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   BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91   

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BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91 (https://dejure.org/1992,1981)
BSG, Entscheidung vom 06.08.1992 - 10 RKg 7/91 (https://dejure.org/1992,1981)
BSG, Entscheidung vom 06. August 1992 - 10 RKg 7/91 (https://dejure.org/1992,1981)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1159
  • NZS 1993, 227
  • FamRZ 1993, 1072
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.02.1991 - 10 RKg 27/90

    Änderung der gesetzlichen Rangfolge der Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Eine Anwendung des § 3 BKGG kommt von vornherein nicht in Betracht (vgl BSG SozR 3-5870 § 3 Nr. 2 mwN).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts auch im Falle einer unterbliebenen notwendigen Beiladung möglich, wenn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil sie ermöglichen und für die Beizuladende weder sachlich noch verfahrensrechtlich Nachteile entstehen können (BSGE 66, 144, 146; 67, 251, 253; zuletzt Urteil vom 8. April 1992 - 6 RKa 24/90, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts auch im Falle einer unterbliebenen notwendigen Beiladung möglich, wenn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil sie ermöglichen und für die Beizuladende weder sachlich noch verfahrensrechtlich Nachteile entstehen können (BSGE 66, 144, 146; 67, 251, 253; zuletzt Urteil vom 8. April 1992 - 6 RKa 24/90, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Sachentscheidung des Revisionsgerichts auch im Falle einer unterbliebenen notwendigen Beiladung möglich, wenn die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil sie ermöglichen und für die Beizuladende weder sachlich noch verfahrensrechtlich Nachteile entstehen können (BSGE 66, 144, 146; 67, 251, 253; zuletzt Urteil vom 8. April 1992 - 6 RKa 24/90, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 18.01.1990 - 10 RKg 24/88
    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Soweit in der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks 11/4508 aaO) von einer "Klarstellung" des Pflegekindschaftsbegriffes die Rede ist, ist dies insofern irreführend, als die Rechtslage vor Inkrafttreten des 12. Änderungsgesetzes zum BKGG im Kindergeldrecht anders beurteilt worden ist (vgl BSGE 20, S 26 ff und zuletzt die Urteile des erkennenden Senats vom 18. Januar 1990, 10 RKg 24/88 und 25/88).
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus BSG, 06.08.1992 - 10 RKg 7/91
    Aus diesem Grunde ist es beispielsweise Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, gemäß § 1741 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwehrt, ein Kind gemeinschaftlich anzunehmen (vgl BT-Drucks 7/3061, S 30).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Der Gesetzgeber kann eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandeln, weil und insoweit es sich um unterschiedliche Lebensformen handelt (so Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1992 10 RKg 7/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1159; siehe auch BVerfG-Beschluß in BStBl II 1990, 103).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Dieser gebietet nicht, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft besoldungsrechtlich verheirateten, verwitweten oder geschiedenen, zum Unterhalt aus der Ehe verpflichteten Beamten gleichzustellen (vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 15. November 1989 - 1 BvR 171/89 - <FamRZ 1990, 364 (365) [BVerfG 15.11.1989 - 1 BvR 171/89]>; BVerfGE 87, 234 [BVerfG 17.11.1992 - 1 BvL 8/87] sowie BSG, Urteil vom 6. August 1992 - 10 Rkg 7/91 - ).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 1/97 R

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Pflegekind - Waisenrente - dynamische

    Durch die mit dem 12. ÄndG BKGG vorgenommene Angleichung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG an diese Bestimmung wurde der in den Urteilen des BSG vom 18. Januar 1990 vertretenen Auffassung schließlich der Boden entzogen (vgl BSG in SozR 3-5870 § 2 Nr. 19 S 55 ff).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    Der Gesetzgeber kann eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften unterschiedlich behandeln, weil und insoweit es sich um unterschiedliche Lebensformen handelt (so Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1992 10 RKg 7/91, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 1149).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

    Denn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bildet grundsätzlich jeder Partner mit den eigenen Kindern eine Teilfamilie (vgl BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 19).
  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 18/96

    Kindergeld für Pflegekinder, Familienwohnung und Haushaltsaufnahme

    In der ebenfalls von der Revision angezogenen Entscheidung vom 6. August 1992 - 10 RKg 7/91 - SozR 3-5870 § 2 Nr. 19 scheiterte die Annahme eines Pflegekindverhältnisses schon daran, daß das Kind noch mit seiner leiblichen Mutter im selben Haushalt lebte.
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 18/92

    Kind - Stiefkind eines dritten Erwachsenen

    Insoweit fordert § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG ausdrücklich, daß zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern "ein Obhuts- und Pflegeverhältnis ... nicht mehr besteht" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKGG idF des 12. BKGG -ÄndG vom 30. Juni 1989 [BGBl. I 1294; 1990, 150]; hierzu BSG Urteil vom 28. November 1990, SozR 3-1200 § 56 Nr. 2 S. 7 sowie BSG Urteil vom 6. August 1992, SozR 3-5870 § 2 Nr. 19).
  • FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 1638/94

    Steuerfreiheit für Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die wegen Hilfsbedürftigkeit

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  • FG Köln, 07.10.1997 - 7 K 868/96

    Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes an Betreiber eines Kinderhauses; (Teilweise)

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  • LAG Niedersachsen, 23.04.2002 - 13 Sa 1702/01

    Anspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf den kinderbezogenen Teil

    Dabei ist die erforderliche Loslösung des Kindes von den leiblichen Eltern nicht erfolgt, wenn auch nur zu einem Elternteil ein intaktes Verhältnis besteht (BSG vom 06.08.1992, 10 RKg 7/91, NJW 1993, S. 1159; Bundesverwaltungsgericht vom 13.09.1990, 2 C 4/88, EzBAT § 29 BAT Nr. 14 auch zur Änderung der Rechtslage 1989).
  • BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.1994 - 5 L 115/93
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