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   BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95   

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BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95 (https://dejure.org/1996,1299)
BSG, Entscheidung vom 03.12.1996 - 10 RKg 12/95 (https://dejure.org/1996,1299)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 10 RKg 12/95 (https://dejure.org/1996,1299)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1010 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.07.1988 - III R 253/83

    Im Rahmen der Sozialhilfe geleistete Beträge für Krankenhilfe, häusliche Pflege

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Diese bis heute aufrechterhaltene Rechtsprechung des BFH (vgl Urteile vom 22. Juli 1988, Az. III R 253/83, BFHE 154, 111, 115 = BStBl 1988 II S 830 f und Az. III R 175/86, BFHE 154, 115, 120 = BStBl 1988 II S 939 f) ist dahingehend zusammenzufassen, daß iS des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG unter den Begriff "Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind" nur solche Bezüge nicht fallen, die dem Unterhaltsempfänger von einem Dritten zweckgebunden für die Abdeckung eines nach Art und Höhe über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen.

    Dazu zählen exemplarisch die im Rahmen der Sozialhilfe geleisteten Beträge für Krankenhilfe (§ 37 BSHG), häusliche Pflege (§ 69 Abs. 2 BSHG) und Mehrbedarf (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BSHG; BFHE 154, 111, 114 f) und die sog Telefonhilfe im Rahmen der Altenhilfe (§ 75 Abs. 2 Nr. 3 BSHG).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Diese den Familienlastenausgleich bezweckende steuerliche Entlastungsfunktion (BVerfGE 82, 60, 78 f) hat das Kg nach Wiedereinführung des Kinderfreibetrages durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 teilweise, dh neben seiner Funktion als allgemeine Sozialleistung, auch in der Folgezeit behalten.

    Zur Absicherung des existentiell notwendigen Grundbedarfs diene auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( , vgl BVerfGE 82, 60) der steuerliche Kinderfreibetrag.

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/86

    1. Zur Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge (Leibrenten und

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Diese bis heute aufrechterhaltene Rechtsprechung des BFH (vgl Urteile vom 22. Juli 1988, Az. III R 253/83, BFHE 154, 111, 115 = BStBl 1988 II S 830 f und Az. III R 175/86, BFHE 154, 115, 120 = BStBl 1988 II S 939 f) ist dahingehend zusammenzufassen, daß iS des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG unter den Begriff "Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind" nur solche Bezüge nicht fallen, die dem Unterhaltsempfänger von einem Dritten zweckgebunden für die Abdeckung eines nach Art und Höhe über das Übliche hinausgehenden besonderen und außergewöhnlichen Lebensbedarfs zufließen.
  • BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeldzuschlag - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BFH, 02.08.1974 - VI R 148/71

    Zur Anrechnung von Unterhaltsbeträgen des Sozialamts als "andere Bezüge" der

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Diese Grundsätze gehen zurück auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), erstmalig entwickelt in der Entscheidung vom 2. August 1974 (Az. VI R 148/71, BFHE 114, 37 = BStBl 1975, S 139 f).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger kommt deshalb nur bei atypischen Ausnahmefällen in Betracht, in denen - ausgerichtet an dem Interesse der Allgemeinheit an einem gerechtfertigten Einsatz öffentlicher Mittel - die Nichtinanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, zB bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (BVerwGE 56, 220, 224; 92, 330, 333 f).
  • BSG, 21.02.1995 - 10 RKg 35/93

    Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht; Veranlagung zur

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Damit stimmt überein, daß grundsätzlich eine Bindung der Kindergeldkasse und der Sozialgerichte an die von der Finanzverwaltung bzw den Finanzgerichten festgestellten Steuertatbestände besteht (Urteil des Senats vom 21. Februar 1995, Az. 10 RKg 35/93 = SozR 3-5870 § 11a Nr. 7 S 31 f).
  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Speziell für den hier vorliegenden Fall, daß dem behinderten Kind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§ 11 ff BSHG und der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. den §§ 39, 40 BSHG die Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie zusätzliche Barbeträge (Taschengeld) gewährt werden und damit sein notwendiger Lebensbedarf grundsätzlich abgedeckt ist, hat der BFH im Urteil vom 14. Juni 1996 (Az. III R 13/94, BFHE 181, 128) die bereits entwickelten Grundsätze nochmals bekräftigt.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger kommt deshalb nur bei atypischen Ausnahmefällen in Betracht, in denen - ausgerichtet an dem Interesse der Allgemeinheit an einem gerechtfertigten Einsatz öffentlicher Mittel - die Nichtinanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, zB bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen (BVerwGE 56, 220, 224; 92, 330, 333 f).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95
    Zusammen mit dem Kinderfreibetrag trägt es zugleich wie dieser dazu bei, daß dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich das steuerlich zu verschonende Existenzminimum (s BVerfGE 87, 153, 169 f) verbleibt.
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

  • BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 23/90

    Anspruch auf Zuschlag zum Kindergeld, Rangfolge des § 3 Abs. 2 S. 1 BKGG

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    14. August 1984 10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge - SozR 3 - 5870 § 11a BKGG Nr. 10).

    Das Steuerrecht kann nicht auf die Rechtsprechung des BSG zum wortgleichen § 2 Abs. 2 Nr. 3 BKGG a.F. zurückgreifen (vgl. BSG-Urteile vom 14.08.1984 10 Rkg 6/83 und vom 03.12.1996 10 Rkg 12/95).

    Demnach kann für das Steuerrecht auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum wortgleichen § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundeskindergeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.) zurückgegriffen werden (vgl. BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge - SozR 3 - 5870 § 11a BKGG Nr. 10).

    3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge - SozR 3 - 5870 § 11a BKGG Nr. 10) kann daher nicht zurückgegriffen werden.

  • BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 29/20 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Insoweit handelt es sich bei der Vorschrift des § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II um eine Rechtsgrundverweisung auf die Normen des Steuerrechts (vgl BSG vom 3.12.1996 - 10 RKg 12/95 - SozR 3-5870 § 11a Nr. 10 S 40 zu der Verweisung in § 11a Abs. 1 BKGG in der Fassung vom 30.1.1990, BGBl I 149, auf das EStG; Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, § 14 RdNr 51, Stand Februar 2016, zu der Verweisung in § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV in der Fassung vom 5.8.2010, BGBl I 1127 - heute § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung - auf § 3 Nr. 26 und 26a EStG) .

    b) Ausgehend von den Feststellungen des LSG handelt es sich bei dem Verein nach Maßgabe der den Senat bindenden Bescheinigung des Finanzamts um eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallende Einrichtung; weder wurde eine Verletzung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gerügt noch liegen konkrete Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten in Bezug auf die Bewertungen vor (zu den Anforderungen an eine eigene Beurteilung des erkennenden Gerichts in Abweichung von der Bewertung des Finanzamts vgl BSG vom 29.7.2015 - B 12 KR 4/13 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 26 RdNr 24 mwN; BSG vom 3.12.1996 - 10 RKg 12/95 - SozR 3-5870 § 11a Nr. 10 S 44, juris RdNr 24) .

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10) kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, SozR 3-5870 § 11a BKGG Nr. 10), kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02

    Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge -">11a%20BKGG%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3- 5870 § 11a BKGG Nr. 10), kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01

    Berücksichtigung behinderter Kinder

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --">11a%20BKGG%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10), kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Demnach kann für das Steuerrecht auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum wortgleichen § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundeskindergeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.) zurückgegriffen werden (vgl. BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 RKg 6/83, BSGE 57, 108; vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02

    Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, SozR 3-5870 § 11a BKGG Nr. 10), kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 34/03

    Kindergeld - volljährige behinderte Kinder

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, SozR 3-5870, § 11a BKGG Nr. 10), kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 60/01

    Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens

    Auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Bundeskindergeldgesetz in der bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Fassung (BKGG a.F.), das für das Kindergeld und für den Kinderfreibetrag eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung zugrunde gelegt hat (vgl. BSG-Urteil vom 3. Dezember 1996 10 RKg 12/95, Sozialrecht 3. Folge --SozR 3-- 5870 § 11a BKGG Nr. 10) kann daher nicht zurückgegriffen werden.
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.1998 - 1 K 117/97
  • VG Berlin, 06.04.2010 - 26 A 23.08

    Familienzuschlag bei Maßnahme der Jugendhilfe mit auswärtiger Unterbringung

  • BFH, 19.08.2002 - VIII R 66/01

    Volljährige behinderte Kinder, kein Ansatz eigenen Vermögens

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/02

    Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind

  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 55/01

    Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens

  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/01

    Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens

  • BSG, 29.10.1997 - 10 RKg 25/96

    Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag bei Unterschreitung des Grundfreibetrages

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 3/96

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 28/96

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 25/96

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 10/96

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 8998/98

    Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG

  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 14 KG 6/98

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag (KGZ) ; Voraussetzungen des Anspruchs auf

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96

    Erhöhung des Kinderfreibetrags um einen gezahlten Kindergeldzuschlag -

  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11

    Gewährung von Kindergeld für ein behindertes Kind über das 27. Lebensjahr hinaus

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 32/95

    Anspruch auf Zahlung eines Kindergeldzuschlags - Voraussetzungen für die

  • BFH, 14.10.2002 - VII R 70/01
  • FG Düsseldorf, 24.04.1998 - 14 K 5118/97

    Nachrang der Sozialhilfe; Kindergeldanspruch für behindertes Kind, dessen

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