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   BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88   

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BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88 (https://dejure.org/1990,5868)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1990 - 10 RKg 28/88 (https://dejure.org/1990,5868)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 10 RKg 28/88 (https://dejure.org/1990,5868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufspraktische Tätigkeit - Fachoberschule - Aufnahme - Berufsausbildung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.04.1984 - 10 RKg 2/83

    Schulausbildung - Ausbildungsgang - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88
    In der Rege 1 wird unter einer Schulausbildung der Besuch öffentlicher oder privater allgemeinbildender und weiterführender Schulen verstanden, wenn der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen für öffentliche Schulen gestaltet wird (vgl. BSG SozR 5870 § 2 Nr. 32 m.w.N.).
  • BSG, 10.08.1988 - 10 RKg 25/87

    Berufsausbildungsvertrag - Ausbildungszeit - Anrechnung - Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88
    Er hat nämlich bereits entschieden, daß es das Ziel des BMG ist, einen umfassenden und einheitlichen Rahmen für die berufliche Bildung zu schaffen; hingegen soll mit dem BBM weder der Begriff der Berufsausbildung im Sinne von § 2 BKGG bestimmt oder über §§ 4, 19 BBiG eine bestimmte Form der Regelung des Ausbildungsverhältnisses vorgeschrieben werden (SozR 5870 § 2 Nr. 58).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 28.02.1990 - 10 RKg 28/88
    Zum Begriff der Berufsausbildung hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sie nur gegeben ist, wenn im Rahmen einer Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die die Ausübung des zukünftigen Berufs ermöglichen sollen (SozR 5870 § 2 Nrn. 39, 53 und 58 m.w.N. und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 23. August 1989 - 10 RKg 12/88 -).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Das Berufsbildungsgesetz soll einen umfassenden und einheitlichen Rahmen für die berufliche Bildung schaffen (BSG 28. Februar 1990 - 10 RKg 28/88 - Rn. 14, SozR 3-5870 § 2 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 4 KR 4407/07
    Der Inlandswohnsitz wird bei einem Auslandsaufenthalt nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (zwei Wohnsitze; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - L 4 KR 4458/07
    Der Inlandswohnsitz wird bei einem Auslandsaufenthalt nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse verfügt und einer davon am bisherigen Wohnort liegt (zwei Wohnsitze; BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 3).
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.1999 - 1 K 143/97

    Besuch einer nur als berufsfördernd anerkannten Schule als Berufsausbildung

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