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   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90   

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VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90 (https://dejure.org/1990,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 (https://dejure.org/1990,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 10 S 1129/90 (https://dejure.org/1990,3038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit - Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 542
  • VBlBW 1990, 423
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Denn für den Betrieb eines in Teilschritten genehmigten Kernkraftwerks bedarf es einer lückenlosen und vollständigen Kette aufeinander aufbauender Teilgenehmigungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.1988, BVerwGE 80, 207).

    Die Behörde kann diese Bindung nur unter den in § 17 AtG genannten Voraussetzungen durch nachträgliche Auflagen oder durch einen Widerruf überwinden (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, BVerwGE 72, 300, und v. 9.9.1988, a.a.O.).

    Ist nicht sicher, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., vom 4.7.1988, BVerwGE 80, 21, und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439, sowie Urteil des Senats vom 23.5.1990 -- 10 S 2495/89 --).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Die Behörde kann diese Bindung nur unter den in § 17 AtG genannten Voraussetzungen durch nachträgliche Auflagen oder durch einen Widerruf überwinden (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, BVerwGE 72, 300, und v. 9.9.1988, a.a.O.).

    Ist nicht sicher, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., vom 4.7.1988, BVerwGE 80, 21, und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439, sowie Urteil des Senats vom 23.5.1990 -- 10 S 2495/89 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 10 S 2495/89

    Anwendbarkeit des § 19 Abs 3 S 2 Nr 3 AtG bei einem Teilgenehmigungsdefizit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Bestimmung liegen vor, da das KWO nach den Feststellungen, die der Senat in seinem -- den Verfahrensbeteiligten mittlerweile mit seiner vollständigen Begründung vorliegenden -- Urteil vom 23.5.1990 im Verfahren 10 S 2495/89 getroffen hat, ohne die erforderliche Dauerbetriebsgenehmigung betrieben wird.

    Ist nicht sicher, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., vom 4.7.1988, BVerwGE 80, 21, und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439, sowie Urteil des Senats vom 23.5.1990 -- 10 S 2495/89 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Der Nachweis eines besonderen Interesses erübrigt sich nicht zuletzt auch dann, wenn sich die Dringlichkeit des Vollzuges ähnlich wie bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr daraus ergibt, daß der angefochtene Verwaltungsakt ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.1.1984, NVwZ 1985, 58; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.1979, DÖV 1980, 527; Bay. VGH, Beschl. v. 6.2.1980, BayVBl. 1980, 246; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.7.1982, GewArch. 1982, 384).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 7 B 188.88

    Atomgesetz - Genehmigungsbehörde - Risikoermittlung - Teilgenehmigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Ist nicht sicher, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., vom 4.7.1988, BVerwGE 80, 21, und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439, sowie Urteil des Senats vom 23.5.1990 -- 10 S 2495/89 --).
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Ist nicht sicher, ob eine bereits teilweise genehmigte Anlage so, wie sie konzipiert ist, in Einklang mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG betrieben werden kann, so darf eine neue Teilgenehmigung erst erteilt werden, wenn die Zweifel, sei es aufgrund einer ergänzenden Aufklärung, sei es nach einer Änderung des Anlagenkonzepts, ausgeräumt sind (vgl. BVerwG, Urteile v. 19.12.1985, a.a.O., vom 4.7.1988, BVerwGE 80, 21, und v. 9.9.1988, a.a.O.; Beschl. v. 13.7.1989, UPR 1989, 439, sowie Urteil des Senats vom 23.5.1990 -- 10 S 2495/89 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1979 - XI B 1447/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Der Nachweis eines besonderen Interesses erübrigt sich nicht zuletzt auch dann, wenn sich die Dringlichkeit des Vollzuges ähnlich wie bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr daraus ergibt, daß der angefochtene Verwaltungsakt ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.1.1984, NVwZ 1985, 58; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.10.1979, DÖV 1980, 527; Bay. VGH, Beschl. v. 6.2.1980, BayVBl. 1980, 246; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.7.1982, GewArch. 1982, 384).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Wie aus § 80 Abs. 1 und 2 VwGO erhellt, ist nach der gesetzgeberischen Wertung, die eine adäquate Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.3.1985, BVerfGE 69, 233), die aufschiebende Wirkung die Regel und die sofortige Vollziehung die Ausnahme.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.1986 - 7 A 76/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Die Behörde braucht nicht erst umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen über die Genehmigungsfähigkeit anzustellen, bevor sie sich des Mittels einer Stillegungsanordnung bedient, denn andernfalls liefe § 19 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AtG gerade dort leer, wo er nach der gesetzgeberischen Intention seine eigentlichen Wirkungen entfalten soll, nämlich in der Phase, in der die Frage der Genehmigungsfähigkeit noch offen und ungeklärt ist (vgl. für das Immissionsschutzrecht BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, DVBl. 1990, 371; OVG Berlin, Beschl. v. 16.7.1985, NVwZ 1985, 756; OVG Rheinland Pfalz, Urt. v. 4.3.1986, NVwZ 1986, 665; Bay.VGH, Beschl. v. 29.4.1987, GewArch. 1987, 386; Senatsbeschl. v. 5.1.1989 -- 10 S 1490/88 --).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90
    Vielmehr trägt sie der staatlichen Schutzpflicht zusätzlich auch dadurch Rechnung, daß sie die Erteilung einer Genehmigung von der Beachtung bestimmter Förmlichkeiten in einem mit mehrfachen Sicherungen ausgestatteten Genehmigungsverfahren abhängig macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979, BVerfGE 53, 30).
  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

  • OVG Berlin, 16.07.1985 - 2 S 90.85

    Stillegung; Anordnung; Genehmigung; Betrieb; Anlagen; Ermessen;

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

  • StGH Baden-Württemberg, 28.01.1988 - GR 1/87

    Verfassungsrechtliche Streitigkeit über "Info-Telefon" zur Volkszählung 1987:

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - 10 S 1128/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Stillegung eines Kernkraftwerks -

    Hiervon könne keine Rede sein, da der Senat dem Umweltministerium im (Eil-)Verfahren 10 S 1129/90 (Beschluß vom 27.6.1990) eine ordnungsgemäße Ermessensausübung bescheinigt habe.

    Der Senat hat zwar die Stillegungsverfügung vom 25.5.1990 im Verfahren 10 S 1129/90 gebilligt.

    Auch in dem Verfahren 10 S 1129/90 hat es der Senat damit bewenden lassen, die Rechtmäßigkeit der Stillegungsverfügung vom 25.5.1990 einer summarischen Überprüfung zu unterziehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Das schließt allerdings nicht aus, daß sich dieses Vollziehungsinteresse im Einzelfall - auch - aus dem allgemeinen Erlaßinteresse ergibt bzw. mit diesem identisch ist, etwa wenn bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr die begründete Besorgnis besteht, die mit dem Verwaltungsakt bekämpfte Gefahr werde sich bereits vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren, oder wenn ein Verwaltungsakt ohne sofortige Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1990, NVwZ-RR 1990, 542; Schoch, a.a.O. § 80 RdNr. 146ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 3252/20

    Beendigung seines ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes; Anhörung; Heilung eines

    Davon ausgehend ist der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Anhörung in der Regel erreicht, wenn in dem Verwaltungsverfahren der aus Sicht der Behörde entscheidungserhebliche Sachverhalt nach §§ 24 ff. LVwVfG hinreichend aufgeklärt (vgl. Kallerhoff/Mayen, a.a.O., § 24 Rn. 42; Schneider, a.a.O., § 28 Rn. 47; jeweils m.w.N.) und sie entschlossen ist, (vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung) einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. Senat, Beschl. v. 09.08.2021, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.1990 - 10 S 1129/90 - NVwZ-RR 1990, 542; Herrmann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 52. Ed., § 28 Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auch die Offensichtlichkeit der Gründe, die einen Sofortvollzug gebieten, rechtfertigt in aller Regel keine Ausnahme vom Begründungszwang, wie die ausdrückliche Regelung in § 80 Abs. 3 S. 2 VwGO zeigt (vgl. die Beschlüsse des Senats v. 25.8.1976 -- X 1318/76 --, DVBl. 1976, 948, 949 und v. 27.6.1990 -- 10 S 1129/90 --, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei einem Eingriff in die gewerbliche Betätigung die Anordnung des Sofortvollzugs nur dann zulässig ist, wenn bei einem Aufschub bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Gefährdung wichtiger Rechtsgüter droht (Beschluss des Senats vom 17.03.1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291, und vom 17.09.1998 - 14 S 1687/98 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530; Beschluss vom 04.03.1997 - 1 BvR 327/97 - Beschluss vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, InfAuslR 1997, 358; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1984 - 9 B 397/83 -, GewArch 1984, 380).
  • VGH Bayern, 20.01.2016 - 21 ZB 14.1428

    Rückforderung von Subventionen

    Eine Anhörung bezüglich eines Widerrufs des Zuwendungsbescheids wäre vor dem Abschluss des Prüfungsschriftwechsels auch nicht sachgerecht gewesen, weil die für eine Widerrufsentscheidung maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen vorher nicht hinreichend geklärt waren (vgl. VGH BW, B. v. 27.6.1990 - 10 S 1129/90 - NVwZ-RR 1990, 542/543; Herrmann in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 1. Aufl. 2010, § 28 Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2021 - 1 S 1764/21

    Beendigung des Feuerwehrdienstes

    Davon ausgehend ist der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Anhörung in der Regel erreicht, wenn in dem Verwaltungsverfahren der aus Sicht der Behörde entscheidungserhebliche Sachverhalt nach §§ 24 ff. LVwVfG hinreichend aufgeklärt (vgl. Kallerhoff/Mayen, a.a.O., § 24 Rn. 42; Schneider, a.a.O., § 28 Rn. 47; jeweils m.w.N.) und sie entschlossen ist, (vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung) einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.1990 - 10 S 1129/90 - NVwZ-RR 1990, 542; Herrmann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 52. Ed., § 28 Rn. 18).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04

    Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand

    Dies gilt etwa bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr, wenn zu befürchten ist, dass sich die Gefahr vor Eintritt der Bestandskraft verwirklicht, aber auch dann, wenn sich die Dringlichkeit des Vollzuges ähnlich wie bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr daraus ergibt, dass der angefochtene Verwaltungsakt ohne die Anordnung der sofortigen Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.06.1990 - 10 S 1129/90 - NVwZ-RR 1990, 542 m. w. Nachw. aus der Rspr.).
  • VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22

    Anhörung des Feuerwehrausschusses im Rahmen der Beendigung des ehrenamtlichen

    Davon ausgehend ist der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Anhörung in der Regel erreicht, wenn in dem Verwaltungsverfahren der aus Sicht der Behörde entscheidungserhebliche Sachverhalt nach §§ 24 ff. LVwVfG hinreichend aufgeklärt ist (Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 2 EL April 2022, § 28 VwVfG Rn. 47) und sie entschlossen ist, (vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung) einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.1990 - 10 S 1129/90 -, juris Rn. 7).
  • VG Gera, 31.03.1999 - 1 E 319/99

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Versagung einer

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin kann sich das Vollziehungsinteresse im Einzelfall auch aus dem allgemeinen Erlaßinteresse ergeben bzw. mit diesem identisch sein, etwa wenn bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr die begründete Besorgnis besteht, die mit dem Verwaltungsakt bekämpfte Gefahr werde sich bereits vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren, oder wenn ein Verwaltungsakt ohne sofortige Vollziehung seinen Zweck verfehlt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1990, NVwZ-RR 1990, 542; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 80 RdNr. 146ff. m.w.N.).
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