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   BSG, 24.03.1977 - 10 RV 71/76   

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BSG, 24.03.1977 - 10 RV 71/76 (https://dejure.org/1977,8240)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1977 - 10 RV 71/76 (https://dejure.org/1977,8240)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1977 - 10 RV 71/76 (https://dejure.org/1977,8240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitlich gewährtes Heilmittel - Einheitliche Sachleistung - Lastenverteilung - Ausgleich zwischen Versicherungsträgern

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 24.03.1977 - 10 RV 71/76
    Dies hat des BSG durch Urteil vom 28. September 4976 - 3 RK 9/76 - (WzS 4977, 56) für den Fall der Versorgung mit orthopädischen Schuhen entschieden, die Hilfsmittel und Bekleidung zugleich sind.
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 31/93

    Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei schädigungsbedingter Versorgung mit einem

    Die Regelung der Zuständigkeit für die Erbringung einzelner Maßnahmen bedeutet jedoch nicht, daß damit auch zugleich und in demselben Umfang die Verteilung der aus der Heilbehandlung entstehenden finanziellen Lasten festgelegt ist (BSGE 37, 235 = SozR 3100 § 18c Nr. 1; SozR 3100 § 19 Nr. 4).

    Es hat danach den Ersatzanspruch einer KK bejaht, die ihre Versicherten wegen einer schädigungsunabhängigen Fehlsichtigkeit mit einer Brille ausstatten mußte, wenn aus schädigungsbedingten Gründen (besondere Haltevorrichtung wegen des schädigungsbedingten Verlustes der Ohrmuscheln - SozR 3100 § 19 Nr. 4; Tönung der Gläser wegen schädigungsbedingter Lichtempfindlichkeit - SozR aaO, § 19 Nr. 1) Mehrkosten bei der Ausstattung der Brille entstanden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 V 10/03
    Für die hier relevante Fallkonstellation hat das BSG auf eine bereits vorliegende Rechtsprechung verwiesen (vgl. BSG SozR 3100 § 19 Nr. 4 und BSG SozR 3100 § 19 Nr. 1).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat es der Versorgungsverwaltung nach dem Lastenverteilungsgrundsatz des § 10 BVG die Kosten für die Versorgung eines Beschädigten mit schädigungsbedingt erforderlichen getönten Gläsern bei schädigungsunabhängig notwendig gewordenen optischen Brillen auferlegt (vgl BSG SozR 3100 § 19 Nr. 4).

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01 KR R

    Krankenkasse - Kostentragung - Kostenbeteiligung - Beschädigter - Heilbehandlung

    Nach der Rechtsprechung des BSG umfasst der Heilbehandlungsanspruch nach § 10 Abs. 1 BVG den durch schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen bedingten Mehraufwand der schädigungsbedingten Behandlung nur, wenn die als Heilbehandlung gewährte Gesamtleistung unteilbar ist; letzteres hängt nicht von der Art der Durchführung der Behandlung, sondern davon ab, ob eine sachliche und rechnerische Abgrenzung ausscheidet (vgl BSG Urteile vom 16. März 1978 - 10 RV 29/77 - SozR 3100 § 18 Nr. 5, vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Versorgungsträger; vgl auch BSG Urteile vom 5. April 1974 - 9 RV 54/73 - SozR 3100 § 19 Nr. 1 und vom 24. März 1977 - 10 RV 71/76 - SozR 3100 § 19 Nr. 4 - zum Ersatzanspruch der Krankenkasse, wenn nur der Mehraufwand für eine von der Krankenkasse geschuldete Leistung schädigungsbedingt ist).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 9/01.KR R

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Versorgungsträgers für

    Nach der Rechtsprechung des BSG umfasst der Heilbehandlungsanspruch nach § 10 Abs. 1 BVG den durch schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen bedingten Mehraufwand der schädigungsbedingten Behandlung nur, wenn die als Heilbehandlung gewährte Gesamtleistung unteilbar ist; letzteres hängt nicht von der Art der Durchführung der Behandlung, sondern davon ab, ob eine sachliche und rechnerische Abgrenzung ausscheidet (vgl BSG Urteile vom 16. März 1978 - 10 RV 29/77 - SozR 3100 § 18 Nr. 5, vom 8. Juni 1994 - 3/1 RK 31/93 - SozR 3-3100 § 18c Nr. 2 und vom 22. August 2001 - B 3 KR 9/00 R - SozR 3-3100 § 18c Nr. 4 zur Versorgung mit Hilfsmitteln durch den Versorgungsträger; vgl auch BSG Urteile vom 5. April 1974 - 9 RV 54/73 - SozR 3100 § 19 Nr. 1 und vom 24. März 1977 - 10 RV 71/76 - SozR 3100 § 19 Nr. 4 - zum Ersatzanspruch der Krankenkasse, wenn nur der Mehraufwand für eine von der Krankenkasse geschuldete Leistung schädigungsbedingt ist).
  • BSG, 06.09.1978 - 10 RV 39/78

    Versorgungsbehörde muß für den Wert orthopädischer Schuhe eines

    digten erfolgte klare Regelungder Zuständigkeit für die Erbringung der einzelnen Maßnahmen der Heilbehandlung bedeute nicht, daß damit auch zugleich und in gleicher Weise die Verteilung der aus der Heilbehandlung entstehenden finanziellen Lasten geregelt sei; insoweit verbleibe es vielmehr'bei der Regelung des 5 40 BVG (vgl Urteil vom 24. März 4977 - 10 RV 71/76 - SozR 5400 5 19 Nr. 4).
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