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   LG Saarbrücken, 14.11.2014 - 10 S 128/13   

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https://dejure.org/2014,35579
LG Saarbrücken, 14.11.2014 - 10 S 128/13 (https://dejure.org/2014,35579)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.11.2014 - 10 S 128/13 (https://dejure.org/2014,35579)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. November 2014 - 10 S 128/13 (https://dejure.org/2014,35579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rabüro.de

    AGB-Bindungsklausel von zehn Tagen gegenüber Käufer von Gebrauchtwagenkauf nicht unangemessen lang

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindefrist von 10 Tagen ist nicht unangemessen lang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenbestellung mit Bindungsfrist?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Zehn-Tages-Frist gilt - Rechtsprechung zu "Bindungsfrist" bleibt unübersichtlich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2000 - VIII ZR 34/00

    Zur Wirksamkeit einer in den Formularbedingungen eines Möbelhändlers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.11.2014 - 10 S 128/13
    Die Entscheidung, ob eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Frist, innerhalb welcher sich der Verwender die Annahme oder Ablehnung eines Angebots vorbehält, unangemessen lang im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB ist, erfordert eine wertende Abwägung der Interessen beider Verhandlungspartner unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (BGH, Urteil vom 13.09.2000, VIII ZR 34/00, BGHZ 145, 139 - zitiert nach juris).

    Ist die Annahmefrist wesentlich länger als die in § 147 Abs. 2 BGB umschriebene, übersteigt sie also den Zeitraum erheblich, der für die Übermittlung der Erklärungen notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, so ist diese Fristbestimmung nur dann wirksam, wenn der Verwender daran ein schutzwürdiges Interesse hat, hinter dem das Interesse des Kunden am baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (BGH, VIII ZR 34/00, a.a.O.).

    Zu berücksichtigen sind vielmehr die für den Vertragsgegenstand typischen Umstände (BGH, VIII ZR 34/00, a.a.O.).

    Die in den "Gebrauchtwagen - Verkaufsbedingungen" der Klägerin vorgesehene Bindungsfrist des Käufers von höchstens zehn Tagen übersteigt daher den in § 147 Abs. 2 BGB umschriebenen Zeitraum, der für die Übermittlung der Erklärungen notwendig ist und eine angemessene Bearbeitungs- und Überlegungsfrist einschließt, bereits nicht erheblich und trägt darüber hinaus einem schutzwürdigen Interesse des Verwenders Rechnung, hinter dem das Interesse des Käufers an einem früheren Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (vgl. BGH, VIII ZR 34/00, a.a.O.).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 14.11.2014 - 10 S 128/13
    Die Höhe des von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzanspruchs von 10 % des Kaufpreises ist nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 14.04.2010, VIII ZR 123/09; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rn. 2059, 2065).
  • LG Potsdam, 09.06.2016 - 6 O 285/15

    Bindungsfrist bei Gebrauchtwagenbestellung - pauschalierter Schadensersatz

    Die schriftliche Bestellung eines Kunden, die von dem Autohändler oder einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter nicht sofort angenommen wird, ist als Antrag an einen Abwesenden zu behandeln (§ 147 II BGB; vgl. LG Saarbrücken Urt . v. 14.11.2014 - 10 S 128/13, juris).

    Die Höhe des von der Beklagten geltend gemachten Schadensersatzanspruchs von 10 % des Kaufpreises ist nicht zu beanstanden ( BGH , Urt . v. 14.04.2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122; LG Saarbrücken Urt . v. 14.11.2014 - 10 S 128/13, juris).

  • LG Darmstadt, 25.05.2022 - 4 O 51/21

    Bestellung eines Gebrauchtwagens - Annahme und Bindungsfrist

    Verwiesen werden kann insoweit exemplarisch auf die Erwägungen des LG Saarbrücken, Urteil vom 14.11.2014, Az. 10 S 128/13 (hierzu sogleich).

    Zur Begründung kann insoweit auf das bereits zitierte Urteil des LG Saarbrücken verwiesen werden, dass in seinem Urteil vom 14.11.2014 zum Az. 10 S 128/13 insoweit ausführt:.

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