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   BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 11/81   

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https://dejure.org/1982,17189
BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 11/81 (https://dejure.org/1982,17189)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1982 - 10 RKg 11/81 (https://dejure.org/1982,17189)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1982 - 10 RKg 11/81 (https://dejure.org/1982,17189)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 16/99

    Berufsausbildung von Kindern

    Zwar hält das BSG eine Beurlaubung vom Studium zur Absolvierung eines nicht vorgeschriebenen Berufspraktikums auch bei fortbestehender Immatrikulation grundsätzlich für eine zum Verlust des Kindergeldanspruchs führende Unterbrechung der Ausbildung (BSG-Urteile vom 25. März 1982 10 RKg 11/81, SozR 5870 § 2 Nr. 29, und vom 18. September 1975 4 RJ 295/74, DBlR 2405, KG/§ 2 BKGG für die Tätigkeit einer Romanistikstudentin als Fremdsprachen- oder Lehrassistentin im Ausland).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Soweit das BSG zu § 2 Abs. 2 Satz 1 BKGG a.F. eine andere Auffassung vertritt (z.B. BSG-Urteil vom 25. März 1982 10 RKg 11/81, ">2%20BKGG%20Nr.%2029#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5870, § 2 BKGG Nr. 29), besteht keine Veranlassung, den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anzurufen (vgl. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968, BGBl I 1968, 661).
  • BFH, 14.01.2000 - VI R 11/99

    Auslandspraktikum als Berufsausbildung

    Der dem entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 25. März 1982 10 RKg 11/81, SozR 5870 § 2 Nr. 29, und vom 18. September 1975 4 RJ 295/74, DBlR 2405, KG/§ 2 BKGG für die Tätigkeit einer Romanistikstudentin als Fremdsprachen- oder Lehrassistentin im Ausland) hat sich der BFH jedenfalls für die Fälle nicht angeschlossen, in denen die Zeit der Beurlaubung für eine zusätzliche Maßnahme der Berufsausbildung genutzt wird (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 16/99, BFHE 189, 113, BStBl II 1999, 713).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2009 - 5 K 2456/08

    Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur

    Zwar hält das BSG eine Beurlaubung vom Studium zur Absolvierung eines nicht vorgeschriebenen Berufspraktikums auch bei fortbestehender Immatrikulation grundsätzlich für eine zum Verlust des Kindergeldanspruchs führende Unterbrechung der Ausbildung (BSG-Urteile vom 25. März 1982 10 RKg 11/81, SozR 5870 § 2 Nr. 29, und vom 18. September 1975 4 RJ 295/74, DBlR 2405, KG/§ 2 BKGG für die Tätigkeit einer Romanistikstudentin als Fremdsprachen- oder Lehrassistentin im Ausland).
  • FG Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 8 K 299/96

    Steuerliche Bewertung einer mehrmonatigen Unterbrechung einer Berufsausbildung;

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  • LSG Bremen, 25.11.1999 - L 2 RA 15/99

    RV-Halbwaisenrentenanspruch bei Berufsausbildung (Auslandspraktikum)

    Damit sind die Ausbildungsvorschriften im Falle der Klägerin andere als die in den Rechtsstreiten, in denen sich das BSG mit der Tätigkeit von Fremdsprachenassistenten beschäftigt hat (BSG vom 18.9.1975 - 4 RJ 295/74 - vom 25.3.1982 - 10 RKg 11/81 -, Breithaupt 1983, 75, 77).
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