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   BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66   

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BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66 (https://dejure.org/1967,1628)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1967 - 10 RV 504/66 (https://dejure.org/1967,1628)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1967 - 10 RV 504/66 (https://dejure.org/1967,1628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermessensausübung einer Verwaltungsbehörde - Zeitpunkt der Neuregelung eines Rechtsverhältnisses durch eine Behörde - Ausgestaltung eines Versorgungsrechtsverhältnis - Umfang eines gesetzlichen Ermessensspielraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 146
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.01.1967 - 8 RV 407/64
    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Das BSG hat hinsichtlich der Auslegung des Wortes "kann" in § 40 Abs. 1 VerwVG, soweit das Ermessen über das "ob" in Frage kommt, entschieden, daß die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Berechtigten nicht mehr an einem bindend gewordenen Bescheid festhalten darf, wenn dieser zweifelsfrei gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen hat und wenn seine Nachprüfung im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung ergibt, daß er offensichtlich unhaltbar ist (BSG 19, 286, 287; ferner BSG in SozR VerwVG § 40 Nr. 3 und in Breithaupt 1965, S. 1025, 1026; Urteil des 8. Senats des BSG vom 26. Januar 1967 - 8 RV 407/64 -).

    Eine funktionswidrige Ausübung ist aber nicht mehr durch den Inhalt des Rechts gedeckt, sie wäre nur noch scheinbar Gebrauch dieses Rechts und in Wirklichkeit in einem solchen Falle Rechtsmißbrauch (s. dazu BSG Urt. d. 8. Sen. v. 26.1.67 - 8 RV 407/64).

  • BSG, 22.03.1963 - 11 RV 724/62

    Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit; Änderung eines bindenden

    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Im übrigen habe das BSG (BSG 19, 12) eindeutig dargelegt, daß der Verwaltungsbehörde nach § 40 Abs. 1 VerwVG ein Ermessen dahin gewährt werde, inwieweit einer Zugunstenregelung Rückwirkung beigelegt werden solle.
  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Wenn der § 40 Abs. 1 VerwVG der Verwaltungsbehörde lediglich die Befugnis gäbe, völlig frei nach ihrem Ermessen zu entscheiden, also einen neuen Bescheid zugunsten des Beschädigten zu erteilen oder es bei dem alten zu belassen, so hätte es dieser Vorschrift nicht bedurft; denn die Verwaltungsbehörde ist auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechtes befugt, jederzeit eine neue Prüfung des Versorgungsrechtsverhältnisses vorzunehmen und einen neuen Bescheid zu erteilen, sofern der Betroffene durch den neuen Verwaltungsakt nicht weiter belastet wird (BSG 18, 22).
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Ist der Gesetzgeber bei einer Kollision zwischen der Gerechtigkeit im Einzelfall und der Rechtssicherheit im allgemeinen berechtigt, sich zugunsten der Rechtssicherheit zu entscheiden, ohne damit gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze und die verfassungsrechtlichen Normen des GG zu verstoßen, so handelt auch die Verwaltung nicht gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit, wenn sie sich bei dem Erlaß eines Verwaltungsaktes zugunsten eines Berechtigten in der gleichen Weise entscheidet (vgl. BVerwG 11, 124, 125 ff).
  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe ausgesprochen (BSG 19, 88), daß die Verjährungsvorschriften des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf das Versorgungsrecht entsprechend anzuwenden seien und Rentenansprüche in vier Jahren verjährten.
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Zur Frage der Bedeutung von "Kann-Vorschriften" hat schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) des öfteren hervorgehoben, daß von Fall zu Fall zu prüfen ist, inwieweit ein Ermessen eingeräumt werden sollte (vgl. BVerwG 18, 247, 250; siehe dazu auch Bachof, JZ 1966, 436, 438).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Der einer Behörde zugestandene Ermessens Spielraum ist von sehr unterschiedlichem Umfang (siehe dazu BVerwG 15, 207, 211; 15, 251, 254; 19, 332, 396; Bachof a.a.O. S. 436 ff).
  • BSG, 27.08.1963 - 9 RV 590/60
    Auszug aus BSG, 14.03.1967 - 10 RV 504/66
    Das BSG hat hinsichtlich der Auslegung des Wortes "kann" in § 40 Abs. 1 VerwVG, soweit das Ermessen über das "ob" in Frage kommt, entschieden, daß die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Berechtigten nicht mehr an einem bindend gewordenen Bescheid festhalten darf, wenn dieser zweifelsfrei gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen hat und wenn seine Nachprüfung im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung ergibt, daß er offensichtlich unhaltbar ist (BSG 19, 286, 287; ferner BSG in SozR VerwVG § 40 Nr. 3 und in Breithaupt 1965, S. 1025, 1026; Urteil des 8. Senats des BSG vom 26. Januar 1967 - 8 RV 407/64 -).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 17/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - teilweise Unzulässigkeit der Klage -

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit muss auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw überzeugen muss (vgl BSG Urteil vom 15.11.1961 - 9 RV 54/59 - SozR Nr. 3 zu § 40 VerwVG, juris-RdNr 7 f; BSG Urteil vom 14.3.1967 - 10 RV 504/66 - BSGE 26, 146 = SozR Nr. 10 zu § 40 VerwVG, juris-RdNr 17) .
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Gleichwohl kann sich nachträglich herausstellen oder zumindest wegen bestimmter Umstände naheliegen (vgl. BSG SozR VerwVG § 40 Nr. 7), daß die Entscheidung, von Anfang an (BSGE 26, 146, 147), d.h. zur Zeit ihres Erlasses, mit dem damals geltenden materiellen Recht und dadurch mit dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit nicht in Einklang gestanden hat.

    Mit der in früheren Entscheidungen des BSG (BSGE 26, 146, 147 f.; BSG BVBl. 1969, 66 und 118) verwendeten Formulierung, der Verwaltungsbehörde werde ein Ermessen in zweierlei Hinsicht eingeräumt, nämlich einmal darüber, "ob", und zum anderen darüber, "von wann an" sie die Berichtigung vornehmen wolle, ist im Lichte der neueren Rechtsprechung der Ermessensbereich allerdings nur noch unzulänglich umschrieben.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG handelt daher die Verwaltungsbehörde ermessensfehlerhaft und ihrer Verpflichtung zu sozial angemessener Rechtsausübung zuwider, wenn sie die Erteilung einen neuen Bescheides unter Berufung auf dessen Bindungswirkung verweigert, obgleich seine Überprüfung ergeben hat, daß er der im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebenden materiellen Rechtslage und damit der Gerechtigkeit widerspricht (vgl. u.a. BSGE 19, 286, 287 f.; 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22; 401 120, 121; BSG SozR SGG § 54 Nr. 133; VerwVG § 40 Nr. 14; 3100 § 40a Nr. 4).

    Sofern die Verwaltungsbehörde einen dem Berechtigten günstigeren Bescheid erteilt oder nur durch die Erteilung eines solchen Bescheides ihr Ermessen fehlerfrei ausüben kann, steht es - anders als im Rahmen des § 40 Abs. 2 KOV-VfG (vgl. hierzu BSGE 15, 137, 141; BSG KOV 1968, 44; offengelassen in BSG BVBl. 1966, 38, 39) - schließlich in ihrem pflichtgemäßen Ermessen, darüber zu entscheiden, ob und ggf. für welchen Zeitraum die Bindungswirkung des ersten Bescheides auch für die Vergangenheit beseitigt und der Zugunstenregelung Rückwirkung beigelegt werden soll (BSGE 19, 12, 13; 26, 146, 150 ff.; 31, 21, 22; 40, 121, 122; BSG BVBl. 1969, 85, 86 und 129; 1970, 15, 16).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß einerseits der Verwaltungsbehörde unter Voranstellung des Gebotes der Rechtssicherheit ein Festhalten an der Bindungswirkung des früheren Bescheides für die Vergangenheit nicht grundsätzlich verwehrt ist (BSGE 19, 12, 13; 26, 146, 151; BSG BVBl. 1969, 129) und es von daher sogar nahe liegt, die Neugestaltung des Versorgungsrechtsverhältnisses auf Gegenwart und Zukunft zu beschränken (BSGE 40, 120, 121), andererseits aber aufgrund besonderer Umstände wie etwa einer Selbstbindung der Verwaltung durch ständige Verwaltungsübung aufgrund von Verwaltungsvorschriften (BSGE 40, 120, 122; BSG BVBl. 1969, 66 und 118), oder einer gröblichen Verletzung des Gerechtigkeitsempfindens bei Versagung einer Rückwirkung (BSG SozR 3900 § 40 Nr. 5) ein Ermessensfehler nur dadurch ausgeschlossen werden kam, daß der Zugunstenregelung eine - zumindest partielle - Rückwirkung beigelegt wird.

    Im Rahmen des § 40 Abs. 1 KOV-VfG ergibt sich dies aus einem weiteren Grunde: Wie ausgeführt, eröffnet 140 Abs. 1 KOV-VfG der Verwaltung die Möglichkeit der Lösung eines Konfliktes zwischen den Geboten der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit, wobei letzterer durch Erteilung eines neuen Bescheides der Vorrang einzuräumen ist, wenn die Überprüfung des früheren Bescheides ergibt, daß er der materiellen Rechtslage widerspricht (BSGE 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22 u.a.m.).

    Sie ist speziell auf den Fall der Berichtigung zuungunsten des Berechtigten zugeschnitten und trägt dem Umstand Rechnung, daß gegenüber einer solchen Berichtigung ein erhöhter Bestands- und Vertrauensschutz des Bürgers besteht und sie deswegen im Gegensatz zu der Berichtigung zugunsten des Berechtigten, der ein vergleichbarer Bestand- oder Vertrauensschutz der Verwaltung nicht entgegen steht (vgl. BSGE 15, 137, 141), an strengere Voraussetzungen geknüpft sein soll (BSG SozR 3900 § 40 Nr. 2), so daß eine Vergleichbarkeit beider Vorschriften nach Voraussetzungen und Zweck ausgeschlossen ist (vgl. BSGE 26, 146, 152).

    Auch der erkennende Senat (BSG 26, 146, 148; vgl. auch BSG SozR VerwVG § 40 Nr. 16) hat sich der Auffassung angeschlossen, daß, soweit ein Ermessen über das "Ob" in Frage komme, die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Berechtigten nicht mehr an einem bindend gewordenen, Bescheid festhalten dürfe, wenn dieser zweifelsfrei gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen habe und seine Nachprüfung im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung ergebe, daß er offensichtlich unhaltbar sei.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Der Verwaltung wird damit die Möglichkeit eröffnet, nach eigener Abwägung dem Zweck der Ermächtigung entsprechend zwischen mehreren rechtmäßigen Handlungsweisen zu wählen (s BSGE 26, 146, 153 = SozR Nr. 10 zu § 40 VerwVG).
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 24/79
    Der Verwaltung ist es grundsätzlich nicht verwehrt, unter Voranstellung des Gebots der Rechtssicherheit an der Bindungswirkung festzuhalten (BSGE 19, 21, 15; 26, 146, 151; BSG BVB1 1969, 129).

    Zudem legt diese Vorschrift, wie das Wort "kann" verdeutlicht, keine allgemeine Verpflichtung auf, in jedem Fall einen gänzlich rückwirkenden Zuungunstenbescheid zu erlassen (BSG SozR Nr. 10 zu 5 40 KOVVfG = BSGE 26, 146).

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 15/89

    Pflegegeld - Höhe - Aufwendung - Absicherung - Ehefrau - Gesetzliche

    Dadurch wird der Verwaltung die Möglichkeit eröffnet, nach eigener Abwägung dem Zweck der Ermächtigung entsprechend zwischen mehreren rechtmäßigen Handlungsweisen zu wählen (s BSGE 26, 146, 153).
  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG -

    Die Un- richtigkeit der ursprünglichen Bescheide ist - ungeschriebene - zwingende Voraussetzung für die mit der Klage erstrebte"ßerichtigung" (Abschnittsüberschrift vor 55 40 ff KOV-VfG; BSGE 29, 278, 282 f; 26, 146, 149; SozR 1500 5 141 Nr. 2; Urteil vom 22.9.1977 - 10 RV 15/77).

    bloß noch auf die Anordnung, von welchem Zeitpunkt an die neue Regelung wirksam sein soll (BSGE 26, 146, 148; 29, 285; BVBl 69, 129; 70, 128; Urteil vom 22.9.1977 - 10 RV 85/76).

  • LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 AY 2/14
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit muss danach auch in den Fällen hinter dem Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer - zum Nachteil des Leistungsberechtigten ergangenen - Entscheidung überzeugt bzw. überzeugen muss (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 17/13 R -, SozR 4-1500 § 192 Nr. 2, Rn. 21 unter Hinweis auf: BSG Urteil vom 15. November 1961 - 9 RV 54/59 - SozR Nr. 3 zu § 40 VerwVG, juris RdNr. 7 f; BSG Urteil vom 14. März 1967 - 10 RV 504/66 - BSGE 26, 146 = SozR Nr. 10 zu § 40 VerwVG, juris RdNr. 17).
  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die

    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.
  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 24, November 1977 (SozR 1500 9 405 Nr. 46), Dort war allein auf das gerichtliche Verfahren abgestellt worden, Im übrigen wurde das der Verwaltung eingeräumte Handlungsermessen in früheren Entscheidungen des BSG (vgl BSGE 26, 146, 147 f; BSG BVBl 4969, 66 und 418) nicht umfassend umschriebene Man räumte der Verwaltungsbehörde ein Ermessen in zweierlei Hinsicht ein, nämlich ["ob" und "von wenn an" sie die Berichtigung vornehmen wolle.
  • BSG, 06.09.1978 - 10 RV 57/77

    Beigeladene Berufsgenossenschaft - Verurteilung zur Erteilung eines neuen

    Denn der Grundsatz der Rechtssicherheit muß in den Fällen hinter den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit zurücktreten, in denen sich die Verwaltung von der Unrichtigkeit ihrer für den Betroffenen nachteiligen Entscheidung überzeugt oder überzeugen muß (BSGE 26, 146; BSG SozR Nr. 5 zu 5 40 KOV'VfG;BSGSozR 5900 5 40 Nr. 2).
  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

  • BSG, 02.06.1970 - 10 RV 534/68

    Besondere gesetzliche Regelung - Kriegsopferrechtsnorm - Rückwirkende

  • BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74

    Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen -

  • LSG Hessen, 07.08.1973 - L 4 V 860/71

    Beurteilung der Tätigkeit von Angehörigen der Zollverwaltung während des Krieges

  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 476/67
  • BSG, 03.01.1978 - 2 BU 199/77
  • BSG, 15.12.1970 - 10 RV 843/68
  • BSG, 08.09.1970 - 9 RV 304/69

    Zum Nachprüfungsrecht des MdE-Grades durch die Gerichte, wenn die

  • BSG, 11.06.1970 - 9 RV 718/69

    Bescheid - Ermessensentscheidung

  • BSG, 26.09.1968 - 8 RV 473/67
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 56/77
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