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   BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89   

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BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89 (https://dejure.org/1990,1018)
BSG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 10 RKg 29/89 (https://dejure.org/1990,1018)
BSG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 10 RKg 29/89 (https://dejure.org/1990,1018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld - Zuschlag - Einkommen - Sozialhilfe - Anrechnung

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
    Andererseits dient die Vorschrift dazu, Doppelleistungen aus öffentlichen Kassen für ein und denselben Zweck zu vermeiden (BVerwGE 45, 157 ; 69, 177).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.1990 - 12 A 88/89

    Zuschlag zum Kindergeld; Einkommen

    Auszug aus BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
    Aus diesem Grunde darf die im vorliegenden Falle gewährte Leistung beider Berechnung des Einkommens der Klägerin i.S. von § 76 BSHG nicht ausgenommen werden (wie hier BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218/219; VG Kassel ZfSH/SGB 1988, 211 f; Piel, ZfSH/SGB 1986, 386, 389; vgl. hierzu auch Giese ZfSH/SGB 1986, 159 ff, Urteil des BSG vom 9. November 1982 - 11 RÄr 7/89, zur Veröffentlichung bestimmt; zum Kindergeldzuschlag: Urteil des OVG Lüneburg vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 - und Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 1990 - 12 A 88/89 -) .
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
    Andererseits dient die Vorschrift dazu, Doppelleistungen aus öffentlichen Kassen für ein und denselben Zweck zu vermeiden (BVerwGE 45, 157 ; 69, 177).
  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 28/89
    Auszug aus BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
    Zu den Eigentümlichkeiten des § 104 SGB X gehört demzufolge, daß der Berechtigte gleichzeitig Ansprüche gegen wenigstens zwei Leistungsträger hat (vgl. BSG SozR 1300 105 Nr. 1; Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB 10/3 104 Rz 14; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage - 10 RKg 28/89 -) .
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1988 - 4 A 8/87
    Auszug aus BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
    Aus diesem Grunde darf die im vorliegenden Falle gewährte Leistung beider Berechnung des Einkommens der Klägerin i.S. von § 76 BSHG nicht ausgenommen werden (wie hier BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218/219; VG Kassel ZfSH/SGB 1988, 211 f; Piel, ZfSH/SGB 1986, 386, 389; vgl. hierzu auch Giese ZfSH/SGB 1986, 159 ff, Urteil des BSG vom 9. November 1982 - 11 RÄr 7/89, zur Veröffentlichung bestimmt; zum Kindergeldzuschlag: Urteil des OVG Lüneburg vom 28. September 1988 - 4 OVG A 8/87 - und Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 1. Februar 1990 - 12 A 88/89 -) .
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Die zur Nachrangigkeit der Sozialhilfe ergangene Rechtsprechung (Hinweis auf BSGE 81, 30 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 12; BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) stehe dem nicht entgegen.
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entschädigung

    Eine Zahlung dient einem ausdrücklich genannten Zweck iS des § 11a Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 SGB II, wenn jedenfalls in der öffentlich-rechtlichen Vorschrift, aufgrund derer sie erbracht wird, ein über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgehender Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist (so schon zu § 77 BSHG - der Vorgängervorschrift von § 83 Abs. 1 SGB XII, dem die Neufassung von § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II entspricht - BSG vom 3.4.1990 - 10 RKg 29/89 - SozR 3-5870 § 11a Nr. 1 S 5; zur normativen Zweckbestimmung BSG vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 17; weitergehend zur Dokumentation des Zwecks in der Entstehungsgeschichte BSG vom 16.6.2015 - B 4 AS 37/14 R - SozR 4-4200 § 27 Nr. 2 RdNr 29 unter Bezugnahme auf BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 24 ff; zu möglichen Formulierungen BVerwG vom 12.4.1984 - 5 C 3.83 - BVerwGE 69, 177, 181 = Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 7 S 3) .
  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Dieser hat in seinem Urteil vom 3. April 1990 - 10 RKg 29/89 (SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) die Auffassung vertreten, im Falle der Nachzahlung eines Kindergeldzuschlags (§ 11 a BKGG aF) an einen Berechtigten, der im fraglichen Zeitraum Sozialhilfe bezogen hat, sei der Anspruch auf Sozialhilfe aufgrund der Anrechnungsfähigkeit des Kindergeldzuschlags (§ 76 Abs. 1 BSHG) und der daraus resultierenden Verringerung der Bedürftigkeit des Berechtigten nachträglich teilweise entfallen.

    Da Sozialhilfe nur insoweit zu zahlen ist, als der Berechtigte nicht über einzusetzendes Einkommen oder Vermögen verfügt (§§ 2 und 76 BSHG) und Kg als Einkommen anspruchsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen ist (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1; BVerwGE 60, 18 = Buchholz 436.0 § 86 BSHG Nr. 2; BVerwGE 94, 326 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 19; BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218; Piel ZfSH/SGB 1986, 386), besteht ein Vorrang des Kg-Anspruchs gegenüber dem Sozialhilfeanspruch ("Systemsubsidiarität", § 2 BSHG).

    Damit steht zugleich fest, daß der Erstattungsanspruch hinsichtlich der Nachzahlung des Kg auch unter Heranziehung des § 103 Abs. 1 SGB X (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) begründet gewesen wäre, der in seinem letzten Halbsatz eine mit der Regelung in § 104 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz SGB X inhaltsgleiche Tatbestandsvoraussetzung aufweist und weitere Voraussetzungen nicht enthält.

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 6/96

    Erstattungsanspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - Fall des

    Dieser hat in seinem Urteil vom 3. April 1990 - 10 RKg 29/89 - (SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) die Auffassung vertreten, im Falle der Nachzahlung eines KgZ (§ 11a BKGG aF) an einen Berechtigten, der im fraglichen Zeitraum Sozialhilfe bezogen hat, sei der Anspruch auf Sozialhilfe aufgrund der Anrechnungsfähigkeit des KgZ (§ 76 Abs. 1 BSHG) und der daraus resultierenden Verringerung der Bedürftigkeit des Berechtigten nachträglich teilweise entfallen.

    Da Sozialhilfe nur insoweit zu zahlen ist, als der Berechtigte nicht über einzusetzendes Einkommen oder Vermögen verfügt (§§ 2 und 76 BSHG) und Kg als Einkommen anspruchsmindernd auf die Sozialhilfe anzurechnen ist (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1; BVerwGE 60, 18 = Buchholz 436.0 § 86 BSHG Nr. 2; BVerwGE 94, 326 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 19; BVerwG ZfSH/SGB 1986, 218; Piel ZfSH/SGB 1986, 386), besteht ein Vorrang des Kg- und KgZ-Anspruchs gegenüber dem Sozialhilfeanspruch ("Systemsubsidiarität", § 2 BSHG).

    Damit steht zugleich fest, daß der Erstattungsanspruch hinsichtlich der Nachzahlung von Kg und KgZ auch unter Heranziehung des § 103 Abs. 1 SGB X (BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) begründet gewesen wäre, der in seinem letzten Halbsatz eine mit der Regelung in § 104 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz SGB X inhaltsgleiche Tatbestandsvoraussetzung aufweist und weitere Voraussetzungen nicht enthält.

  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 18/95

    Erfüllung des Anspruchs auf Sozialhilfe - Rückforderung von Kindergeld

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 1990 (SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) sei die gemäß § 11a Abs. 8 BKGG zu erbringende Leistung Einkommen i.S. des § 76 Bundessozialhilfegesetz (BSHG).

    Die Auffassung des LSG, vom Rückforderungsvorbehalt des § 11a Abs. 8 Satz 4 i.V.m. § 11 Abs. 3 Sätze 4 bis 6 BKGG könne dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn bei Sozialhilfeempfängern eine Anrechnung auf die Sozialhilfe erfolgt sei, könne nicht auf das Urteil des BSG vom 3. April 1990 (SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) gestützt werden.

    Mit diesem Zweck wäre es unvereinbar, jene Betroffenen schlechter zu stellen als einen Sozialhilfeberechtigten, für den entweder kein laufender Kindergeldzuschlag beantragt wird (ein entsprechender Antrag ist in der nach § 11a Abs. 8 Satz 1 BKGG geforderten Glaubhaftmachung enthalten: so der Senat im Urteil vom 3. April 1990, SozR 3-5870 § 11a Nr. 1 S. 3) oder dessen laufender Kindergeldzuschlag nicht dem Betroffenen selbst, sondern (wie teilweise in dem vom Senat a.a.O. entschiedenen Fall) dem Sozialhilfeträger ausgezahlt wird.

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Es handelt sich hierbei um anrechenbares Einkommen i.S. des § 76 Abs. 1 BSHG (s das Urteil des Senats vom 3. April 1990 SozR 3-5870 § 11a Nr. 1 S. 4 mwN; ebenso der Kammer-Beschluß des BVerfG vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91).
  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 77/95

    Bemessung von von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Kinderfreibeträge

    Durch diese Erhöhung des Kindergeldes wollte der Gesetzgeber denjenigen Kindergeldberechtigten helfen, denen auf steuerrechtliche Weise kein angemessener Beitrag zum Familienunterhalt zukommt (vgl BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.09.2010 - L 3 AL 43/09

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Unabhängig davon, dass das BSG mit dieser Auffassung von einer Entscheidung des 10. Senats (vgl. Urteil vom 3. April 1990 - 10 RKg 29/89 -) abwich, worauf es selbst hinwies, kann die Entscheidung für den Ausschluss des § 103 SGB X, weil der Anspruch aufgrund Sicherungsleistungen ganz oder teilweise weggefallen ist, nicht herangezogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10

    Kostentragungspflicht bei Schülerbeförderung

    Der darin geregelte Ausgleich unter Leistungsträgern setzt voraus, dass die in Anspruch genommene Körperschaft gegenüber dem Berechtigten zur Gewährung von Sozialleistungenim Sinne des Sozialgesetzbuchsverpflichtet war (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.1990 - 10 RKg 29/89 -, juris Rn. 11; Urteil vom 27.11.1991 - 4 RA 10/91 -, juris Rn. 22).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 20/91

    Lebensunterhalt - Hilfe - Kindergeld - Aufrechnung

    Da die Klägerin zum Zeitpunkt der Aufrechnung sowie in der Folgezeit Sozialhilfe bezog und durch die Aufrechnung mit den Kindergeldleistungen (vgl BSG SozR 3-5870 § 11a Nr. 1) in höherem Maße hilfebedürftig iS des BSHG wurde, war die Aufrechnung gemäß § 51 Abs. 2 Halbs 2 SGB I unzulässig und der Bescheid rechtswidrig.
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 25/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 22/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 24/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 16/03

    Anspruch eines italienischen Ehepaars auf Kindergeld bei lückenhafter

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 30/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 27/94

    Anspruch auf Kindergeld - Bestehen eines Kindergeldanspruchs nur für Ausländer

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 28/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BVerwG, 14.12.1990 - 5 ER 617.90

    Sozialhilferecht: Anrechnung des Kindergeldzuschlages nach § 11a BKKG auf den

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 26/94

    Anspruch auf Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt in Deutschland

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeldzuschlag - Berücksichtigung des

  • FG Baden-Württemberg, 28.05.1997 - 11 K 240/96

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld; Aufhebung der Kindergeldfestsetzung;

  • BVerwG, 21.01.1991 - 5 ER 618.90

    Rechtsmittel

  • SG Berlin, 05.07.2013 - S 70 AL 1989/11

    Insolvenzgeldanspruch - Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt -

  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 7 AL 35/09
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.1995 - L 5 Kg 21/93

    Kindergeldzuschlag; Kindergeld; Anrechnung; Sozialhilfe; Rückforderung;

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