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   BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65   

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BSG, 07.12.1965 - 10 RV 405/65 (https://dejure.org/1965,595)
BSG, Entscheidung vom 07.12.1965 - 10 RV 405/65 (https://dejure.org/1965,595)
BSG, Entscheidung vom 07. Dezember 1965 - 10 RV 405/65 (https://dejure.org/1965,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsgründe - Magelhafte Entscheidungsgründe - Unzureichender Begründungsinhalt - Wesentlicher Verfahrensmangel

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 566
  • MDR 1966, 365
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 11.09.1996 - II R 31/96

    Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer

    Danach ist eine Entscheidung i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (Beschluß des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]; Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 7. Dezember 1965 10 RV 405/65, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1966, 365).

    Dabei muß zwar nicht auf jedes unbedeutende Vorbringen im einzelnen eingegangen werden, jedoch müssen die Gründe in bündiger Kürze und unter strenger Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung alles Nötige den Beteiligten offenbaren (BSG in MDR 1966, 365; s. auch BVerwG in DÖV 1964, 563).

    Es fehlt daher an Entscheidungsgründen i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO, wenn sich das Gericht mit einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend dargelegten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nicht auseinandersetzt (BSG in MDR 1966, 365).

    Der Inhalt eines Urteils muß aber nicht nur erkennen lassen, daß sich das Gericht mit dem Begehren der Beteiligten befaßt hat (rechtliches Gehör), vielmehr muß das Gericht in dem Urteil in verständlicher und bündiger Form darlegen, warum es diesem Begehren entsprochen hat oder nicht entsprechen konnte (BSG in MDR 1966, 365).

  • BSG, 15.03.2018 - B 9 V 91/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ein Urteil ist nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn Gründe ganz fehlen, unverständlich oder verworren sind oder zB nur nichtssagende Redensarten enthalten (stRspr, zB BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 = SozR 1500 § 136 Nr. 8 S 8; BSG Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 = SozR Nr. 9 zu § 136 SGG) .
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

    § 551 Nr. 7 ZPO ist nicht erst dann verletzt, wenn überhaupt keine Gründe vorliegen, sondern auch dann, wenn einzelne geltend gemachte Ansprüche oder Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht behandelt worden sind (BGHZ 39, 333, 337; BSG NJW 1966, 566), sofern diese Mittel geeignet waren, den mit der Revision erstrebten Erfolg herbeizuführen.
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche

    Das Berufungsgericht hat sich entgegen der von der Revision unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7. Dezember 1965 - 10 RV 405/65 - MDR 1966, 365) vertretenen Ansicht gerade nicht auf die bloße Bemerkung beschränkt, die Auffassung des Klägers sei unzutreffend, sondern seinen Standpunkt damit begründet, daß die Ehefrau und die ehelichen Kinder Schutz verdienten.
  • BSG, 01.12.2020 - B 12 KR 48/20 B

    Verbeitragung einer Kapitalleistung aus einem Pensionsfonds in der gesetzlichen

    Ein Urteil ist nur dann nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn ihm hinreichende Gründe objektiv nicht entnommen werden können, etwa weil die angeführten Gründe unverständlich oder verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer vom Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausführen, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG und BSG Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8) .
  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 19.05.2011 - B 4 AS 2/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Urteil/ein Beschluss ist nur dann nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn ihm hinreichende Gründe objektiv nicht entnommen werden können, etwa weil die angeführten Gründe unverständlich oder verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer vom Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausführen, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG und BSG vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8; BSG vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Von einem Fehlen der Entscheidungsgründe ist nur auszugehen, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Entscheidungstenor zu tragen (vgl BSG vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG; BSG vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B - RdNr 7 mwN) .
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22
    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 01.07.2014 - B 5 RE 18/14 B
  • BSG, 21.06.2022 - B 5 R 71/22 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - gerügte

  • BFH, 05.02.1988 - VI R 65/86

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der fehlenden Entscheidungsgründe -

  • SG Halle, 21.02.2018 - S 25 KR 209/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten für eine

  • BSG, 08.01.2015 - B 4 AS 299/14 B

    Anspruch auf ein faires Verfahren

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 80/10 B
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 24/01 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Bezeichnung von Rechtsfragen

  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 AS 3049/13
  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
  • BFH, 13.11.1996 - II R 25/96

    Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision

  • BFH, 02.02.1987 - III R 131/86

    Voraussetzungen für die Annahme eines wesentlichen Verfahrensmangels

  • BVerwG, 16.03.1976 - I C 52.74

    Versehensein einer Entscheidung mit Gründen - Zuverlässigkeit bei Verstößen gegen

  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 65/80
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