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   BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90   

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BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 (https://dejure.org/1991,2301)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 (https://dejure.org/1991,2301)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 10 RKg 10/90 (https://dejure.org/1991,2301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gegenleistung - Au-pair-Mädchen - Einkünfte - Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 3
    Gegenleistungen für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen als Einkünfte iS. von § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 592
  • FamRZ 1992, 1074 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 5/88
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Sachbezüge, welche eine Jugendliche im Ausland erhält, entsprechend der jeweiligen Sachbezugsverordnung in Ansatz zu bringen (Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 5/88 - im Anschluß an das Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 5/87 -).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 5/87
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Sachbezüge, welche eine Jugendliche im Ausland erhält, entsprechend der jeweiligen Sachbezugsverordnung in Ansatz zu bringen (Urteil vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 5/88 - im Anschluß an das Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 5/87 -).
  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99
    Auch unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes wurden die "Bruttobezüge" nie als Nettobezüge verstanden, sondern vielmehr als Bruttoentgelt im sozialversicherungsrechtlichen (und nicht im steuerrechtlichen) Sinne (BSG vom 10.06.1980 - 11 RA 76/79 und vom 18.02.1981 - 1 RA 113/79 in SozR 2200 § 1262 Nrn.13 und 19 zu § 39 Abs. 3 Satz 4 AVG mit Hinweis auf BSG-Urteile zu § 1248 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b RVO: "Steuerliche Abzüge sind unzweifelhaft Teil der Bruttobezüge"; Vgl. ferner BSG vom 24.09.1986 - 10 RKg 6/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 46 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zum BKGG; BSG vom 24.09.1986 - 10 RKG 9/85 in SozR 5870 § 2 Nr. 47 unter Bezug auf die Gesetzesmaterialien zu BKGG, RVO und AVG: nur die vom Ausbildungsbetrieb einem Auszubildenden geleistete Fahrgelderstattung für tatsächlich entstandene Fahrtkosten soll nicht zu den Bruttobezügen gehören; BSG vom 22.11.1988 - 10 RKg 21/87 in SozR 5870 § 2 Nr. 59: Bruttobezüge sind solche im Sinne von § 14 Abs. 1 SGB IV hierzu soll auch das vom Ausbildungsbetrieb ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Fahrtkosten gezahlte Wegegeld gehören; BSG vom 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 17: Zu den Bruttobezügen aus Sprachausbildung gehören auch Sachbezüge wie Wohnvorteile und Taschengeld aus au-pair-Tätigkeit, die Bruttobezüge im Sinne des Kindergeldrechts können weiter gefasst sein als das sozialversicherungspflichtige Entgelt; BSG vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 27/95 in SozR 3-5870 § 2 Nr. 38: Maßgebend bei Ausbildungsvergütungen ist das Bruttoeinkommen ohne Rücksicht auf individuell anfallende Ausbildungskosten).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kindergeldrecht zeigt in seiner Entwicklung auf - dies gilt im Übrigen für die (erstatteten) Fahrtkosten wie auch für das Entgelt aus au-pair-Tätigkeit - dass grundsätzlich auf das Bruttoentgelt im Sinne der Sozialversicherung abzustellen ist und in besonderen Einzelfällen sogar "Einkünfte", die nicht sozialversicherungspflichtig sind, den Bruttoeinkünften im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG zuzurechnen sind (vgl. insbesondere BSG vom 24.09.1986, a.a.O., zu den Fahrtkosten und dem Wert kostenfreier Mahlzeiten in steuerpflichtiger Höhe; ferner BSG vom 30.10.1991, a.a.O., zu dem Erhalt von freier Unterkunft, Verpflegung sowie einem wöchentlichen Taschengeld: es komme letztlich nicht darauf an, ob die au-pair-Tätigkeit als Erwerbstätigkeit gegen Entgelt anzusehen sei oder nicht- wie immer zu klassifizierendes Verhalten des Kindes ein gewisser Erwerb erzielt werde, der zum Unterhalt verwendbar sei; vgl. auch BSG vom 22.11.1994 - a.a.O.: zu den Bruttobezügen im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG zählt mehr als nur das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IV).

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 17/92

    Kindergeld - Berufsausbildung - Au-pair-Aufenthalt

    Durch die den Töchtern des Klägers gewährte freie Unterkunft und Verpflegung sowie das ihnen gezahlte Taschengeld wurde nach den Feststellungen des LSG der Grenzbetrag von DM 750,-- erreicht und überschritten (zur Anwendung der Werte der SachBezV auch auf Au-pair-Verhältnisse im Ausland s BSG vom 30. Oktober 1991, SozR 3-5870 § 2 Nr. 17).
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03

    Ausnahmen von Visumspflicht

    Gegenleistungen für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen sind insoweit auch als Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BKGG zu bewerten (BSG, 30.10.1991 - 10 RKg 10/90 -, MDR 1992, 592).
  • SG Düsseldorf, 15.12.2006 - S 28 AS 336/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Erwerbstätigkeit ist nicht mit einem (versicherungspflichtigen) abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Bezug von Arbeitsentgelt gleichzusetzen (BSG 10. Senat Urteil vom 30.10.1991 -10 RKg 10/90-).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - L 2 Kg 1/97

    Subsumtion des Besuches einer Sprachschule in London unter das Merkmal "Schul-

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