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   BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85   

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https://dejure.org/1986,5052
BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85 (https://dejure.org/1986,5052)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1986 - 10 RKg 9/85 (https://dejure.org/1986,5052)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1986 - 10 RKg 9/85 (https://dejure.org/1986,5052)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 27/62

    Bewertung der Ansprüche eines Angestellten im Gaststättengewerbe auf Wohnung und

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit des Essensfreibetrages von 1, 50 DM zweifelhaft sei (BFHE 82, 155, 158; 115, 268, 269 mwN; vgl. hierzu auch BSGE 22, 169, 172), den Freibetrag aber als sogenannte Annehmlichkeit beurteilt und für berechtigt gehalten (BFHE 115, 268, 269; 117, 172, 174).

    Da die in Abschn 19 LStR enthaltenen Regelungen zur Abgrenzung des steuerpflichtigen Arbeitslohns in der Steuerpraxis allgemein als verbindlich behandelt werden, muß dies - jedenfalls bis zu einer anderweitigen Entscheidung der zuständigen Finanzgerichte - genügen, um sie für die Bemessung des beitragspflichtigen Entgelts als verbindlich hinzunehmen (vgl. BSGE 22, 169, 172 f) und den Essensfreibetrag auch bei der Ermittlung der Bruttobezüge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKGG zu berücksichtigen.

  • BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Streitgegenstand - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Die Kinderzuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherungen haben ebenso wie das Kindergeld die Funktion, die durch Kinder hervorgerufenen Familienlasten wenigstens teilweise auszugleichen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 113/79

    Auszubildender - Anspruch auf vermögenswirksame Leistung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Für letzteres genügt ein Anspruch auf die Gewährung der Leistung (BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 19) jedenfalls dann, wenn der Anspruch auch erfüllt worden ist.
  • BFH, 05.02.1965 - VI 46/64 U

    Steuerliche Einordnung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten oder von

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit des Essensfreibetrages von 1, 50 DM zweifelhaft sei (BFHE 82, 155, 158; 115, 268, 269 mwN; vgl. hierzu auch BSGE 22, 169, 172), den Freibetrag aber als sogenannte Annehmlichkeit beurteilt und für berechtigt gehalten (BFHE 115, 268, 269; 117, 172, 174).
  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit des Essensfreibetrages von 1, 50 DM zweifelhaft sei (BFHE 82, 155, 158; 115, 268, 269 mwN; vgl. hierzu auch BSGE 22, 169, 172), den Freibetrag aber als sogenannte Annehmlichkeit beurteilt und für berechtigt gehalten (BFHE 115, 268, 269; 117, 172, 174).
  • BFH, 07.11.1975 - VI R 174/73

    Essensgeldzuschüsse als Annehmlichkeit bei Erwerb verpackter Lebensmittel in

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß die Rechtsgrundlage der Steuerfreiheit des Essensfreibetrages von 1, 50 DM zweifelhaft sei (BFHE 82, 155, 158; 115, 268, 269 mwN; vgl. hierzu auch BSGE 22, 169, 172), den Freibetrag aber als sogenannte Annehmlichkeit beurteilt und für berechtigt gehalten (BFHE 115, 268, 269; 117, 172, 174).
  • BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    In einer späteren Entscheidung, in welcher der BFH es abgelehnt hat, den Essensfreibetrag zu erhöhen, ist dagegen ausgeführt, es spreche mehr dafür, den gesamten Vorteil der verbilligten Essensgewährung uneingeschränkt der Besteuerung zu unterwerfen (BFHE 142, 483, 490).
  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 30/73

    Ein Anspruch auf Förderung des Studiums kann nicht auf eine erteilte Zusage

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Eine Verwaltungspraxis, die dem Gesetz nicht entspricht, gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung (vgl. BSGE 35, 178, 182; 38, 63, 68; BSG SozR 2200 § 611 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 76/75

    Keine Anrechnung von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Aus dem Urteil des 7. Senats des BSG vom 27. Januar 1977 - 7 RAr 76/75 - (SozR 4100 § 44 Nr. 10) läßt sich nichts anderes herleiten.
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 267/71

    Wahl der Beitragsklasse - Verbrauch - Weiterversicherung - Beitrag - Entmachtung

    Auszug aus BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85
    Eine Verwaltungspraxis, die dem Gesetz nicht entspricht, gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung (vgl. BSGE 35, 178, 182; 38, 63, 68; BSG SozR 2200 § 611 Nr. 2).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 76/79

    Arbeitsentgelt - Sozialversicherung - Haushaltsstrukturgesetz - Bruttobezüge

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Ob und inwieweit diese Anhaltspunkte für die Berufsgenossenschaften und damit auch für die Beklagte bei der Ausübung ihres Ermessens - etwa im Rahmen einer Selbstbindung der Verwaltung an eigene Verwaltungsrichtlinien (vgl dazu BSG SozR 5870 § 2 Nr. 47) - bindend sind, kann dahingestellt bleiben, da sich die hier allein umstrittene Berücksichtigung des Aufwandes für die hauswirtschaftliche Versorgung des Versicherten bei der Feststellung des im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Pflegebedarfs bereits zwingend unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann schließlich die DM 750-Grenze nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz aF auch mit Hilfe von Sachbezügen (zB Kosten freier Mahlzeiten) überschritten werden (BSG vom 24. September 1986, SozR 5870 § 2 Nr. 47; bestätigt im Urteil vom 7. September 1988 - 10 RKg 5/87).
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    In beiden Fällen hat der Arbeitnehmer den Vorteil, daß ein Betrag bis zur Höhe des nach § 40b Abs. 2 EStG zulässigen Höchstbeitrags zur Direktversicherung und der darauf erhobenen Pauschalsteuer nicht der Besteuerung nach § 38 EStG unterworfen wird (vgl im übrigen zur Bedeutung der LStR bei steuerrechtlichen Vorfragen auch BSG SozR 5870 § 2 Nr. 47).
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