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   BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68   

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https://dejure.org/1970,7528
BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68 (https://dejure.org/1970,7528)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68 (https://dejure.org/1970,7528)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1970 - 10 RV 795/68 (https://dejure.org/1970,7528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Merkmal verantwortlich iS der Bestimmung über die Einordnung in die Leistungsgruppe 2

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.1967 - 8 RV 143/67

    Feststellung des Schadensausgleichs für eine Witwe gemäß BVG § 40a Abs 2 S 2

    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68
    "automatische" Höhereinstufung aufgrund des Lebensalters könnte also selbst dann nicht erreicht werden, wenn die Vorschriften des Fremdrentenrechts auch im KO-Recht angewendet würden° Wenn somit auch eine rein altersabhängige automatische Höherstufung von einer Leistungsgruppe in die nächsthöhere nicht möglich ist, so schließt dies nicht aus, daß aueh das Lebensalter bei der Einordnung eines Beschädigten oder Gefallenen in eine bestimmte Leistungsgruppe zu berücksichtigen ist° Der 8° Senat des BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 22° Juni 1967 (BSG 27, 12) ausgesprochen, daß es sowohl mit der DVO zu 5 50 Abs° 5 und 4.

    BVG) zu beurteilen ist° Ebenso hat der ll° Senat des BSG (vgl° SozR FRG % 22 Nr° 4) auf das Lebensalter als zusätzliches Qualifikationsmerkmal für eine höhere 'Einstufung hingewiesen" gleichzeitig aber auch den Vorrang der allgemeinen Definitionen vor den Berufsgruppenkatalogen betont° Auch der erkennende Senat ist der Auffassung, daß in zahlreichen Berufen mit zunehmendem Alter eine höhere Qualifikation erreicht werden kann, weil die nach dem Gesetz für die Eingruppierung uoao maßgebenden "Kenntnisse und Fähigkeiten" im Laufe eines längeren Berufslebens zunehmen werden und insbesondere die nach der DVD zu 5 50 'Abs" 5 und 4 BVG für die Eingruppierung in die Leistungsgruppe II geforderten "besonderen Erfahrungen" bzw° "umfassenden kaufmännischen und technischen Kenntnisse" gewöhnlich erst nach einem.längeren Zeitablauf und damit erst mit einem höheren Lebensalter erlangt werden können° Das schließt jedoch einerseits nicht aus, daß auch Angestellte unter 45 Jahren schon die für die Leistungsgruppe II geforderten besonderen Erfahrungen haben können (vgl° BSG aaO); es verlangt aber andererseits nicht, daß automatisch mit der Erreichung eines bestimmten Lebensalters eine Höherstufung zu erfolgen hat (vgl.° Urteil BSG vom 50° September 1970, aaO)° Eine anderweitige Auffassung kann auch nicht der bereits zitierten Entscheidung des BSG vom 220 Juni 1967 (BSG 27, 12) entnommen werden" Dort ist lediglich ausgesprochen, daß bei der Höherein-' stufung auch das Lebensalter - neben anderen Faktoren - zu berücksichtigen ist und daß es entscheidend auf die Besonderheiten des und.

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68
    Die von der Klägerin erhobenen Verfahrensrügen greifen so- mit nicht durch, Die von dem LSG getroffenen tatsächlichenv Feststellungen sind daher für das Revisionsgericht bindend ($ 165 SGG)° Damit steht fest, daß B() vor dem Kriege nicht bilanzsicher war und daß sich nicht feststellen läßt, ob B, sich nach dem Kriege überhaupt Bilanzbuchhalterkenntnisse oder Leistungsgruppe II gefordert werden° Das LSG ist also insoweit zu einem "non liquet" gekommen° Die Folgen dieser Nichtfeststellbarkeit der behaupteten Tatsachen sind im vorliegenden Fall von der Klägerin zu tragen° Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der Grundsatz der objektiven Beweislast bzw° der Feststellungslast" wonach die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nicht-Festgestelltseins einer Tatsache von demjenigen Beteiligten zu tragen sind" der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (vgla BSG 6, 70; 8, 245; 15, 112; l9" 52; 24, 25; 50, 121 und 280)a Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehört im vorliegenden Fall die Feststellung, daß bei dem Verstorbenen die Tätigkeitsmerkmale für eine Einstufung in die Leistungsgruppe II gegeben sind° Denn nur bei Vorliegen dieser Tätigkeitsmerkmale kann das Durch- Schnittseinkommen des Verstorbenen für die Berechnung des Schadensausgleichs der Klägerin dem Bruttolohn der Leistungsgruppe II für Angestellte entnommen und der Schadensausgleich entsprechend höher festgestellt werden; Läßt sich aber nicht klären, ob der Ehemann der Klägerin diese Tätigkeitsmerkmale nach dem Kriege erfüllt hätte3 so sind die Voraussetzungen für einen höheren Schadensausgleich nicht gegeben° Den Ausführungen des LSG ist auch nicht zu entnehmen? daß es zu hohe Anforderungen an eine Eingruppierung in Leistungsgruppe II gesteht hätte° Dabei kann dahinstehen, ob die von dem LSG vertretene Auffassung zutrifft" daß Bilanzbuchhalter nicht unbedingt in die Leistungstruppe II einzustufen sind, denn wenn nach den bindenden Feststellungen des LSG der Erwerb der Bilanzbuchhalterkenntnisse durch den Verstorbenen nicht wahrscheinlich ist, brauchte für den vorliegenden Fall auch nicht entschieden zu werden, ob Bilanzbuchhalter, wenn sie über die entsprechenden Spezialkenntnisse verfügen, in jedem Fall in die Leistungsgruppe Im übrigen aber ist.
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68
    Leistungsgruppe II annehmen zu können, will die Klägerin neben einer fehlerhaften Beweiswürdigung offenbar auch das Fehlen der Entscheidungsgründe, also eine Verletzung des 5 156 Abs° l Nr° 6 SGG rügen° Die fehlende Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm ist dabei unschädlich (vglo BSG 1, 227); jedoch greift auch diese Rüge nicht durch° Die Entscheidungsgründe des LSG-Urteils lassen deutlich erkennen, daß das LSG aufgrund der Zeugenaussagen zunächst geprüft hat, welche Tätigkeiten der Ehemann der Klägerin vor dem Kriege ausgeübt hat, und daß die.
  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    (BSG, Urteil vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68, Rn. 21).

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68, Rn. 22) liest der Senat heraus, dass die Kenntnisse tatsächlich das ganze, wenigstens aber ein sehr weites Spektrum des kaufmännischen Bereichs abdecken müssen.

  • LSG Hessen, 12.07.1972 - L 5 V 242/71

    Bei einem Buchhalter kann das Lebensalter entsprechend dem Anl 1 zu FAG SV 22

    Mit diesen Gedankengang folgt der Senat den Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 20. November 1970 - Az.: 10 RV 795/68 -, das in KOV 1971, S. 166 ff. veröffentlicht worden ist.

    Insoweit schließt sich der Senat dem Urteil des BSG vom 20. November 1970 a.a.O. ebenfalls an.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 6 VH 789/15
    Es muss sich um deutlich herausgehobene Tätigkeiten handeln (BSG, Urteil vom 20. November 1970 - 10 RV 795/68 -, juris, Rz. 21).
  • LSG Hamburg, 27.02.2018 - L 3 VE 7/15

    Voraussetzung der Gewährung eines Berufsschadensausgleichs bzw. einer

    Allerdings handelt es sich dabei allenfalls um ein Indiz, denn die Beispielsberufe finden sich in den Leistungsgruppenbeschreibungen für das soziale Entschädigungsrecht nicht und sind somit nicht unmittelbar anwendbar (BSG, Urteil vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68 - Juris).
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