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   BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64   

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BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64 (https://dejure.org/1966,1641)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1966 - 10 RV 741/64 (https://dejure.org/1966,1641)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - 10 RV 741/64 (https://dejure.org/1966,1641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 22
  • NJW 1967, 461
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe unter bestimmten Einschränkungen eine Wahlfeststellung bejaht (BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]) und auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) eine Verurteilung aus wahlweisem Haftungsgrund für zulässig erachtet.

    Das habe das Berufungsgericht verkannt, wenn es sieh auch für den Fall der Rücknahme der bindend gewordenen rechtswidrigen Bescheide unter Berufung auf BSG 13, 51 für die Zulässigkeit einer sogenannten Wahl fest Stellung ausspreche.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) bereits entschieden hat, kann eine Versorgungsrente nicht deshalb versagt werden, weil nicht feststellbar ist, welcher von mehreren allein in Frage kommenden und sämtlich einen Tatbestand des BVG erfüllenden Geschehensabläufen tatsächlich stattgefunden hat (vgl. hierzu auch BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]).

    Ebenso wie bei dem in BSG 13, 51 entschiedenen Falle läßt sich aber auch hier in tatsächlicher Hinsicht nicht mehr feststellen, welcher der beiden allein in Betracht kommenden Geschehensabläufe vorgelegen hat.

  • BSG, 28.07.1959 - 8 RV 425/57

    Neurotische und psychogene Reaktionen als Folgen des Wehrdienstes

    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    Eine für den Kläger günstigere Entscheidung lasse sich bei diesem Sachverhalt auch aus dem Urteil des BSG vom 28. Juli 1959 (BSG 10, 209) nicht herleiten.

    Das BSG hat hierzu in seinem Urteil vom 28. Juli 1959 (BSG 10, 209) ausgesprochen, daß die Frage, ob neurotische und psychogene Reaktionen noch Folgen des Wehrdienstes sind, der besonderen Prüfung bedürfe, wenn solche Reaktionen an wehrdienstbedingte organische Störungen, die noch nicht abgeklungen sind, anknüpfen und sieh mit ihnen vermischen.

  • BSG, 24.10.1962 - 10 RV 383/60

    Zur Frage, wann ein Nachschieben von Gründen für einen angefochtenen VA unmöglich

    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    In seinem Schriftsatz vom 3. März 1965 nimmt der Kläger auf die Urteile des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1962 - 10 RV 383/60 - und vom 11. Dezember 1964 - 10 RV 991/62 - Bezug und trägt vor, daß diese Urteile, die sich allerdings mit der Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen befassen, in ihren Grundsätzen auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.

    Dem steht nicht entgegen, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1962 - 10 RV 383/60 - ein Nachschieben von Gründen für einen angefochtenen Verwaltungsakt dann als nicht möglich angesehen hat, wenn zur Anwendung der Vorschrift, die zur Begründung nachgeschoben wird, Tatsachen unterstellt werden müssen, die denjenigen widersprechen, welche dem angefochtenen Verwaltungsakt bei Erlaß zugrunde gelegt worden sind.

  • BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54

    Wahlweiser Haftungsgrund

    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe unter bestimmten Einschränkungen eine Wahlfeststellung bejaht (BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]) und auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) eine Verurteilung aus wahlweisem Haftungsgrund für zulässig erachtet.

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 30. August 1960 (BSG 13, 51) bereits entschieden hat, kann eine Versorgungsrente nicht deshalb versagt werden, weil nicht feststellbar ist, welcher von mehreren allein in Frage kommenden und sämtlich einen Tatbestand des BVG erfüllenden Geschehensabläufen tatsächlich stattgefunden hat (vgl. hierzu auch BGHZ 14, 363 [BGH 30.09.1954 - III ZR 134/54]).

  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    Auch wehrdienstbedingte Einflüsse, die keinen organischen Befund hinterlassen haben, können eine wesentliche Bedingung für ein neurotisches Zustandsbild sein (vgl. BSG 19, 275 und SozR BVG § 1 Nr. 67).
  • BSG, 11.12.1964 - 10 RV 991/62
    Auszug aus BSG, 13.12.1966 - 10 RV 741/64
    In seinem Schriftsatz vom 3. März 1965 nimmt der Kläger auf die Urteile des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1962 - 10 RV 383/60 - und vom 11. Dezember 1964 - 10 RV 991/62 - Bezug und trägt vor, daß diese Urteile, die sich allerdings mit der Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen befassen, in ihren Grundsätzen auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Ist im Einzelfall nicht feststellbar, welche von zwei möglichen Sachverhaltsvarianten verwirklicht ist, so ist gleichwohl nach den Grundsätzen der Wahlfeststellung der geltend gemachte Anspruch zu bejahen, wenn er nach jeder dieser beiden Varianten gegeben ist und andere Sachverhaltsvarianten nicht ernsthaft in Betracht kommen (für das Sozialrecht BSG, NJW 1967, 461; SG Kassel, BeckRS 2012, 75892; vgl. auch OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Urteil vom 15.05.2014 - 2 U 74/13 zur Wahlfeststellung im Patentrecht bei mehreren Benutzungsalternativen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - L 13 SB 242/10

    Grad der Behinderung - Aufhebung - Rechtsgrundlage - Ermessen

    Schließlich rechtfertigt sich der angefochtene Bescheid auch nicht nach den Grundsätzen der sog. Wahlfeststellung (vgl. hierzu BSGE 26, 22).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

    Sie führen zur Zuerkennung des geltend gemachten Anspruchs, wenn jede in Betracht kommende Tatbestandsvariante zur gleichen Leistung führen muß (BSG aaO; BSGE 26, 22, 25; BSG Urteil vom 27. Januar 1966 - 10/11 RV 816/63 - und vom 2. Februar 1977 - 9a RV 26/76 -); dh die begehrte Leistung würde dem Kläger nur zustehen, wenn für beide vom LSG für gleich gut möglich erachteten Alternativen, nämlich sowohl für den Schulunterricht als auch für den HJ-Dienst, Versicherungsschutz gegeben gewesen wäre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 11 KR 204/15

    Beitragsnachforderung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Dies ist der Fall, wenn der Verwaltungsakt auf einen anderen Sachverhalt und eine andere Rechtsgrundlage, die anderen Zwecken dient, gestützt wird oder wenn ohne Änderung der Rechtsgrundlage ein grundlegend anderer Sachverhalt angenommen wird (zum Fall der Änderung des zugrundegelegten Lebenssachverhalts BSG, Urteile vom 13.12.1966 - 10 RV 741/64 - und vom 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R -).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 25/90

    Grenzen der analogen Anwendung des § 1739 RVO bei der Verteilung der

    Diese Regeln sind im sozialgerichtlichen Verfahren zwar grundsätzlich anwendbar (BSGE 13, 51, 53; BSGE 26, 22, 25; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80).
  • SG Kassel, 24.09.2012 - S 6 VJ 24/06

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - ursächlicher Zusammenhang zwischen

    139 Kann im Einzelfall nicht festgestellt werden, welche von zwei Sachvarianten verwirklicht ist, sind im Sozialgerichtsprozess und damit auch im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts die Grundsätze der Wahlfeststellung heranzuziehen: Wäre der geltend gemachte Anspruch bei Feststellung jeder von zwei erörterten Sachverhaltsvarianten gegeben, so kann der Anspruch nicht als unbegründet abgelehnt werden, wenn der Anspruch nach allen ernsthaft in Betracht kommenden Sachverhaltsvarianten gegeben ist (vgl. dazu: BSG, Urteil v. 27.01.1966, 10/11 RV 816/73, juris; BSG, Urteil v. 13.12.1966, 10 RV 741/64, juris; s. auch: BSG, Urteil v. 26.03.1986, 2 RU 10/85, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 01.12.2010, L 9 U 47/07, juris).
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 32/77
    Ein solcher nachträglicher Begründungswechsel ist bisher abgelehnt (BSGE 26, 22, 26 f; SozR Nr. 25 zu 5 44 KOVVfG) oder gar nicht erst in Betracht gezogen worden (vgl SozR 3900 5 44 Nr. 4: gegen ein-"Einfrieren" der Versorgungsleistung auf einer bestimmten Höhe; 76/76).
  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 57/76
    die Erteilung eines "Wahlfeststellungsbescheides" in Betracht (vgl BSGE 26, 22) Im vorliegenden Fall hat der Beklagte weder einen Neufeststellungs- noch einen Berichtigungsbescheid ' erlassen; der Bescheid vom 4. April 4966 wird den hierfur erforderlichen Voraussetzungen nicht gerecht.
  • BSG, 27.07.1978 - 9 RV 56/77
    anderer Entscheidungen im Wahlfeststellungsbescheid: BSGE 26, 22 : SozR Nr. 26 zu 5 41 VeerG)o In der Begründung ist nach ärztlicher Begutachtung umfassend geprüft, ob die nunmehr vorhandenen Gesundheitsstörungen am Herzen des Klägers schädigungsbedingt sind; dabei wird in beiden Verwaltungsakten (BSGE 10, 248) gar nicht auf die Rechtsverbindlichkeit der früheren Entscheidungen abgehoben.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.1968 - L 1b V 1010/67
    Ob wahlweise entweder die Voraussetzungen des BVG § 62 Abs. 1 oder des KOV-VfG § 41 Abs. 1 erfüllt sind, hat das Gericht nur zu prüfen, wenn ein Wahlfeststellungsbescheid (vergleiche BSG 1966-12-13 10 RV 741/64 = BSGE 26, 22) der Versorgungsverwaltung vorliegt; durch bloßen Prozeßvortrag kann ein nach BVG § 62 Abs. 1 ergangener Bescheid nicht hilfsweise auch auf KOV-VfG § 41 gestützt werden.
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