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   BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94   

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BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 (https://dejure.org/1996,1721)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 (https://dejure.org/1996,1721)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 20/94 (https://dejure.org/1996,1721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Die insoweit für das Erziehungsgeldrecht begründete Rechtsprechung setzte der 4. Senat dann - einheitlich - auch für das Recht der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung fort (Urteile vom 17. November 1992, BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und vom 25. Januar 1994 - 4 RA 48/92 = AmtlMittLVA Rheinprovinz 1994, 274, 276).

    Mit diesen Ausführungen präzisierte der 4. Senat seine Auffassung ausdrücklich auch zu § 1 Abs. 2 BErzGG (BSGE 71, 227, 234 f).

    Für einen derartigen Fall lägen auch nach seiner Auffassung die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit nicht vor (BSGE 71, 227, 236).

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Eine Divergenz (§ 41 Abs. 2 SGG) zu einer vorherigen Entscheidung des 5. Senats (vom 28. November 1990, BSGE 68, 24 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11) sah der 4. Senat nicht: Im Fall des 5. Senats sei eine zeitliche Begrenzung des ausländischen Beschäftigungsverhältnisses nicht vorgesehen gewesen.

    Die im Falle des Klägers vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich deutlich von solchen Fällen, in denen das BSG angenommen hat, daß dem Auslandsaufenthalt eines deutschen Arbeitnehmers keine von vornherein vereinbarte zeitliche Begrenzung zugrunde lag, wie etwa in dem vom 5. Senat am 28. November 1990 (BSGE 68, 24 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11) entschiedenen Fall, in dem nach den vertraglichen Vereinbarungen auch ein dauernder Verbleib im Ausland denkbar war und lediglich vorgetragen wurde, daß der deutsche Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig nach dreijährigem Auslandsaufenthalt zurückgerufen habe, oder vom Sachverhalt des Urteils des 11. Senats vom 4. Mai 1994 - 11 RA 55/93 - (USK 9435), in dem ein Auslandsaufenthalt von "vorerst" 24 Monaten vorgesehen war, der sich vorbehaltlich einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien automatisch um jeweils ein Jahr verlängern sollte.

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RKg 4/87
    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Der Senat hat § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a BKGG bisher - trotz seines abweichenden Wortlauts - ebenso verstanden wie die Regelung über die Ausstrahlung nach § 4 Abs. 1 SGB IV (s zuletzt BSG vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 unter Hinweis auf die vorhergehenden Urteile vom 14. Januar 1987, SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24, vom 30. Juli 1981, SozR 5870 § 1 Nr. 9 und vom 28. Februar 1980, SozR 5870 § 1 Nr. 7; s auch BSG vom 12. Dezember 1984 - 10 RKg 6/84).

    Daß der Senat diese Voraussetzungen auch nicht bei - dem Fall des Klägers entsprechenden - "Entsendungen" innerhalb eines Konzerns annehmen wollte, zeigt das Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 -, dem eine entsprechende Fallgestaltung zugrundelag, wie sich zwar nicht aus dem BSG-Urteil, wohl aber aus dem Berufungsurteil (Bayerisches LSG vom 23. Oktober 1986 - L 4 Kg 20/85) ergibt.

  • BSG, 12.12.1984 - 10 RKg 6/84
    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Denn hierfür reichen weder die vom LSG zugunsten des Klägers unterstellten mehrmaligen kurzzeitigen Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken aus noch eine "stellvertretende Innehabung" der Wohnung durch die im Inland verbliebenen volljährigen Kinder (s hierzu BSG vom 12. Dezember 1984 - 10 RKg 6/84 - unveröffentlicht).

    Der Senat hat § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a BKGG bisher - trotz seines abweichenden Wortlauts - ebenso verstanden wie die Regelung über die Ausstrahlung nach § 4 Abs. 1 SGB IV (s zuletzt BSG vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 unter Hinweis auf die vorhergehenden Urteile vom 14. Januar 1987, SozR 5870 § 1 Nr. 11 S 24, vom 30. Juli 1981, SozR 5870 § 1 Nr. 9 und vom 28. Februar 1980, SozR 5870 § 1 Nr. 7; s auch BSG vom 12. Dezember 1984 - 10 RKg 6/84).

  • Drs-Bund, 24.04.1974 - BT-Drs 7/2032
    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Das LSG weist zwar zu Recht darauf hin, daß nach der Begründung zu dem ab 1. Januar 1975 geltenden § 1 Nr. 2 Buchst a BKGG die hiervon erfaßten "Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten ... unter Fortbestand des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu ihrem inländischen Arbeitgeber oder Dienstherrn für diesen vorübergehend im Ausland tätig werden" (BT-Drucks 7/2032 S 8 zu § 1 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Deshalb kann insoweit nur eine vorausschauende Betrachtungsweise, die der Kindergeldkasse und den sonstigen Kindergeld gewährenden Behörden die sofortige Entscheidung über einen Leistungsantrag ermöglicht, angemessen sein (s das Senatsurteil vom 15. Dezember 1992, BSGE 72, 8, 13 = SozR 3-5180 § 1 Nr. 2).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Dies legt nahe, Kindergeld (zum Zweck dieser Leistung s zB Bundesverfassungsgericht vom 7. Mai 1968, BVerfGE 23, 258, 263 f) auch dann weiterzugewähren, wenn Kinder, die voraussichtlich in Deutschland verbleiben werden und denen von ihren Eltern auch schwerpunktmäßig hier eine Heimstatt geboten wird, vorübergehend infolge eines Auslandsaufenthaltes der Eltern dort erzogen werden (s hierzu auch Hepting, IPrax 1990, 222 ff).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 48/92

    Anspruch auf Vormerkung von im Ausland zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Die insoweit für das Erziehungsgeldrecht begründete Rechtsprechung setzte der 4. Senat dann - einheitlich - auch für das Recht der Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung fort (Urteile vom 17. November 1992, BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und vom 25. Januar 1994 - 4 RA 48/92 = AmtlMittLVA Rheinprovinz 1994, 274, 276).
  • Drs-Bund, 09.05.1989 - BT-Drs 11/4687
    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    (Mit Wirkung ab 1. Juli 1989 wurde die Verweisung auf § 1 Nr. 2 BKGG in § 1 Abs. 2 BErzGG zugunsten einer eigenständigen Regelung aufgelöst, die aber wiederum die Regelung des BKGG übernahm - § 1 Abs. 2 Satz 1 BErzGG idF durch das Bundeserziehungsgeld-Änderungsgesetz vom 30. Juni 1989, BGBl I 1297; hierzu BT-Drucks 11/4687, S 6 zu Nr. 1b).
  • BSG, 28.02.1980 - 8b RKg 6/79

    Anspruch auf Kindergeld während Tätigkeit in Liberia - Tätigkeit für

    Auszug aus BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
    Besteht ein Rumpfarbeitsverhältnis zu einem inländischen Arbeitgeber fort und ist die Wiederbeschäftigung des Arbeitnehmers nach seiner Rückkehr vereinbart, so besteht auch während eines von vornherein zeitlich begrenzten Beschäftigungsverhältnisses bei einem ausländischen Arbeitgeber weiterhin Anspruch auf Kindergeld (Aufgabe von BSG vom 28.2.1980 - 8b RKg 6/79 = SozR 5870 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

    Ein Erziehender, der sich im Ausland aufhält, hat auch bei Vorliegen eines im Inland bestehend gebliebenen "Rumpfarbeitsverhältnisses" des Ehegatten ab 1.1.2001 keinen Anspruch auf Bundeserziehungsgeld (Abgrenzung von BSG vom 22.6.1989 - 4 REg 4/88 = SozR 7833 § 1 Nr. 6; BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 = BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG vom 30.5.1996 - 10 RKg 20/94 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 9).

    In seinem Urteil vom 30.5.1996 - 10 RKg 20/94 - (BSG, SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) hat er bei einem "Rumpfarbeitsverhältnis" unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung einen Anspruch auf Kindergeld zugesprochen.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Dabei sind von der Rechtsprechung Zeiträume von drei (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) und auch von fünf Jahren (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65) als unbedenklich angesehen worden.

    Auch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen und daher nicht "zwischenzeitliches Wohnen" in der bisherigen Wohnung bedeuten, ändern daran nichts (zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 29/95

    Anspruch auf Kindergeld für Kind von Migranten bei Ausbildung in Internat im

    Für die Feststellung sind alle mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände, die für den nach der Vorschrift zu ziehenden Schluß im Einzelfall aussagekräftig sind, vorausschauend zu betrachten (BSG vom 22. März 1988, SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 183 f; Senatsurteile vom 22. Mai 1984, SozR 5870 § 2 Nr. 33 S 110; 17. Mai 1989, SozR 1200 § 30 Nr. 17; 23. Februar 1988, BSGE 63, 47, 48 f = SozR 5870 § 1 Nr. 14 S 33; 30. Mai 1996 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 9): subjektive - objektive, tatsächliche - rechtliche, gegenwärtige - zukünftige (vgl BSG vom 25. Juni 1987, SozR 7833 § 1 Nr. 1 S 2).

    Da der Senat jedenfalls einen von vornherein auf drei Jahren begrenzten Auslandsaufenthalt als vorübergehend angesehen hat (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 20/94 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a BKGG 1986), trägt er aus dieser Sicht keine Bedenken, einen Auslandsaufenthalt als vorübergehend anzusehen, wenn dieser wie im vorliegenden Fall von vornherein auf einen Zeitraum von unter drei Jahren angelegt ist.

  • BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R

    Kein Kindergeld für einen entsandten mazedonischen Staatsangehörigen

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 30. Mai 1996 (10 RKg 20/94 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) entschieden, daß bei Fortbestehen eines Rumpfarbeitsverhältnisses zu einem inländischen Arbeitgeber mit Vereinbarung der Wiederbeschäftigung des Arbeitnehmers nach seiner Rückkehr aus dem Ausland auch während eines von vornherein zeitlich begrenzten Beschäftigungsverhältnisses bei einem ausländischen Arbeitgeber weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehe.

    Hierfür kommt es allerdings, anders als das LSG es angenommen hat, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen eines sog Rumpfarbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und dem entsendenden Unternehmen I S im Sinne der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. Mai 1996, 10 RKg 20/94 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 sowie BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6) vorgelegen haben.

  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 9/99

    Bewilligung und Teilaufhebung von Kindergeld; Aufhebung eines Bescheids mit

    Mit Bescheid vom 31.01.1997 wurde unter Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 - zum Entsendungsbegriff der Bescheid vom 26.03.1996 dahingehend abgeändert, dass dem Kläger das Kindergeld noch für die Zeit von März bis Dezember 1995 zustehe.

    Für die "Entsendung" galt vor dem 01.01.1996 ein von § 4 SGB IV abweichender Begriff (so BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 unter grundsätzlicher Änderung der Rechtsprechung; s. auch BSG vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 10).

    Eine solche zeitliche Begrenzung liegt zwar auch vor, wenn in einem Vertrag eine Zeitspanne von "voraussichtlich drei Jahren nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen" vorgesehen ist (BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9).

  • FG Düsseldorf, 25.02.1999 - 10 K 508/97

    Kindergeld; Vorübergehende Tätigkeit im Inland; Entsendung; Ausländer - Kein

    Genauso wie den ins Ausland entsandten deutschen Arbeitnehmern das Kindergeld weiterzugewähren ist, wenn die Kinder, die auch nach dem Auslandsaufenthalt voraussichtlich in Deutschland verbleiben werden und denen von ihren Eltern auch schwerpunktmäßig im Inland eine Heimstatt geboten wird, die jedoch nur vorübergehend infolge eines Auslandsaufenthaltes der Eltern dort erzogen werden (vgl. BSG-Urteil vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 - SozR 3 5870 § 1 BKGG Nr. 9 S. 25 >30<), ist umgekehrt ausländischen Arbeitnehmern das Kindergeld nach § 62 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 EStG zu versagen, wenn die soziale Einbindung in den Entsendestaat erhalten bleibt.

    Dies lege nahe, Kindergeld auch dann weiterzugewähren, wenn Kinder, die voraussichtlich in Deutschland bleiben werden und denen von ihren Eltern auch schwerpunktmäßig hier eine Heimstatt geboten werden, vorübergehend infolge eines Auslandsaufenthaltes der Eltern dort erzogen werden (BSG-Urteil vom 30.05.1996 10 RKg 20/94 a.a.O. Seite 30).

    Eine derartige Verwurzelung ist aber auch im Rahmen eines fortbestehenden Rumpfarbeitsverhältnisses denkbar (BSG-Urteil vom 30.05.1996 10 RKg 20/94 a.a.O. Seite 30), ohne daß es darauf ankommt, daß das Beschäftigungsverhältnis in der Weise im Kern aufrechterhalten wird, daß der Arbeitnehmer sein Arbeitsentgelt vom Entsendungsarbeitgeber erhält und er auch im Ausland den Weisungen des Entsendungsarbeitgebers unterliegt.

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 8/03

    Anspruch auf Kindergeld für Personen ohne inländischen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen

    Er begründete dies damit, dass er nur befristet ins Ausland entsandt worden sei und weiterhin ein Arbeitsverhältnis zum inländischen Arbeitgeber bestehe; hierzu nahm er Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 (Kindergeldanspruch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst.a BKGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.01.1986 bei befristeter Entsendung und Bestehen eines Rumpfarbeitsverhältnisses zu einem inländischen Arbeitgeber).

    Soweit er sich in erster Instanz auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 (SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) berufen hat, traf dies nicht den Kern der Sache.

    Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.05.1996, a.a.O., betraf lediglich die Fälle vor dem 01.01.1996, in denen entsandte Arbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis zum ausländischen Arbeitgeber traten, aber unter bestimmten umschriebenen Voraussetzungen ein "Rumpfarbeitsverhältnis" mit dem inländischen Arbeitgeber fortbestand, bezog sich jedoch nicht auf § 2 Abs. 5 BKGG a.F., nach dem in größerem Umfang als nach den ab 01.01.1996 geltenden Vorschriften Kinder im Ausland zu berücksichtigen waren.

  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 14 KG 6/99

    Gewährung von Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ;

    Daraufhin begründete der Kläger den noch offenen Widerspruch mit einem Zitat eines BSG-Urteils "X RKg 20/94" (gemeint: Urteil des BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9) aus der Bild-Zeitung vom 05.06.1996, wonach Eltern während einer Auslandstätigkeit Anspruch auf das Kindergeld hätten, falls die Tätigkeit zeitlich befristet sei und der Arbeitnehmer anschließend von seinem deutschen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werde.

    Vor dem 01.01.1996 galt für die Entsendung (i.S.d § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG a.F.) ein von § 4 Abs. 1 SGB IV abweichender Begriff (so BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9 unter grundsätzlicher Änderung der Rechtsprechung; siehe auch BSG vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 10).

    Eine solche zeitliche Begrenzung liegt zwar auch vor, wenn in einem Vertrag eine Zeitspanne von "voraussichtlich drei Jahren nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen" vorgesehen ist (BSG vom 30.05.1996 - 10 RKg 20/94 in SozR 3-5870 § 1 Nr. 9).

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Schon deshalb war ein vom Ruhen der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten gekennzeichnetes Rumpfarbeitsverhältnis (vgl Senatsurteil vom 30. Mai 1996 - 10 RKg 20/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen mwN) nicht in Betracht zu ziehen; darüber hinaus war aber auch eine Weiter- oder Wiederbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Inland iS dieser Rechtsprechung nicht vereinbart.

    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (Senatsurteil vom 30. Mai 1996 aaO; BSG vom 8. Dezember 1994, SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4; BSG vom 17. November 1992, BSGE 71, 227, 234; BSG vom 22. Juni 1989, SozR 7833 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

    Ihre Ferienaufenthalte in S. stellten sich als Besuche und nicht als "zwischenzeitliches Wohnen" in der früheren elterlichen Wohnung dar (vgl zu § 205 RVO aF BSG SozR 2200 § 205 Nr. 65; zum BKGG BSG SozR 5870 § 1 Nr. 7, insoweit bestätigt von BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 9; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 33; BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - SozSich 1989, 318; zuletzt BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36; zur vergleichbaren Regelung im Bundeserziehungsgeldgesetz BSG, Urteil vom 3. November 1993 - 14b REg 5/93 -).
  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 67/99

    Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R

    Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft

  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 9 EG 236/03

    Erziehungsgeld - inländisches Beschäftigungsverhältnis - befristete Versetzung

  • LSG Hessen, 21.10.1998 - L 6 KG 126/97

    Kindergeld - Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland -

  • LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 KG 1/98

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld;

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 18/96

    Beendigung einer knappschaftlichen Versicherung im Zuge der Wiedervereinigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - L 13 KG 13/04

    Frage des Anspruchs auf Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - L 13 KG 3/01

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 2/99
  • LSG Bayern, 05.12.2002 - L 14 KG 26/99
  • FG Düsseldorf, 23.04.1998 - 10 K 6061/97

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung; Fehlen des Wohnsitzes oder gewöhnlichen

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