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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99   

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https://dejure.org/1999,4988
VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerermittlung bei Geschäftsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 396
  • VBlBW 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17, m.w.N.).

    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen die Fahrtenbuchauflage gleichwohl nicht aus, wenn feststeht, daß die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist (BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987, aaO).

    Eine Kausalität der verzögerten Übersendung des Anhörungsbogens für die Nichtfeststellung des verantwortlichen Fahrers ist hier schon deshalb zu verneinen, weil die Klägerin im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht geltend gemacht hat, wegen der verzögerten Anhörung keine Erinnerung an den Fahrzeugführer mehr zu haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt ebenfalls BVerwG, Beschluß vom 25.06.1987, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Im übrigen ist eine verzögerte Anhörung für die unterbliebene Feststellung des Fahrers auch dann nicht ursächlich, wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Geschwindigkeitsmeßfoto vorgelegt worden ist, da eine Identifizierung des Fahrers anhand des Geschwindigkeitsmeßfotos keine Anforderungen an das Erinnerungsvermögen, sondern an das Erkenntnisvermögen des Kraftfahrzeughalters stellt (Beschluß des Senats vom 20.11.1998 - 10 S 2673/98 -, VBlBW 1999, 149, m.w.N.).

    Nur wenn solche Personen benannt worden wären, was hier nicht geschehen ist, wären dem Polizeiposten weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft der Klägerin zumutbar gewesen (Beschlüsse des Senats vom 20.11.1998, aaO, und vom 18.10.1996 - 10 S 2653/96 -, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99
    Denn es entspricht sachgerechtem kaufmännischem Verhalten, daß ein solcher Betrieb neben den sonstigen Geschäftsvorgängen auch die Geschäftsfahrten längerfristig dokumentiert, so daß es für die Feststellung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs weniger auf das Erinnerungsvermögen als vielmehr auf den Zugang zu den maßgeblichen geschäftlichen Unterlagen ankommt, wobei es einleuchtend ist, daß sich dieser Zugang während der Betriebsferien schwieriger gestalten kann (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995, NWVBl. 1995, 388, wonach schon allein deshalb, weil ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts Halter des Fahrzeugs ist, von einer ausnahmsweisen Nichtgeltung der Zweiwochenfrist auszugehen ist).
  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    In einem solchen Fall kommt es nämlich nicht mehr auf die möglicherweise nach über zwei Wochen verblasste Fähigkeit des Fahrzeughalters an, sich an zurückliegende Geschehnisse erinnern bzw. diese rekonstruieren zu können, sondern es geht allein um das Erkennen einer bestimmten Person auf einem Foto und somit um eine kognitive Leistung des Fahrzeughalters, die unabhängig von einer zeitlichen Nähe zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit erbracht werden kann (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 12.2.2007, 11 B 05.427, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4.1999, 10 S 114/99, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind dem Polizeivollzugsdienst weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463 sowie vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).
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