Betriebe die oben dargelegten Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 BaubetrV erfüllen (vgl. LSG NRW; Urteil vom 9. Februar 2000 - L 12 AL 165/98, zit. nach www.sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. auch BSG, Urteil vom 18. September 1991 - Az.: 10 Rar 5/90).
  • BSG, 21.02.1995 - 10 RAr 5/93

    Einbeziehung von Straßenfräsunternehmen in die Winterbauförderung - Betriebszweck

    Eine mittelbare Förderbarkeit rechtfertigt nicht die Aufnahme in die BaubetrV (so bereits der Senat im Urteil vom 18. September 1991 - 10 RAr 5/90 - für einen Betrieb, der Autokräne mit Bedienungspersonal vermietet).
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