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   BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94   

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BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94 (https://dejure.org/1995,11870)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 10 RAr 6/94 (https://dejure.org/1995,11870)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 10 RAr 6/94 (https://dejure.org/1995,11870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1534
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 4/91

    Konkursausfallgeld - Lohnanspruch - Rechtskraftwirkung - Abweisung wegen

    Auszug aus BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
    Nach dem arbeitsgerichtlichen Urteil habe der Klägerin ein durchsetzbarer Lohnanspruch im Sinne der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. April 1992 (10 RAr 4/91, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) nicht zugestanden.

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) darauf abgestellt, daß nach den Vorschriften der §§ 141a ff AFG ein Anspruch auf Kaug einen (noch) durchsetzbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt voraussetzt.

    Hieraus wird deutlich, warum der Senat im Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-4100 § 141a Nr. 1) fordert, daß dem Arbeitnehmer ein durchsetzbarer Anspruch auf Arbeitsentgelt zustehen muß.

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
    Damit haben sich die ArbG?e auch mit solchen Ansprüchen zu befassen, die zwischen (prospektivem) Arbeitnehmer und (prospektivem) Arbeitgeber vor Abschluß eines Arbeitsvertrages entstehen können, zB auch aus Verschulden bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo; vgl zB BAG vom 7. Juni 1963, BAGE 14, 206 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß: Rechtsstreit um Schadensersatz anläßlich der fehlgeschlagenen Anbahnung eines Arbeitsvertrages).
  • BSG, 20.03.1984 - 10 RAr 11/83

    Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis - Fehlende Erlaubnis - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
    Zwar können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche einen Anspruch auf Kaug auslösen (siehe zB BSG vom 20. März 1984, BSGE 56, 211, 213 = SozR 4100 § 141b Nr. 32 mwN).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
    Hat ein solcher bestanden, ist jedoch - ob vor oder nach Kaug-Antragstellung (insoweit kommt es allerdings auf die Wirkung auch der Beklagten gegenüber an: BSG vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 10) - erfüllt worden, besteht ebensowenig ein Anspruch auf Kaug wie in dem Fall, daß der Arbeitnehmer den Arbeitsentgeltanspruch vor Stellung des Kaug-Antrags abgetreten hat (§ 141k Abs. 1 Satz 1 AFG).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 83/83

    Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei - Eintritt einer Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 20.06.1995 - 10 RAr 6/94
    Gegen diese Auffassung des Senats spricht nicht, daß andere sozialrechtliche Ansprüche als auf Kaug ohne Bindung an arbeitsgerichtliche Urteile zu beurteilen sind: So kommt es auch bei nachträglicher arbeitsgerichtlicher Festlegung des Endes des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag für die Entscheidung über den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auf den ursprünglichen Kündigungsschutz an (BSG vom 3. September 1979, USK 79268); ebensowenig kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Kündigungsschutzklage Bindungswirkung hinsichtlich der Frage zu, ob der Arbeitnehmer durch ein vertragswidriges Verhalten Anlaß zur Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat, so daß eine Sperrzeit eintreten kann (BSG vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 97 f = SozR 4100 § 119 Nr. 26).
  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 22/96

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenversorgung bei der

    Es kann offenbleiben, ob sich der Senat grundsätzlich der Rechtsprechung des 5. Senats im Urteil vom 23. November 1988 (SozR 1500 § 141 Nr. 16 S 30, unter Bezugnahme auf das Urteil des 10. Senats vom 30. Juli 1981, SozR 1500 § 141 Nr. 9 ; vgl zur Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile in diesem Zusammenhang auch die weiteren Urteile des 10. Senats vom 8. April 1992, SozR 3-4100 § 141a Nr. 1 S 3 mit Anm Plagemann, EWiR 1992, 715; 9. Mai 1995, SozR 3-4100 § 141 b Nr. 15 S 68 f; 20. Juni 1995 - 10 RAr 6/94 - unveröffentlicht ) zur Tatbestandswirkung eines zivilgerichtlichen Urteils für den Anspruch auf sog Geschiedenenwitwenrente anschließen will.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2001 - L 13 AL 4587/00
    Dies gilt insbesondere bei einem Versäumnisurteil (vgl. BSG SozR 1500 § 141 Nr. 9; SozR 3-4100 § 141b Nr. 15 S. 69 f.; BSG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 10 RAr 6/94 - ZIP 1995, 1534).
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