Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5014
OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12 (https://dejure.org/2014,5014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2014 - 10 S 13.12 (https://dejure.org/2014,5014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 (https://dejure.org/2014,5014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 10 Abs 1 DSchG BE
    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80a Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 10 Abs 1 DSchG BE, § 11 Abs 2 DSchG BE, § 74 Abs 1 BauO BE
    Vorläufiger Rechtschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Dritten bei fehlender Bestandskraft eines planungsrechtlichen Vorbescheides

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Dritten bei fehlender Bestandskraft eines planungsrechtlichen Vorbescheides

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubau neben Denkmal: Bauherr muss erhöhte Rücksichtnahme nehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verknüpfung von denkmalschutzrechtlicher Fragen mit bauplanungsrechtlichem Rücksichtnahmegebot möglich

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erhöhte Rücksichtnahme bei Bauvorhaben in der Nähe von Baudenkmalen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmal-Umgebungsschutz erfordert erhöhtes Maß an Rücksichtnahme (IBR 2014, 1324)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2012 - 10 S 21.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Eigentümers eines Denkmals gegen ein Bauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung des zutreffenden Maßstabes des vorläufigen Rechtsschutzes Dritter gegen eine Baugenehmigung (§ 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14) bei summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe der Antragsteller gegen die Baugenehmigung in der Hauptsache zumindest als offen angesehen und eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen.

    Die Ziele des Denkmalschutzes lassen sich deshalb nur erreichen, wenn ggf. auch das Eigentum in der Umgebung eines denkmalgeschützten Gebäudes beschränkt wird (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht ist auf Grundlage der Erkenntnisse des Ortstermins zu der Bewertung gelangt, das gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Antragsteller zu 2. nach den Regelungen des denkmalrechtlichen Umge-bungschutzes nach § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 DSchG Bln (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566, juris Rn. 8) einen Abwehranspruch gegen die Baugenehmigung habe, weil die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens als Teil der ehemaligen Schneider Brauerei durch das Vorhaben möglicherweise erheblich beeinträchtigt werde.

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Maßstabsbildend ist die Umgebung, auf die sich die Ausführung des Vorhabens auswirken kann und die ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, ZfBR 2013, 266, juris Rn. 30; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, DÖV 2013, 948, juris Rn. 37).

    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt namentlich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahme-verpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (stRspr. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290, juris Rn. 32; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36, juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von der Beigeladenen angeführten Beschluss des Senats vom 29. September 2010 (- OVG 10 S 21.10 -, LKV 2010, 524, juris), wonach ein extremer Höhenunterschied zwischen benachbarten Bauten erdrückende Wirkung haben kann, was konkret im dortigen Einzelfall aber bei einer fünfgeschossigen neben einer zweigeschossigen Bebauung verneint wurde.

    Zu Recht führt das Verwaltungsgericht aus, dass die teilweise Verwendung von Schlagwörtern einer "erdrückende Wirkung" eines Vorhabens und die bildliche Umschreibungen einer "Hinterhofsituation", des "Gefühls des Eingemauert seins", der "Abriegelung" und der "fehlenden Luft zum Atmen" (vgl. OVG Bln-Bbg vom 29. September 2010, - OVG 10 S 21.10 -, juris Rn. 11) keine Fallgruppen beschreibt, auf die sich eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme beschränken würde.

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Das Schicksal des Vorbescheids ist dann wegen der Zweitregelung des Inhalts in der Baugenehmigung für die Rechtstellung des Dritten ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - NVwZ 1989, 863, juris Rn. 15).

    Das weitere Schicksal des Vorbescheids ist dann wegen der Zweitregelung des Inhalts in der Baugenehmigung für die Rechtsstellung des Dritten ohne Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 -, NVwZ 1989, 863, juris Rn. 15; Jäde/Dirnberger/Förster u.a., BbgBO, § 59 Rn. 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 10 N 90.10

    Nachbarklage; Baugenehmigung; Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt namentlich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahme-verpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (stRspr. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11.11 -, BVerwGE 145, 290, juris Rn. 32; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5/12 -, juris Rn 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 2 S 44.12

    Abstandsflächenvorschriften; Abweichung; atypische Grundstückssituation

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung des zutreffenden Maßstabes des vorläufigen Rechtsschutzes Dritter gegen eine Baugenehmigung (§ 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, vgl. dazu näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, LKV 2012, 566, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, NVwZ-RR 2013, 400, juris Rn. 14) bei summarischer Prüfung die Erfolgsaussichten der Rechtsbehelfe der Antragsteller gegen die Baugenehmigung in der Hauptsache zumindest als offen angesehen und eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen.
  • VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11

    Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Auf Antrag der Antragsteller hat das Verwaltungsgericht mit dem angegriffenen Beschluss (vom 15. März 2012 - VG 13 L 218.11 - juris) die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die Baugenehmigung in der Fassung der Nachtragsgenehmigung angeordnet.
  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2006 - BVerwG 4 B 55.06 -, BauR 2007, 514, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 13.12
    Im Lichte dessen, dass die Errichtung baulicher Anlagen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals bzw. eines Denkmalbereiches Beschränkungen dahingehend unterliegt, dass sie nicht so gestaltet sein dürfen, dass das Erscheinungsbild des Denkmals bzw. des Denkmalbereiches wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 DSchG Bln), und dass der Schutz von Denkmälern ein legitimes gesetzgeberisches Anliegen ist - die Denkmalpflege ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 -1 BvL 7/19 -, BVerfGE 100, 226, juris Rn 81) -, rechtfertigen die vom Antragsgegner und der Beigeladenen dargelegten Gründe im Ergebnis keine Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • OVG Berlin, 11.02.2003 - 2 B 16.99

    Nachbarklage; Rechtsnatur des Vorbescheids; "richtiger" Drittrechtsschutz bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

  • VG Berlin, 19.11.2014 - 19 K 385.12

    Erteilung eines positiven Bauvorbescheides

    Er kann auch vorliegen, wenn ein Vorhaben zwar in jeder Hinsicht den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen wahrt, sich aber gleichwohl in seine Umgebung nicht einfügt, weil das Vorhaben es an der gebotenen Rücksicht auf die sonstige, also vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5/12 -, NVwZ 2014, 370 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 11).

    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt namentlich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG4 C 11.11 -, NVwZ 2013, 719 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. März 2014, a.a.O., und vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, juris Rn. 16).

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit kann es nach den Umständen des Einzelfalls auch darauf ankommen, ob in unmittelbarer Umgebung des Vorhabens gesteigert schutzwürdige bauliche Anlagen befindlich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O., Rn. 13; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Loseblatt, Stand: 111. Lfg. Sept. 2013, § 34 Rn. 48).

    Dies kann insbesondere bei Baudenkmalen der Fall sein, jedenfalls dann, wenn durch das Vorhaben die unmittelbare Umgebung des Denkmals verändert wird (vgl. dazu sowie zum Folgenden: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O.).

    Auf die Kriterien, unter denen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme subjektiv-rechtlich Drittschutz gewährt, kommt es vorliegend nicht an (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O., Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass denkmalrechtliche Schutzwirkungen nicht nur von den Eigentümern eines Denkmals, sondern auch von Eigentümern eines Anwesens innerhalb einer Denkmalzone geltend gemacht werden können, weil nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 BbgDSchG auch Mehrheiten baulicher oder technischer Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Frei- und Wasserflächen als Denkmalbereiche ein Denkmal sein können, und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Anlagen für sich die Voraussetzungen eines (Einzel-)Denkmals erfüllen (vgl. zum entsprechenden Schutz des Denkmalbereichs nach Berliner Recht OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, Grundeigentum 2014, 601, juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 10 S 41.17

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebot und Denkmalschutz

    Die §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 2 Satz 2 DSchG Bln schützen dabei nicht allein das öffentliche Interesse; ihnen kommt Drittschutz zu, denn der Eigentümer eines Denkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die Genehmigung eines benachbarten Bauvorhabens anzufechten, wenn dieses die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. September 2012 - OVG 10 S 21.12 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 13, jew. m.w.N.).

    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt namentlich davon ab, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. nur OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 11; zur Anwendbarkeit des Rücksichtnahmegebots auch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 27).

    Dementsprechend ist nach Lage der Dinge dem Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme gegenüber der denkmalgeschützten Bebauung in der Umgebung zuzumuten (vgl. zum Ganzen OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 11 und 13).

  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19

    Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen

    Zu den städtebaulichen Belangen, die bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots zu berücksichtigen sind, zählt auch der Denkmalschutz (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - juris, Rn. 13).

    Schließlich kann bei der Bewertung der Zumutbarkeit auch der städtebauliche Belang des Denkmalschutzes (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 5, § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen sein, da es nach den Umständen des Einzelfalles auch darauf ankommen kann, ob in der Umgebung des Vorhabens gesteigert schutzwürdige bauliche Anlagen vorhanden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - juris, Rn. 13, und vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 - juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 - juris, Rn. 29, und vom 18. Mai 2017 - 13 L 178.17 - juris, Rn. 19; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 138. EL Mai 2020, § 34, Rn. 51; Beckmann, GR 2014, 556 Ë‚557˃).

    Dementsprechend ist nach Lage der Dinge dem Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme gegenüber der denkmalgeschützten Bebauung in der Umgebung zuzumuten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - juris, Rn. 13, und vom 26. Oktober 2018 - OVG 10 S 41.17 - juris, Rn. 20; VG Berlin, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 13 L 218.11 - juris, Rn. 29, und vom 18. Mai 2017 - 13 L 178.17 - juris, Rn. 19; Beckmann, GR 2014, 556 Ë‚557˃).Wann eine solche erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit vorliegt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 12. März 2019 - 5 K 1035/18.NW - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage oder - hier - mit seinem vorläufigen Rechtsschutzbegehren nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - BVerwG 4 C 12.14 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195.97 -, juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 11; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2018, § 34 Rn. 141).

    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Vergnügungsstätte; Spielhalle; Nutzungsuntersagung; materielle Illegalität;

    Welche Anforderungen sich hieraus ergeben, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, namentlich davon, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem Rücksichtnahmeverpflichteten andererseits nach Lage der Dinge zuzumuten ist (stRsp. Urteil vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 4 C 11/11 -, BVerwGE 145, 290, juris Rn. 32 m.w.N.; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 -, LKV 2014, 227, juris Rn. 11; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - OVG 10 N 90.10 -, LKV 2014, 36, juris Rn. 9. u 16).
  • VG Osnabrück, 27.02.2015 - 3 A 5/15

    Aarhus Konvention; Abstandsempfehlungen; Aktenvollständigkeit; anerkannte

    Das gilt im Verhältnis des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht anders als im Verhältnis des Bauvorbescheides (der Bebauungsgenehmigung) zur Baugenehmigung (zum Baurecht: BVerwG, Urteil vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 -, BVerwGE 68, 241, juris; BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 14.85 -, DVBl 1989, 673, juris; VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2013 - 3 L 394/13 -, juris, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris, Rn. 9).
  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

    Die auf der Grundlage von § 64 BauO Bln erteilte Baugenehmigung nebst Abweichungsentscheidung vom 28. Februar 2023 verstößt bei summarischer Prüfung nicht gegen die Antragstellerin schützende (nachbarschützende) Vorschriften (vgl. zum Prüfungsmaßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - 10 S 13.12 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 23. Juni 2000 - 2 S 99.09 - juris Rn. 4).
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Denn nach Aktenlage ist der Bauvorbescheid den Antragstellern ebenfalls nicht amtlich zugestellt bzw. bekannt gemacht worden und deshalb in der Baugenehmigung vom 20. Oktober 2016 als Zweitbescheid aufgegangen mit der Folge, dass der Bauvorbescheid keine Bindungswirkung hinsichtlich der in ihm getroffenen Feststellungen begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.3.1989 - 4 C 14/85 -, NVwZ 1989, 863 und juris, Rn. 8 ff.; OVG RP, Urteil vom 7.11.2017 - 8 A 10859/17 -, juris, Rn. 61 ff.; OVG BB, Beschluss vom 11.3.2014 - OVG 10 S 13.12 -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 18.05.2017 - 13 L 178.17

    Zulässigkeit eines Neubau bzw. Umbaus eines in der Nachbarschaft eines

    Dementsprechend ist nach Lage der Dinge dem Bauherrn, der in unmittelbarer Umgebung eines Denkmals eine bauliche Anlage errichten will, nach dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme gegenüber der denkmalgeschützten Bebauung in der Umgebung zuzumuten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12).

    Mit der dem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 11. März 2014 - OVG 10 S 13.12 - zu Grunde liegenden Fallgestaltung ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar.

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 13 K 451.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 13 L 102.17

    Flüchtlingsunterkunft in Lankwitz darf gebaut werden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 M 12/15

    Anfechtung einer Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes

  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19

    Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen

  • VG Berlin, 05.10.2018 - 19 K 59.18

    Werbeanlage mit Sichtbeziehungen zu einem Baudenkmal

  • VG Düsseldorf, 22.11.2017 - 28 K 13645/16
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 78.18

    Nachbarstreit um Umnutzung einer Lungenklinik in eine Gemeinschaftsunterkunft für

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 13 L 398.17

    Baurechtswidrigkeit einer geplanten Flüchtlingsunterkunft; Verstoß gegen das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2020 - 2 S 7.20

    Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz;

  • VG München, 26.06.2018 - M 1 K 18.1046

    Baugenehmigung für zwei Mehrfamilienhäuser und Verletzung des

  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

  • VG Mainz, 03.01.2018 - 3 L 1370/17

    Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in

  • VG Berlin, 19.07.2016 - 13 L 149.16

    Bau einer Gemeinschaftsunterkunft in Alt-Glienicke geht weiter

  • VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18

    Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge

  • VG Düsseldorf, 22.11.2017 - 28 K 14034/16
  • VG Berlin, 11.12.2014 - 13 L 355.14

    Einrichtung von zwei Unterkünften für Asylbewerber; Asylbewerberunterkunft als

  • VG Berlin, 08.10.2020 - 13 L 181.20
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 13 L 214.21
  • VG Berlin, 09.10.2019 - 13 L 209.19
  • VG Berlin, 17.09.2020 - 13 L 232.18
  • VG Berlin, 15.02.2018 - 13 L 668.17

    Einstweiliger Rechtschutz eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben zur Errichtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht