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   BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62   

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BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62 (https://dejure.org/1964,8732)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1964 - 10 RV 47/62 (https://dejure.org/1964,8732)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1964 - 10 RV 47/62 (https://dejure.org/1964,8732)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56
    Auszug aus BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62
    Seinem Wesen nach konnte dieser Bescheid durch eine spätere Änderung der maßgebenden gesetzlichen Vorschriften nicht betroffen werden (Vgl. hierzu BSG 6, 288, 290, 291 und 13, 232, 237, 238).
  • RG, 30.03.1936 - VI 447/35

    1. Ist es zulässig, vor der Prüfung des Restitutionsgrundes sachliche Erwägungen

    Auszug aus BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62
    Zwar sei dies möglicherweise der Fall gewesen, die 'bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung genüge jedoch nach der Rechtsprechung des früheren Reichsgeriehts (RGZ 151, 203) nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 1964 - 10 RV 47/62 - (BVBl. 1965, 44) ist für die hier vorliegende Frage kein anderer Maßstab zu entnehmen.
  • BSG, 26.01.1965 - 9 RV 674/61

    Verwaltungsverfahren - Falschaussagen eines Unbeteiligten - Vorsätzliche

    10 RV 47/62 - Peters/Sautter/Wolff, Korn° zur SGbAnm° 2 III 80-27 zu @ 162)° Nach der Auffassung des Senats muß diese Frage verneint werden" " ' "".

    liche Tatsachen in dem Bewußtsein nicht mitgeteilt hat, etwas zu verheimlichen, was zu offenbaren seine Pflicht gewesen wäre (BSG-Urteil vom 24"Juii 1964 - 10 RV 47/62-)" Bei dem Verschweigen handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gebot der Redlichkeit; die Verpflichtung nicht durch eigenes Verhalten dazu beizutragen, daß eine als unwahr erkannte Zeugenaussage als zutreffend angesehen wird, kann sich auch aus der dem Versorgungsberechtigten obluegenden Aufklärungspflicht (@ 12 ff VWVG) ergeben° Es ist bereits dargelegt, daß die Bescheinigung des ;;1£:i über den Lazarettaufenthalt des Klägers in Preetz sowie über seine Erinnerung daran den Kläger allein noch nicht zu einer gegenteiligen Erklärung veranlassen mußten, wenn" und solange er eine etwaige Täuschungsahsicht des Paaâ- zaä nicht erkannt hatte und tatsächlich im Lazarett wegen einer Kopfverletzung behandelt werden war° Damit hatte das LSG auch keine ausreichenden Unterlagen, um ein Verschweigen wesentlicher Tatsachen annehmen zu können und die sich aus @@42 Abs° 1 Nr° 3, 47 Abs° 3 unter a) VWVG ergebenden Schlußfolgerungen zu ziehen°.

    konnte über die Rechtmäßigkeit des Berichtigungsbescheides und den Anspruch ab 10 Mai 1953 nicht selbst entscheiden, weil hierzu die Feststellungen des LSG nicht ausreichen und die Möglichkeit ergänzender Feststellungen durch das LSG nicht ausgeschlossen werden kann° Die Sache war daher zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen (@ 170 Abs° 2 Satz 2 SGG)° In dem neuen Verfahren wird das LSG zu beachten haben, daß es sich bei der Frage, welche Tatsachen für die Entscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, um eine Rechtsfrage handelt, die das Gericht, das über den Bestand des angefochtenen Verwaltungsaktes befindet, selbständig zu entscheiden hat; hierbei ist von dem damaligen Verfahrensstand auszugehen (BSG-Urteil vom 24° Juli 1964 - 10 RV 47/62 - für den Fall des 5 42 Abs° 1 Nro 9 vae bzw; 5 66 Abs" 1 Nr" 11 VerfG)° Die Verwaltungsakten ergeben, daß die widersprüchlichen Angaben des Klägers über Ort und Zeit des Flugzeugabsturzes, seine Verwendung als "Flieger" und die Zugehürigkeit zur Nahaufklärergruppe 6 zur Zeit der Schädigung nicht als ausreichend schwerwiegend angesehen wurden, um die Anerkennung der Schädigungsfolgen und der Rente zu versagen° Auch die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs zwischen den Gesundheitsstörungen und der Schädigung erSchien ausreichend geklärt, wenn glaubhafte Unterlagen dafür vorgelegt werden konnten, daß der Kläger Soldat war und im Lazarett wegen einer Kopfverletzung behandelt worden ist° Das LSG wird durch Vernehmung des Hans Pi;::;; unter Gegenüberstellung mit dem Kläger und.

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