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   BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73   

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BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73 (https://dejure.org/1974,6651)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73 (https://dejure.org/1974,6651)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - 10 RV 531/73 (https://dejure.org/1974,6651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anlagebedingtes Leiden - Ruhende Anlage - Schädigender Vorgang - Krankhaftes Geschehen - Ausbruch - Kausalität - Ursachen - Gleichwertigkeit - Verschlimmerung

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.1957 - 8 RV 47/56

    Erfordernis der Prüfung, ob eine Verschlimmerung des Leidens noch als

    Auszug aus BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfaßt die Entstehung oder die Verschlimmeruhg einer Gesundheitsstörung durch ein séhädigéndes Ereignis (vgl. BSG 6, 87; 44, 464).
  • BSG, 15.12.1959 - 10 RV 1326/56

    Beschwerung des Klägers - Schädigungsfolgen - Urteilsformel der Abgegrenztheit

    Auszug aus BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
    "zwischen Entstehung und Verschlimmerung eines Leidens 'handelt Subsumtibn tatsächlicher Festes sich um die Vstellungen unter die Tatbestandsmerkmale Versordes güngsanspruchs unter Beachtung der Kausalitätsnorm und um die Abgrenzung der Folgen verschiedener Kausale reihen (vgl. BSG 11, 161, 165);.
  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
    Vielmehr ist im gerichtlichen Verfahren bei der Nachprüfung solcher "Ermessensentscheidungen" das Vorliegen der Voraussetzungen für das Ermessenshandeln der Verwaltung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in gleicher Weise zu überprüfen, wie sonst bei anderen Vorschriften das Vorliegen von Tatbestandsmerkmalen auch (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSG 29, 278, 282 mit weiteren Hinweisen).
  • BSG, 03.07.1958 - 8 RV 947/57
    Auszug aus BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
    rung des betreffenden auch Urteile BSG vom 27. März 4958 - 8 RV 427/56 -, vom 5. Juli 4958 - 8 RV 947/57 -und vom 25. Oktober 4958 8 RV 685/56 -).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 427/56
    Auszug aus BSG, 16.10.1974 - 10 RV 531/73
    rung des betreffenden auch Urteile BSG vom 27. März 4958 - 8 RV 427/56 -, vom 5. Juli 4958 - 8 RV 947/57 -und vom 25. Oktober 4958 8 RV 685/56 -).
  • SG Halle, 10.07.2013 - S 12 VE 15/10

    Opferentschädigungsrecht: Ansprüche von Angehörigen eines Gewaltopfers aus

    Die abgestufte GdS-Bewertung erfordert eine Feststellung darüber, inwieweit eine bestimmte Gesundheitsstörung auf das schädigende Ereignis zurückzuführen und daher als Versorgungsgrund anzuerkennen ist (BSG, Urteil vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73).

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Schädigungsfolgen umfasst die Entstehung oder die Verschlimmerung einer Gesundheitsstörung durch ein schädigendes Ereignis (BSGE 6, 87; BSG, Urteil vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91

    Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit -

    Auch nach anderen Rechtsmaßstäben, die für diesen Fall der Kausalitätsbeurteilung bedeutsam sind, die aber das LSG nicht beachtet hat, enthalten Dr. M ... gutachtliche Stellungnahme und Prof. Dr. L ... Gutachten mit neurologischem Zusatzgutachten keine zureichende medizinische Erkenntnisgrundlage für die Entscheidung darüber, ob dienstbedingte Einwirkungen schädigender Stoffe das Rückenmarksleiden bei dem Kläger wahrscheinlich verursacht, mindestens verschlimmert haben (vgl zur Verschlimmerung: BSG SozR 3100 § 1 Nr. 3; BSGE 60, 215 = SozR 3200 § 81 Nr. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 5 VI 5/00

    Anerkennung einer progressiven spinalen Muskelatrophie als Impfschaden und

    Diese setzt nämlich voraus, dass zur Zeit der Einwirkung des schädigenden Vorganges noch kein dieser Gesundheitsstörung zugehöriges pathologisches physisches oder psychisches Geschehen vorhanden war (BSG SozR 3100 § 1 Nr. 3; AHP S. 187).
  • LSG Sachsen, 14.12.2000 - L 2 U 148/99

    Bandscheibenvorfall und Multiple Sklerose als Folgen eines Arbeitsunfalles;

    Im Sozialrecht aber ist die Abgrenzung der (Mit-)Verursachung eines Leidens im Sinne der Verschlimmerung von der Entstehung danach vorzunehmen, ob sich vor dem Unfallereignis bereits ein krankhaftes Geschehen - wenn auch unbemerkt - im Körper entwickelt, oder die "Anlage" bisher kein krankhaftes Geschehen hervorgerufen hatte, denn nur eine bereits vorliegende "Krankheit im Rechtssinne" kann sich durch ein Trauma - im sozialrechtlichen Sinne - verschlimmern (s. zusammenfassend Urteil des BSG vom 16.10.1974 - 10 RV 531/73, ">1%20BVG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3100 § 1 BVG Nr. 3 S. 10 m.w.N.; ferner Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 4. Auflage 1996, S. 103; Urteil des Senats vom 28.03.2000 - L 2 VU 22/97 S.
  • LSG Bayern, 06.02.2002 - L 18 V 39/99

    Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung von Heilbehandlungskosten; Kein

    Beruht das Leiden auf einer Anlage, die körperliche Veränderungen hervorzurufen pflegt und haben sich solche Veränderungen bereits entwickelt, so handelt es sich versorgungsrechtlich um eine Verschlimmerung, wenn der schädigende Vorgang iS des § 1 BVG das Leiden schwerer auftreten lässt, als es sonst zu erwarten gewesen wäre (so BSG SozR 3100 § 1 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 16.09.1998 - L 18 VS 71/94

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verschlimmerung - degeneratives

    Für die Unterscheidung eines Leidens nach dem Gesichtspunkt der Entstehung oder Verschlimmerung ist allein die Tatsache maßgebend, ob zur Zeit des schädigenden Ereignisses i.S. des BVG - hier wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - bereits Anzeichen des Leidens vorhanden waren oder nicht (BSG SozR 3100 § 1 Nr. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 17.03.1998 - L 15 VS 125/94

    Anerkennung eines Herzleidens bzw. eines Zustands nach Herztransplantation als

    Folgerichtig hat daher der Sachverständige Dr ... die Anerkennung des Herzleidens nur im Sinne der Verschlimmerung vorgeschlagen, den gesamten Leidenszustand allerdings dem wehrdienstbedingten Verschlimmerungsanteil zugerechnet, weil vor dem 10.01.1990 noch keine wesentlichen Krankheitszeichen nachweisbar gewesen sind (vgl. hierzu BSG vom 16.10.1974, 10 RV 531/73, in SozR 3100 Nr. 3 zu § 1 BVG).
  • BSG, 08.02.1993 - 9a BV 192/92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Sind beide Bedingungen annähernd "gleichwertig" iS der Kausalitätsnorm, so muß das Leiden als durch den Wehrdienst hervorgerufen und demnach iS der Entstehung anerkannt werden (BSG, Urteil vom 16. Oktober 1974 <10 RV 531/73> SozR 3100 § 1 Nr. 3 mit Nachweisen).
  • BSG, 18.10.1976 - 9 BV 88/76
    Die Revision könnte des weiteren nicht mit der von der Beschwerde gegebenen Begründung darauf gestützt werden, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 160 Oktober 1974 - 10 RV 531/73 (SozR 3100 5 1 BVG Nr. 3) - abgewichen sei.
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