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   BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93   

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https://dejure.org/1994,3423
BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93 (https://dejure.org/1994,3423)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 10 RKg 30/93 (https://dejure.org/1994,3423)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 30/93 (https://dejure.org/1994,3423)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1132
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 5/86

    Wöchentliche Mindestdauer der Schul- oder Berufsausbildung nach dem BKGG

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93
    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des LSG hat der Sprachkurs auch die Zeit und die Arbeitskraft von S. überwiegend in Anspruch genommen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 64).
  • BSG, 30.10.1990 - 10 RKg 12/89

    Besuch einer im Inland befindlichen italienischen Ausbildungseinrichtung als

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93
    Gleichgültig ist, ob sich die Ausbildungsstätte im Inland oder Ausland befindet: Maßgeblich ist allein, ob der Besuch des Sprachkurses Ausbildungscharakter iS des BKGG hatte (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 12 S 30).
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 73/77

    Arbeitslosigkeit - Vorzeitiges Altersruhegeld - Berufung - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 30/93
    Denn die Statthaftigkeit des Rechtsmittels richtet sich nach den Verhältnissen bei Einlegung der Berufung (BSG SozR 1500 § 146 Nr. 7).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Das sei nur dann der Fall, wenn die Sprachausbildung für bestimmte Berufsbilder ohne fest vorgeschriebenen Ausbildungsgang zwingend notwendig sei, d.h. wenn ohne möglichst vollständige Beherrschung der Fremdsprachen in Wort und Schrift die Ausübung derartiger Berufe erst gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße möglich sei (vgl. BSG-Urteile vom 25. April 1984 10 RKg 2/83, ">2%20BKGG%20Nr.%2032#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5870, § 2 BKGG Nr. 32, m.w.N.; vom 22. Juni 1994 10 RKg 30/93, ">2%20BKGG%20Nr.%2026#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 26, und vom 22. November 1994 10 RKg 17/92, ">2%20BKGG%20Nr.%2029#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5870, § 2 BKGG Nr. 29).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93

    Kindergeld - Ausbildungskindergeld - Prüfungsvorbereitung

    Seine Schulausbildung war zwar noch nicht mit der höchsten denkbaren Stufe, nämlich der allgemeinen Hochschulreife, abgeschlossen (s BSG vom 22. Juli 1994 - 10 RKg 30/93, Umdruck S. 4); gerade deren Vorbereitung diente der Besuch der Sprachkurse für Latein vom Wintersemester 1989/90 bis zum Wintersemester 1990/91. Der Wertung i.S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG als Schulausbildung steht jedoch entgegen, daß sich R. damals ausschließlich selbstbestimmt auf die Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife vorbereitete.

    Es hat jedoch nicht festgestellt, daß der Erwerb entsprechender Sprachkenntnisse im Wege eines Gasthörerstudiums Teil einer Studienordnung für das Fach evangelische Theologie oder Teil einer - in welcher Weise auch immer - geregelten Ausbildung als evangelischer Pfarrer wäre (zur Beurteilung von als Zulassungsvoraussetzung verlangten Sprachkursen S. BSG vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 30/93, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 4/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Vorbereitende Maßnahmen im Ausland zur Aufnahme eines Hochschulstudiums gehörten nur dann zur Berufsausbildung, wenn sie für die Zulassung zum Studium zwingend notwendig seien (BSG-Urteil vom 22. Juni 1993 10 RKg 30/93, SozR 3, 5870, § 2 Nr. 26) oder als Studienzeit auf das Studium angerechnet würden (BSG-Urteil vom 23. Februar 1994 10 RKg 18/93, SozR 3, 5870, § 2 Nr. 23).
  • FG Köln, 10.12.1998 - 3 K 3192/98

    Berufsausbildung als der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für einen

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  • BSG, 18.08.1998 - B 14 KG 7/98 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Ferner hätte sich der Kläger insbesondere mit den Urteilen des BSG vom 17. Mai 1989 (10 RKg 5/88) und 22. Juni 1994 (10 RKg 30/93 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 26) auseinandersetzen müssen, die sich speziell mit der Teilnahme an Sprachkursen im Ausland als Berufsausbildungsvoraussetzung beschäftigt haben.
  • FG Düsseldorf, 18.09.1997 - 10 K 1201/97

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit des Besuches einer Sprachschule in den USA

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  • FG Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 12 K 321/98

    Berufsausbildung: Sprachkurs im außereuropäischen Ausland

    Soweit der Beklagte sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 1994 - 10 Rkg 30/93 -, SozR 5870 zu § 2 Nr. 26 zum Kindergeldrecht früheren Rechts beruft, kann dem gleichfalls nicht gefolgt werden, da diese Rechtsprechung als jedenfalls überholt angesehen werden muss (vgl. FG Baden-Württemberg, aaO., EFG 1998, 1337 sowie FG Düsseldorf, aaO., EFG 1998, 103).
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