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   BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93   

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BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93 (https://dejure.org/1994,1662)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 10 RKg 32/93 (https://dejure.org/1994,1662)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 32/93 (https://dejure.org/1994,1662)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 267
  • MDR 1994, 1227
  • NZS 1995, 47
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Nach ihrer Auffassung enthält § 44 Abs. 4 SGB X den allgemeinen Rechtsgedanken, daß die rückwirkende Gewährung von Sozialleistungen für mehr als vier Jahre vom Zeitpunkt der rückwirkenden Geltendmachung des Anspruchs an ausgeschlossen sei und weist insoweit auf unterschiedliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hin (Urteil des 11a Senats vom 9. September 1986, BSGE 60, 245 [BSG 09.09.1986 - 11a RA 28/85] und Urteil des 4a Senats vom 26. Mai 1987, SozR 2200 § 1254 Nr. 7).

    Anläßlich der Anwendung dieser Frist auch für Fälle eines Herstellungsanspruchs haben sich verschiedene Senate des BSG auf das Bestehen eines entsprechenden Grundsatzes berufen (BSG 11a Senat vom 9. September 1986, BSGE 60, 245, 247 f [BSG 09.09.1986 - 11a RA 28/85] = SozR 1300 § 44 Nr. 24 S 63 sowie BSG 1. Senat vom 21. Januar 1987, SozR aaO Nr. 25).

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Im Gegensatz dazu stehen Entscheidungen anderer Senate, die bei unterlassenen Verwaltungsentscheidungen aufgrund wesentlicher Änderungen der Verhältnisse (nach § 48 Abs. 1 SGB X oder entsprechenden Spezialvorschriften) einen derartigen Grundsatz verneint haben und unter Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 45 SGB I es zumindest in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt haben, ob auch über eine Frist von vier Jahren hinaus rückwirkend Leistungen zu gewähren sind (BSG 5a Senat vom 4. Februar 1987, BSGE 61, 154 = SozR 1300 § 48 Nr. 32; BSG 4. Senat vom 26. Mai 1987, BSGE 62, 10, 14 ff, 17 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSG 9. Senat vom 5. Mai 1993, SozR 3-1200 § 45 Nr. 2 S 6).

    Ein Anlaß, wegen der Äußerungen des 11. und des 1. Senats des BSG zu dem aus § 44 Abs. 4 SGB X hergeleiteten "allgemeinen Rechtsgrundsatz" diese Rechtsfrage nach § 41 Abs. 2 und 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dem GrS des BSG vorzulegen, bestand nicht (vgl auch BSG vom 26. Mai 1987, BSGE 62, 10, 13 f = SozR 2200 § 1254 Nr. 2).

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83

    Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Rechtsirrig sei auch die Auffassung des LSG, die Verjährungsvorschrift des § 45 SGB I greife dann nicht, wenn eine vom Kindergeldberechtigten beantragte Leistung durch bestandskräftigen Bescheid bewilligt worden und nur die Auszahlung unterblieben sei (Hinweis auf BSG vom 13. Dezember 1984, SozR 1200 § 45 Nr. 5).

    Außerhalb der tragenden Gründe hat der 9. Senat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1984 (SozR 1200 § 45 Nr. 5) darauf hingewiesen, daß auch beim Bestehen eines bewilligenden Bescheides eine Berufung auf die Verjährung möglich ist (aaO, 5 f).

  • BSG, 04.02.1987 - 5a RKn 8/86
    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Im Gegensatz dazu stehen Entscheidungen anderer Senate, die bei unterlassenen Verwaltungsentscheidungen aufgrund wesentlicher Änderungen der Verhältnisse (nach § 48 Abs. 1 SGB X oder entsprechenden Spezialvorschriften) einen derartigen Grundsatz verneint haben und unter Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 45 SGB I es zumindest in das Ermessen des Leistungsträgers gestellt haben, ob auch über eine Frist von vier Jahren hinaus rückwirkend Leistungen zu gewähren sind (BSG 5a Senat vom 4. Februar 1987, BSGE 61, 154 = SozR 1300 § 48 Nr. 32; BSG 4. Senat vom 26. Mai 1987, BSGE 62, 10, 14 ff, 17 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSG 9. Senat vom 5. Mai 1993, SozR 3-1200 § 45 Nr. 2 S 6).
  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 76/88

    Rückwirkung der Rücknahme eines nicht begünstigenden Verwaltungsakts im Rahmen

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Ebenso hat der BGH die Anwendbarkeit der Frist, des § 44 Abs. 4 SGB X auf den Amtshaftungsanspruch verneint (BGH vom 9. März 1989, BGH LM Nr. 44 zu § 839 (K) BGB = MDR 1989, 891).
  • BSG, 26.07.1956 - 2 RU 35/55
    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Zur Leistung kann der Senat die Beklagte nicht verurteilen, da keine Ermessensschrumpfung auf Null vorliegt und somit nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Beklagte sich auch ohne Ermessensfehler (ggfs auch teilweise) auf die Verjährung berufen könnte (vgl § 131 Abs. 3 SGG, hierzu BSG vom 26. Juli 1956, BSGE 3, 180, 191).
  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat im Urteil vom 12. August 1987 (BSGE 62, 96, 97 = SozR 1200 § 14 Nr. 26) entschieden, daß auch nach bindender Feststellung des Kindergeldes eine vierjährige Verjährungsfrist gilt (vgl auch das Urteil des Senats vom 6. April 1989, SozR 5870 § 25 Nr. 3, 1etzter Satz).
  • BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Ausschluß eines Herstellungsanspruchs -

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Es mag zwar gerechtfertigt sein, die Frist des § 44 Abs. 4 SGB X auch auf Fälle des Herstellungsanspruchs anzuwenden, zumal hier die Übergänge fließend sind und es damit in Grenzfällen unter Umständen von Zufällen abhängen könnte, ob eine längere Rückwirkung zugebilligt werden kann oder nicht (vgl zB BSG vom 14. Mai 1985, SozR 1300 § 44 Nr. 18, wonach die unrichtige Begründung eines materiell richtigen Bescheides einen Herstellungsanspruch begründen kann).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 100/75

    Renten wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung - Altersruhegeld - Versicherungsfall

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 10 RKg 32/93
    Ein Anlaß, wegen der Äußerungen des 11. und des 1. Senats des BSG zu dem aus § 44 Abs. 4 SGB X hergeleiteten "allgemeinen Rechtsgrundsatz" diese Rechtsfrage nach § 41 Abs. 2 und 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) dem GrS des BSG vorzulegen, bestand nicht (vgl auch BSG vom 26. Mai 1987, BSGE 62, 10, 13 f = SozR 2200 § 1254 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Der Kläger kann (weiterhin) geltend machen, dass der Bescheid vom 21.4.2005 eine rechtsgestaltende Wirkung hat, weil mit ihm ein möglicher rechtlicher Grund für die weitere Einbehaltung bereits bewilligter Leistungen fortbesteht (vgl BSG vom 22.6.1994 - 10 RKg 32/93 - BSGE 74, 267 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 zur Verjährung von bescheidmäßig festgestellten Ansprüchen auf Sozialleistungen erst nach der insofern erforderlichen Verjährungseinrede mit Ermessenausübung seitens des Sozialleistungsträgers).

    Dem Sozialleistungsempfänger kann die Vollzugsregelung daher nicht entgegengehalten werden, wenn eine Einbehaltung von Sozialleistungen ohne Rechtsgrundlage im Sinne eines (rechtswidrigen) Verwaltungsaktes erfolgt (BSG vom 22.6.1994 - 10 RKg 32/93 - BSGE 74, 267, 268 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 S 11 zur Ablehnung einer analogen Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X als allgemeinen Rechtsgrundsatz außerhalb des Herstellungsanspruchs; aA wohl Merten in Hauck/Noftz, SGB X, § 44 SGB X, RdNr 93, Stand August 2016, der eine Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 SGB X auf sonstiges staatliches Handeln bejaht) .

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Die Rechtsprechung hat die Ausschlußregelung des § 44 Abs. 4 SGB X - der nunmehr gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X idF des Gesetzes vom 13. Juni 1994 (BGBl I 1229) auch bei Verwaltungsentscheidungen wegen Änderung der Verhältnisse entsprechend gilt - zwar auf andere Fälle ausgedehnt, in denen es um die rückwirkende Gewährung vorenthaltener Leistungen ging, etwa aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (vgl die Nachweise in BSGE 74, 267 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Unerheblich ist dabei, dass die anfänglich höchstrichterlich vertretene Auffassung, § 44 Abs. 4 SGB X sei Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens, wonach Leistungen generell nicht über 4 Jahre hinaus rückwirkend zu gewähren sind (BSGE 60, 245, 247 = SozR 1300 § 44 Nr. 24; BSG SozR 1300 § 44 Nr. 25 und 45), zwischenzeitlich aufgegeben worden ist (vgl. BSGE 79, 177 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; BSGE 74, 267; BSGE 89, 152).
  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Der Anspruch auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur Rentenversicherung verjährt gemäß § 195 BGB in 30 Jahren (Fortführung von BSG vom 10.12.1980 - 9 RV 25/80 = SozR 2200 § 29 Nr. 14 und Abgrenzung zu BSG vom 22.6.1994 - 10 RKg 32/93 = BSGE 74, 267 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4).

    Soweit der 10. Senat des BSG im Urteil vom 22. Juni 1994 (10 RKg 32/93 - SozR 3-1200 § 45 Nr. 4) demgegenüber die Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 218 BGB hinsichtlich bindend festgestellter Ansprüche auf Sozialleistungen stets ausschließen und allein § 45 SGB I anwenden will, sieht sich der erkennende Senat an einer Entscheidung nicht gehindert, weil er seine Entscheidung auf § 195 BGB stützt.

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Dies spricht dafür, daß mit dieser Formulierung der Wirkungsbereich des § 45 SGB I nicht weiter eingeschränkt werden sollte, als sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (so auch BSGE 74, 267, 269 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 S 11f; BSG SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 254).".

    - Zu beachten ist ferner die Ansicht des 10. Senats (Urteil vom 22.6.1994, 10 RKg 32/93, BSGE 74, 267 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4), dass bei einer Leistungseinstellung ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides ein allgemeiner Rechtsgrundsatz aus § 44 Abs. 4 SGB X der nachträglichen Anspruchserfüllung auch für mehr als vier Jahre zurückliegende Ansprüche nicht entgegenstehe.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Dies spricht dafür, daß mit dieser Formulierung der Wirkungsbereich des § 45 SGB I nicht weiter eingeschränkt werden sollte, als sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (so auch BSGE 74, 267, 269 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 S 11f; BSG SozR 2200 § 1254 Nr. 7; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 113 S 254).
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Zum anderen müssen nach der Rechtsprechung des BSG selbst in einem solchen Fall zur Begründung der Ermessensentscheidung rechtzeitig die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe sowie die Gesichtspunkte mitgeteilt werden, von denen die Beklagte bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist - § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB X (BSGE 74, 267, 270 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 10.05.2017 - L 4 SO 119/14

    Zur Auslegung eines Bewilligungsbescheids, mit dem "laufende Leistungen" der

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (siehe nur BSGE 74, 267, 269 f. [BSG 22.06.1994 - 10 RKg 32/93] [BSG 22.06.1994 - 10 RKg 32/93] ; 79, 177, 181; 86, 182, 186), der sich der Senat ausdrücklich anschließt, setzt die Erhebung der Einrede der Verjährung durch einen Sozialleistungsträger eine pflichtgemäße Ermessensausübung (§ 39 Abs. 1 SGB I) voraus.
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 1/96

    Zeitpunkt der Entstehung des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers wegen

    Die für die Nachzahlung von Sozialleistungen geltende Ausschlußregelung des § 44 Abs. 4 SGB X ist, auch wenn man der Vorschrift einen über ihren eigentlichen Anwendungsbereich hinausreichenden Rechtsgrundsatz entnehmen wollte (dazu BSGE 74, 267, 268 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4 S 11 mwN), jedenfalls auf Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern nicht übertragbar.
  • BSG, 09.08.2007 - B 7/7a AL 28/07 B
    Dies gelte jedoch im Sozialrecht wegen dessen besonderer Bedürfnisse nicht (unter Hinweis auf BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 4).

    Nach dem Urteil des 10. Senats vom 22. Juni 1994 - 10 RKg 32/93 (BSGE 74, 267 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 4) verjähren nach § 45 Abs. 1 SGB I auch bescheidmäßig festgestellte Ansprüche auf Sozialleistungen in vier Jahren.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2000 - L 14 RA 58/98

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 - L 14 RA 58/98

    Antrag auf Bewilligung von Regelaltersrente; Leistung einer Rente aus eigener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 RJ 21/03

    Rentenversicherung

  • LSG Brandenburg, 24.04.2003 - L 6 V 10/02

    Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjährungseinrede bei Ansprüche auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - L 13 VE 42/19

    Verjährung bei unklarem Erstattungsanspruch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - L 12 AL 34/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 KG 4/09

    Kindergeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - rückwirkende Bewilligung für die Zeit

  • BVerwG, 09.02.2001 - 5 B 5.01

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Erfolgsaussichten

  • LSG Brandenburg, 20.03.2002 - L 6 V 10/02

    Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjähruhng von Ansprüchen auf

  • BVerwG, 09.02.2001 - 5 PKH 1.01

    Rechtsmittel

  • BSG, 11.07.2014 - B 1 KR 1/14 BH
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 R 298/12
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