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   BSG, 20.10.1967 - 10 RV 102/67   

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https://dejure.org/1967,11472
BSG, 20.10.1967 - 10 RV 102/67 (https://dejure.org/1967,11472)
BSG, Entscheidung vom 20.10.1967 - 10 RV 102/67 (https://dejure.org/1967,11472)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 1967 - 10 RV 102/67 (https://dejure.org/1967,11472)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Bayern, 06.03.2024 - L 2 U 222/22

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12.03.1981, 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Bevollmächtigten zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1967, 10 RV 102/67).
  • LSG Bayern, 18.05.2020 - L 20 VG 6/19

    Soziales Entschädigungsrecht: Patient als Gewaltopfer bei ärtlciher Behandlung

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12.03.1981, 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Bevollmächtigten zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1967, 10 RV 102/67).

    Ganz abgesehen davon, dass das Alter eines Beteiligten kein Hindernisgrund für die Verhängung von Missbrauchskosten ist, müsste sich der Kläger auch die Uneinsichtigkeit seiner Bevollmächtigten zurechnen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1967, 10 RV 102/67).

  • BSG, 18.08.2015 - B 13 R 241/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Nichtbeeidigung eines

    Das abschließende Vorbringen einer Divergenz (zu den - hier schon mangels Formulierung eines divergierenden Rechtssatzes aus der Entscheidung des LSG nicht erfüllten - Darlegungsvoraussetzungen allgemein s BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; Nr. 10 RdNr 4; SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 89 f; Nr. 14 S 22) zu einem Urteil des BSG vom 20.10.1967 (10 RV 102/67 - SGb 1968, 72) zur Auferlegung von "Mutwillenskosten" führt ebenfalls nicht zur Zulassung der Revision.
  • LSG Bayern, 10.01.2017 - L 15 VK 14/16

    Unzulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12.03.1981, Az.: 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Anwalts zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1967, Az.: 10 RV 102/67).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - L 10 SB 141/01

    GdB-Erhöhung - Schwerbehindertenrecht - Verfahrensmangel - keine zureichende

    Abgesehen davon, dass ein in einem Rentenrechtsstreit eingeholtes Sachverständigengutachten in einem Statusrechts streit nach dem SGB IX nicht als Sachverständigengutachten verwertet werden kann (hierzu Bayer. LSG vom 12.12.2000 - L 18 SB 119/99 - in Breithaupt 2001, 456 ff.) und demgemäss der vom Gericht ernannte Sachverständige eigene Feststellungen treffen muss, verletzt das SG durch diese Vorgehensweise den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. § 62 SGG (hierzu BSG vom 20.10.1967 - 10 RV 102/67 -).
  • LSG Bayern, 25.03.2019 - L 20 P 35/18

    Pflegeversicherung: Beitragszuschlag für Versicherte bei ungewollter

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12.03.1981, 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Anwalts zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1967, 10 RV 102/67).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 15/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981, 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Anwalts zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 1967, 10 RV 102/67).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 18/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Es ist also ein ungewöhnlich hohes Maß an Uneinsichtigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981, 11 RA 30/80) zu verlangen, wobei sich ein Beteiligter die Uneinsichtigkeit seines Anwalts zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 1967, 10 RV 102/67).
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