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   BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91   

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https://dejure.org/1992,5119
BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91 (https://dejure.org/1992,5119)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1992 - 10 RAr 6/91 (https://dejure.org/1992,5119)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1992 - 10 RAr 6/91 (https://dejure.org/1992,5119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf rückständige Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit; Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Prozess; Zulässigkeit von "Massenbeiladung"; Gutgläubigkeit des Leiharbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 22.11.1988 - 10 RAr 17/87

    BfA - Entrichtung - Einzugsstelle - Beitragsfestsetzung - Arbeitgeber

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Die Beiträge, deren Zahlung die Klägerin von der Beklagten verlangt, fließen nicht nur auf die Beitragskonten bei den bereits am Verfahren beteiligten Trägern der Kranken- bzw Arbeitslosenversicherung (insoweit können im übrigen Leistungsansprüche auch ohne Beitragsentrichtung entstehen: vgl die Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. November 1988, BSGE 64, 163, 165 f [BSG 22.11.1988 - 10 RAr 17/87] = SozR 4100 § 141n Nr. 14 S 42), sondern auch auf die bei den Rentenversicherungsträgern.

    - Trotz der pauschalen Berechnungsweise der Beiträge dürfte im vorliegenden Fall entgegen der Auffassung der Beklagten das Erfordernis laut Urteil des Senats vom 22. November 1988 (BSGE 64, 163 [BSG 22.11.1988 - 10 RAr 17/87] = SozR 4100 § 141n Nr. 14) erfüllt sein, daß die Beiträge einzelnen Versicherten zugeordnet werden können: Sowohl die Personalien als auch die Beschäftigungszeiträume der Arbeitnehmer sind bekannt.

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Die Betriebseinstellung allein ist freilich im Konkursausfallrecht ohne Bedeutung; Feststellungen zur zusätzlich erforderlichen offensichtlichen Masselosigkeit (BSG vom 17. Juli 1979, BSGE 48, 269, 271 = SozR 4100 § 141b Nr. 11 S 43) hat das LSG nicht getroffen.
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 12/85

    Wertschätzung - Betreuungsleistung - Rüge - Berechnungsmethoden -

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Auch im übrigen sind Schätzungen des Arbeitsentgelts, wenn genaue Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, dem System der sozialen Sicherheit nicht fremd (s ferner zur Anwendung des § 287 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren die Entscheidung des Senats vom 20. Mai 1987, BSGE 62, 5, 8 = SozR 1750 § 287 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91

    Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Liegt jedoch eine Betriebseinstellung bei offensichtlicher Masselosigkeit vor, so bleibt diese auch dann das maßgebliche Insolvenzereignis, wenn später ein Konkursantrag gestellt wird (vgl hierzu das Urteil des Senats vom 30. Oktober 1991 - 10 RAr 3/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 07.08.1991 - 10 RAr 8/90

    Notwendige Beiladung beim Verfahren über Säumniszuschläge gegen die Bundesanstalt

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Solche Schwierigkeiten stehen jedoch der Beiladung der Rentenversicherungsträger (hierzu zuletzt der Senat im Urteil vom 7. August 1991, SozR 3-1500 § 75 Nr. 9) selbst dann nicht entgegen, wenn sich deren örtliche Zuständigkeit (vgl § 1329 RVO aF) nicht eindeutig aus den bisherigen Feststellungen ergibt.
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Wie das BSG zu § 245 RVO aF (Errichtung von Betriebskrankenkassen) bereits mehrfach entschieden hat, haben praktisch nicht durchführbare Massenbeiladungen nicht zu erfolgen (BSG vom 6. November 1985 SozR 1500 § 75 Nr. 56, S 61 mwN; vgl auch BSG vom 25. Oktober 1990, SozR 3-1500 § 170 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83

    Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    - Soweit das LSG - hilfsweise - eine Beitragspflicht auf der Grundlage der Schadensersatzansprüche der Arbeitnehmer nach Art. 1 § 10 Abs. 2 AÜG angenommen hat, so setzt diese - ebenso wie der Schadensersatzanspruch selbst - die Gutgläubigkeit des Leiharbeitnehmers voraus: Dieser darf den Grund der Unwirksamkeit seines Vertrages mit dem Verleiher nicht gekannt haben (Art. 1 § 10 Abs. 2 Satz 2 AÜG), also nicht gewußt haben, daß es sich bei seiner Tätigkeit um Leiharbeit handelte und der Entleiher hierzu keine Erlaubnis besaß (hierzu die Urteile des Senats vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 214 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 sowie vom 12. August 1987, Die Beiträge 1986, 286).
  • BSG, 12.12.1984 - 10 RAr 7/83

    Zahlungspflicht - Einzugsstelle - Verwaltungsakt - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Zu einem derartigen Rechtsstreit sind grundsätzlich sowohl die Versicherten als auch die zuständigen Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (so der Senat unter Aufgabe der früheren, vom LSG herangezogenen, Rechtsprechung in BSG vom 12. Dezember 1984, SozR 4100 § 141n Nr. 10; vom 3. Oktober 1989, SozR 4100 § 141n Nr. 18).
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RAr 11/89

    Notwendige Beiladung im Verfahren über die Beitragspflicht der Bundesanstalt für

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Zu einem derartigen Rechtsstreit sind grundsätzlich sowohl die Versicherten als auch die zuständigen Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (so der Senat unter Aufgabe der früheren, vom LSG herangezogenen, Rechtsprechung in BSG vom 12. Dezember 1984, SozR 4100 § 141n Nr. 10; vom 3. Oktober 1989, SozR 4100 § 141n Nr. 18).
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 73/84

    Zuständigkeit der Krankenkasse - Beiladung des Arbeitgebers - Rechtsstreit

    Auszug aus BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 6/91
    Wie das BSG zu § 245 RVO aF (Errichtung von Betriebskrankenkassen) bereits mehrfach entschieden hat, haben praktisch nicht durchführbare Massenbeiladungen nicht zu erfolgen (BSG vom 6. November 1985 SozR 1500 § 75 Nr. 56, S 61 mwN; vgl auch BSG vom 25. Oktober 1990, SozR 3-1500 § 170 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77

    Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle -

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