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   VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01   

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https://dejure.org/2001,2645
VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 (https://dejure.org/2001,2645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausweisung politisch Verfolgter - Straffälligkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestand der Regelausweisung; Ausweisung als Ermessensentscheidung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Spezial- und Generalprävention; Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter; Gründe für eine Duldung; ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 45 Abs. 2 Nr. 3; ; AuslG § 42; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 3; ; AuslG § 55 Abs.... 2; ; AuslG § 56 Abs. 3; ; AuslG § 56 Abs. 4; ; AuslG § 30 Abs. 4; ; AuslG § 8 Abs. 2; ; AsylVfG § 70 Abs. 1; ; GK Art. 28 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung, Aufenthaltsrecht Asylbewerber, Abschiebungsschutz Asylbewerber - Regelausweisung, Ermessensausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Spezialprävention, Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 74 (Ls.)
  • DVBl 2002, 284 (Ls.)
  • DÖV 2002, 395
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die Ausweisung eines Ausländers, bei dem ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, kann ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden, wenn die Ausländerbehörde das Verbot der Abschiebung entsprechend seiner rechtlichen Bedeutung als Duldungsgrund in ihre Ermessenserwägungen eingestellt hat (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383).

    Die Behörde hat demnach über die Ausweisung nach Ermessen aufgrund einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände des Falles unter Berücksichtigung der in § 45 Abs. 2 AuslG gesetzlich normierten Umstände und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 351 = NVwZ 1999, 425 = InfAuslR 1998, 383 [st. Rspr.]).

    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).

    Soweit das Verwaltungsgericht die Auffassung vertritt, bei Vorliegen derartiger Umstände sei eine Ausweisung im Ermessenswege ausgeschlossen, und sich hierzu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1998 (a.a.O.) beruft, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).

    Wie sich bereits aus der gesetzlichen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AuslG ergibt, ist die Ausweisung eines Ausländers, wenn dieser als Asylberechtigter anerkannt ist oder bei ihm ein Abschiebeverbot nach § 51 Abs. 1 AuslG vorliegt, nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil sie gegebenenfalls nicht in eine tatsächliche Abschiebung in sein Heimatland mündet (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Das Ausländergesetz unterscheidet klar zwischen Ausweisung und Abschiebung (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.).

    Deshalb kann die Ausweisung auch bei fehlender Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung der Gefahr erneuter Straftaten entgegenwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1995, a.a.O.; Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2000 - 13 S 1378/98

    Rücknahme einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).

    Deshalb kann die Ausweisung auch bei fehlender Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung der Gefahr erneuter Straftaten entgegenwirken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1995, a.a.O.; Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; Beschl. v. 23.04.2001, a.a.O.).

    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Die weiteren Ausweisungswirkungen, nämlich die Pflicht zur Ausreise sowie das Verbot der Wiedereinreise und der Erteilung einer neuen Aufenthaltsgenehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 AuslG), können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 AuslG auch ohne vorherige Ausreise des Ausländers (§ 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG) durchbrochen werden und in eine Aufenthaltsbefugnis einmünden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000, InfAuslR 2000, 395; Urt. v.5.7.2000, VBlBW 2001, 113=InfAuslR 2000, 491; Urt. v. 13.06.2000, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 04.06.1997, NVwZ 1997, 1114 = InfAuslR 1997, 355), sofern sich der Kläger keine neuen Verfehlungen zu Schulden kommen lässt.
  • BVerwG, 12.09.2000 - 1 B 50.00

    Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Außerdem müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 = NVwZ 1997, 297 = DVBl. 1997, 170 = InfAuslR 1997, 8 [st. Rspr.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 10 S 2787/99

    Ausweisung wegen Mordes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil gerade entschieden, es sei nicht ausgeschlossen, dass auch unter Berücksichtigung eines strikten Verbotes der Abschiebung nach § 51 Abs. 1 AuslG (und damit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG) die Ausweisung selbst eines asylberechtigten Ausländers im Hinblick auf § 45 Abs. 2 Nr. 3 AuslG ermessensfehlerfrei ausgesprochen werden könne (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Beschl. v. 18.08.1995, Buchholz 402.240 § 48 Nr. 7 S. 13 = InfAuslR 1995, 405; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.06.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 201, 23 = EZAR 039 Nr. 6 [Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Bundesverwaltungsgericht, Beschl. v. 12.09.2000 - 1 B 50.00 -]; Beschl. v. 23.04.2001 - 11 S 2722/99 - Beschl. v. 06.03.2001 - 10 S 2787/99 -).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.09.2001 - 10 S 1230/01
    Denn weder ist der Kläger aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, a.a.O.; Urte. v. 30.03.1999, BVerwGE 109, 101 ff., 12 ff. und 25 ff. = NVwZ 1999, 1346 ff., 1349 ff. und 1353 ff. = InfAuslR 1999, 366 ff. 371 ff. und 470 ff.), noch bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (siehe hierzu nunmehr BVerwG, Urt. v. 16.11.2000, AuAS 2001, 89).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin rechtlich zutreffend darauf hingewiesen, dass selbst dann, wenn wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses eine Duldung zu erteilen wäre, dies einer Ausweisung nicht von vornherein entgegenstünde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.9.2001, InfAuslR 2002, 26 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Nur in einem solchen Fall haben die genannten Rechtsfolgen zurückzustehen und kann ausnahmsweise auf die Ausreise des Ausländers nach dieser Vorschrift verzichtet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.9.2001 - 10 S 1230/01 -, EZAR 039 Nr. 8; Beschluss vom 2.5.2000, a.a.O.; Urteil vom 5.7.2000 - 13 S 1726/99 -, InfAuslR 2000, 491; Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23; BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, a.a.O.).
  • VG Freiburg, 08.02.2006 - 1 K 1908/04

    Anfechtungsklage gegen einen Ausweisungsbescheid gegen ein Mitglied einer

    Dies sperrt jedoch eine Ermessensausweisung nicht, denn schwer wiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können grundsätzlich auch dann vorliegen, wenn ein Ist-Ausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 AuslG nicht erfüllt ist, weil § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG die Anwendung auf andere Ausweisungstatbestände nicht ausschließt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.09.2001 - 10 S 1230/01 - InfAusIR 2002, 26).
  • VG Freiburg, 10.10.2007 - 1 K 876/06

    Bei der Regelausweisung und der Prüfung eines Ausnahmefalls ist MRK Art 8 nicht

    Außerdem müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft drohen und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.06.1996, - NVwZ 1997, 297=InfAuslR 1997, 8 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.09.2001 - 10 S 1230/01 -, InfAuslR 2002, 26 und im Anschluss daran VG Freiburg, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 K 706/07 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 18 A 459/01

    Ausländerrechtliche Ausgestaltung des besonderen Ausweisungsschutzes;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55/95 -, a.a.O.; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 - , EZAR 039 Nr. 8.
  • VG Köln, 18.05.2004 - 12 L 1343/03

    D (A), Türken, Kalifatsstaat, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe,

    Durch die mit der Ausweisungsverfügung verbundene Aufhebung der bisherigen ausländerrechtlichen Position des Betroffenen und die danach eintretenden Beschränkungen können aber Handlungs- und Wirkungskreis des Betroffenen empfindlich beschnitten werden, vgl. zu entsprechenden Konstellationen: BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, InfAuslR 1998, 383 ff. (389); BVerwG, Beschluss vom 18. August 1995 - 1 B 55/95 -, InfAuslR 1995, 405 ff; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juni 2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 ff., vom 21. September 2001 - 10 S 1230/01 - AuAS 2002, 67 ff. und vom 7.Mai 2003 - 1 S 254/03 - EZAR 032 Nr. 20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. September 2002 - 24 B 02.152 - InfAuslR 2003, 58 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 13. Juni 2001 - 17 A 5552/00 - InfAuslR 2001, 424 ff.
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