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   BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55   

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BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55 (https://dejure.org/1956,497)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1956 - 10 RV 385/55 (https://dejure.org/1956,497)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1956 - 10 RV 385/55 (https://dejure.org/1956,497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 289
  • NJW 1957, 197
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bremen, 07.07.1955 - Ko 474/54
    Auszug aus BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55
    Bremen in dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 7" Juli 1955 - KO 474/54-- (BVBl. 1955 s. 172)".
  • BSG, 20.09.1955 - 9 RV 78/54
    Auszug aus BSG, 23.03.1956 - 10 RV 385/55
    mit Recht gefolgert, daß der Anspruch einer Witwe auf Heiratsabfindung ' einen Anspruch der Witwe auf Hinterbliébenenrente nach " @ 58 BVG für den Heiratsmonat voraussétzt (vgl. BSG l Sm 189 (192) und Urteil des BSG vom 20, 9.1955 - 9 RV 78/54 4), Es irrt aber darin, daß es für das Entstehen eines Anspruchs auf Rente einen Antrag der Witwe nach @l Abse\5BVGnicht für erforderlich hält" 3.
  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Das Institut der Beiladung soll es einerseits einem Dritten ermöglichen, in einem anhängigen Rechtsstreit für den Kläger oder Beklagten mitzustreiten und durch eigene Prozesshandlungen auf die Entscheidung des Gerichts Einfluss zu nehmen, weil seine berechtigten Interessen durch die Entscheidung berührt werden oder die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl BSGE 2, 289, 290; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 49 S 56) .
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG

    Richtig ist, dass der Versorgungsanspruch einen Antrag des Berechtigten voraussetzt (vgl. BSGE 2, 289, 290 = NJW 1957, 197) und deshalb nicht schon mit dem Eintritt der gesundheitlichen Schädigung im Sinne des § 1 OEG, sondern grundsätzlich erst mit der erfolgten Antragstellung entsteht (vgl. auch § 40 Abs. 1 SGB I).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1

    Weitere materiell-rechtliche Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs (Rechts) auf Entschädigung nach dem OEG iVm dem BVG ist ein nach § 16 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB I wirksam gestellter Antrag (zum Antrag auf Versorgung nach dem BVG als materiell-rechtliche Entstehungsvoraussetzung schon BSG, Urteil vom 23.3.1956 - 10 RV 385/55, BSGE 2, 289, 292 f; zum Antrag nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG zuletzt BSG, Urteil vom 28.4.2005 - B 9a/9 VG 3/04 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 9 RdNr 16).
  • LSG Bayern, 29.09.2015 - L 15 VK 7/11

    Vertagungsantrag eines unvertretenen Klägers, Bestimmung des Streitgegenstands

    Es ist im Rechtsbereich der Kriegsopferversorgung seit jeher unbestrittene Auffassung, dass der Anspruch auf Versorgung nicht schon allein mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands entsteht, sondern dass als weiterer rechtsbegründender Faktor der Antrag des Berechtigten hinzukommen muss (vgl. Vogl, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Aufl. 2012, § 35 BVG, Rdnr. 8; ständige Rspr., vgl. z.B. BSG, Urteile vom 23.03.1956, Az.: 10 RV 385/55, und vom 25.11.1965, Az.: 9 RV 256/64).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 3324/08

    Entstehung eines Anspruchs auf Blindengeld nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde

    Das Verständnis des Antragserfordernisses als materiell-recht-liche Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Blinden- und Gehörlosen-geld wird neben den schon eingangs erwähnten Parallelen zum Jugendhilfegesetz ferner auch dadurch bestätigt, dass aus der gesetzlichen Formulierung "werden auf Antrag gewährt" auch in anderen Fällen geschlossen wird, dass Leistungen erst ab Antragstellung bewilligt werden, vgl. BSG, Urteile vom 23. März 1956 - 10 RV 385/55 -, BSGE 2, 289 ff. (zu § 1 Bundesversorgungsgesetz), und vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 200/74 -, BSGE 41, 89 f. (zur Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung); § 19 SGB IV (betreffend die Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der sozialen Pflegeversicherung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 3325/08

    Gewährung von Gehörlosengeld nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose

    Das Verständnis des Antragserfordernisses als materiell-recht-liche Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung von Blinden- und Gehörlosen-geld wird neben den schon eingangs erwähnten Parallelen zum Jugendhilfegesetz ferner auch dadurch bestätigt, dass aus der gesetzlichen Formulierung "werden auf Antrag gewährt" auch in anderen Fällen geschlossen wird, dass Leistungen erst ab Antragstellung bewilligt werden, vgl. BSG, Urteile vom 23. März 1956 - 10 RV 385/55 -, BSGE 2, 289 ff. (zu § 1 Bundesversorgungsgesetz), und vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 200/74 -, BSGE 41, 89 f. (zur Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung); § 19 SGB IV (betreffend die Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der sozialen Pflegeversicherung).
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Besondere Umstände, die im Einzelfall gebieterisch zur Annahme eines solchen Rechtsmißbrauchs zwingen (vgl. BSG 2, 289; BSG 280. November 1958, 8 RV 869/57, Nipperdey aaO), sind nach herrschender Meinung (vgl. Staudinger, Komm. zum BGB, 11. Aufl., § 242 Anm. D 502 bis 504, 486, 487, 491 mit ausführlichem Literaturhinweis und Bay.ObLG 24. November 1961 in MDR 1961, 303) vor allem dann gegeben, wenn die Behörde vorsätzlich die Versäumung der Ausschlußfrist herbeigeführt hat oder nunmehr eine Haltung einnimmt, die mit ihrem früheren Verhalten, das den Antragsteller vernünftigerweise von der Fristwahrung abgehalten hat, unvereinbar ist.
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Das Institut der Beiladung soll es einem Dritten ermöglichen, in einem anhängigen Rechtsstreit für den Kläger oder Beklagten mitzustreiten und durch eigene Prozeßhandlungen auf die Entscheidung des Gerichts Einfluß zu nehmen, weil seine berechtigten Interessen durch die Entscheidung berührt werden oder die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (vgl. BSGE 2, 289, 290; Peters/Sautter/Wolff, Sozialgerichtsgesetz, 4. Aufl., § 75 Anm. 1 - Seite 258/8 - 25).
  • BSG, 16.03.1973 - 7 RAr 36/72

    Kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz wegen einer

    Ein Antrag ist nach der Rechtsprechung des BSG dann eine materielle Voraussetzung des Anspruchs, wenn er in den materiell-rechtlichen Vorschriften, in denen die Voraussetzungen eines bestimmten Leistungsanspruchs geregelt sind, ausdrücklich als Anspruchsvoraussetzung bezeichnet wird (s. für das Recht der KOV BSG 2, 289, 191; im Recht der Rentenversicherung BSG 29, 116, 117).
  • BSG, 25.06.1963 - 10 RV 1143/61

    Anerkennung von Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und

    Wie das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist ein Antrag erforderlich, um einen Anspruch auf Versorgung zur Entstehung zu bringen; der Antrag hat also sachlich-rechtliche Bedeutung und muß als weiterer rechtsbegründender Faktor zu den Tatbestandsmerkmalen der einen Anspruch auf Versorgung begründenden Vorschriften des BVG hinzukommen (vgl. BSG 2, 289, 293).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 12 A 2830/10

    Erstattungsanspruch des für die Heimbewohner aufgewendeten Pflegewohngeldes

  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 25/80
  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 133/75
  • SG Dortmund, 28.06.2006 - S 7 VS 14/04

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen aus einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2002 - L 6 V 15/00

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Gewährung von Witwenversorgung;

  • BSG, 25.10.1978 - 9 RV 11/78

    Selbstbindung des Revisionsgerichts

  • BSG, 28.10.1975 - 9 RV 458/74
  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 52/77
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 101/75
  • BSG, 12.12.1974 - 10 RV 553/73
  • BSG, 29.09.1970 - 8 RV 161/69
  • VG Düsseldorf, 16.05.2006 - 21 K 3234/05

    Anspruch auf Gewährung von Blindengeld nach §§ 1 ff. des Gesetzes über die Hilfen

  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 630/71

    Berufsschadensausgleich - Antragserfordernis - Aufklärung - Versorgungsbehörde

  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 931/61
  • BSG, 15.11.1960 - 11 RV 832/59
  • BSG, 26.10.1956 - 8 RV 469/56
  • BSG, 24.11.1965 - 11 RV 676/63
  • BSG, 29.05.1962 - 10 RV 979/59
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