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   VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14   

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https://dejure.org/2014,28809
VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14 (https://dejure.org/2014,28809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 (https://dejure.org/2014,28809)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. September 2014 - 10 S 1302/14 (https://dejure.org/2014,28809)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Punktereform, Übergangsregelung, Löschung, Tattagsprinzip

  • openjur.de

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1 StVG, Fassung: 2014-05-01

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG zum Tattagprinzip bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisentziehung; Punktsystem; Fahreignungs-Bewertungssystem; Verkehrszentralregister; Fahreignungsregister; Übergangsbestimmung; Löschungsregelung; Tattagprinzip

  • rechtsportal.de

    Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG zum Tattagprinzip bei der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn Verwaltungsgerichte zweifeln - hier an der Übergangsregelung der "Punktereform”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr 1 StVG

  • Jurion (Kurzinformation)

    Löschung von Punkten unter Anwendung der Löschungsregelung in § 65 Abs 3 Nr. 1 StVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 186
  • NZV 2015, 150
  • DÖV 2015, 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Dementsprechend ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, die die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (BVerwG, Urteil vom 27.05.1995 - 11 C 34/94 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2004 - 10 S 2821/03

    Einschlägigkeit von § 4 Abs 2 StVG im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis nur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Denn die Löschung nach dieser Vorschrift setzt die Bestandskraft bzw. die rechtskräftige Bestätigung der Entziehungsverfügung voraus, die hier noch nicht eingetreten ist (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 06.02.2004 - 10 S 2821/03 - VBlBW 2004, 425).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 2221/05

    Gemeinschaftsrechtliche Abgrenzung von Abfallverwertung und -behandlung sowie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    5 Der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklagen maßgebliche Zeitpunkt lässt sich nicht § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO entnehmen, sondern ist nach dem einschlägigen materiellen Recht zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 27.04.1990, NVwZ 1991, 360; Senatsurteil vom 27.03.2007 - 10 S 2221/05 - NVwZ-RR 2008, 165).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Tilgungen in Folge des Zeitablaufs beruhen auf dem Gedanken der Bewährung (BVerwG, Urteil vom 17.12.1976 - VII C 28/74 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Allerdings kommen dem einschlägigen materiellen Recht zu entnehmende Modifikationen in Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale in Betracht, so hier mit Blick auf das nunmehr in § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Sätze 6 bis 8 StVG n.F. geregelte Tattagprinzip einerseits und die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n.F. andererseits (zu einer entsprechenden materiell-rechtlichen Modifizierung bei Fahrtenbuchauflagen vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Hat der Inhaber einer Fahrerlaubnis einen Punktestand erreicht, der nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F. (jetzt: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG n.F.) die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge hat, ist eine danach eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister oder eine Punktereduzierung für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21/07; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2014 - 10 S 744/14

    Eilrechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis - zur gesetzlichen Neuregelung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Mit der Begehung einer Tat, die zum Erreichen von 18 und mehr Punkten im Verkehrszentralregister führt, obwohl die vorgelagerten Stufen des Maßnahmekatalogs des § 4 Abs. 3 StVG a.F. (jetzt: § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG n.F.) durchlaufen worden sind, greift mithin die unwiderlegliche Vermutung der fehlenden Kraftfahreignung ein, die nach altem wie nach neuem Recht zwingend zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21/07 - a.a.O., Senatsbeschluss vom 03.06.2014 - 10 S 744/14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 16 B 752/14

    Übergang vom bisherigen Punktesystem zum Fahreignungs-Bewertungssystem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind jedenfalls nicht ohne weiteres zu Lasten des Antragstellers zu beantworten und bedürfen einer Klärung im Verfahren der Hauptsache (ebenso für die Prozesskostenhilfe: Sächs.OVG, Beschluss vom 31.07.2014 - 3 B 152/14 -juris; für die Anwendung des im Zeitpunkt der Entziehungsverfügung geltenden Rechts, aber wohl nur aufgrund des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens: OVG NRW, Beschluss vom 28.07.2014 - 16 B 752/14 - juris).
  • OVG Sachsen, 31.07.2014 - 3 B 152/14

    Rechtsfragen bei der Überführung von Punkten aus dem Verkehrszentralregister in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind jedenfalls nicht ohne weiteres zu Lasten des Antragstellers zu beantworten und bedürfen einer Klärung im Verfahren der Hauptsache (ebenso für die Prozesskostenhilfe: Sächs.OVG, Beschluss vom 31.07.2014 - 3 B 152/14 -juris; für die Anwendung des im Zeitpunkt der Entziehungsverfügung geltenden Rechts, aber wohl nur aufgrund des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens: OVG NRW, Beschluss vom 28.07.2014 - 16 B 752/14 - juris).
  • VG Freiburg, 20.06.2014 - 5 K 1143/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens des maßgeblichen Punktestands ab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.09.2014 - 10 S 1302/14
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juni 2014 - 5 K 1143/14 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14

    Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip

    Allerdings kommen dem einschlägigen materiellen Recht zu entnehmende Modifikationen in Bezug auf einzelne Tatbestandsmerkmale in Betracht, so hier insbesondere mit Blick auf das nunmehr in § 4 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Sätze 5 bis 7 StVG in der Fassung vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3313) bzw. vom 28.11.2014 (BGBl. I S. 1802) geregelte Tattagprinzip einerseits und die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG andererseits (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - NJW 2015, 186).

    Dies schließt aber die Annahme einer prioritären Eliminierung von Punkten - hier auf Grund des § 4 Abs. 3 StVG n.F. - vor der Umrechnung möglicherweise nicht aus, wie sie der Senat für den Anwendungsbereich des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n.F. erwogen hat (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - a.a.O.).

    Gleichwohl bleibt zweifelhaft und weiterer Klärung bedürftig, ob das Tattagprinzip die in § 65 Abs. 3 Nr. 3 n.F. StVG für die Überleitungsproblematik ausdrücklich getroffene Regelung überspielen kann (vgl. zur ähnlich gelagerten Problematik im Kontext der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n.F. Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Es handelt sich damit um eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften über das Tattagprinzip spezielle und prioritäre Vorschrift (zu solchen Vorschriften bereits Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - NJW 201 5, 186).
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 11 BV 15.134

    Bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im

    Auf die Frage, ob durch die Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 nicht mehr einzutragende Ordnungswidrigkeiten nach dem 1. Mai 2014 gleichwohl bei der Berechnung der Anzahl der Punkte nach dem Tattagprinzip zu berücksichtigen sind, kommt es mithin nicht an (vgl. zu dieser Problematik VGH BW, B.v. 2.9.2014 - 10 S 1302/14 - NJW 2015, 186; B.v. 3.6.2014 - 10 S 744/14 - NJW 2014, 2600; OVG Sachsen, B.v. 31.7.2014 - 3 B 152/14 - juris).
  • OVG Thüringen, 06.10.2016 - 2 EO 26/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners hat die Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n. F. Einfluss auf den Punktestand (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5. August 2014 - 9 L 859/14 - juris; s. a. weitergehend zur Berücksichtigung der Rechtsänderungen im Widerspruchsverfahren gegen eine Entziehungsverfügung nach altem Recht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - 10 S 744/14 - NJW 2014, 2600 und Beschluss vom 2. September 2014 - 10 S 1302/14 - NJW 2015, 186; VG Freiburg, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 5 K 1143/14 - juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 3 B 152/14 - juris).

    Zum anderen wäre es nicht nachvollziehbar, wenn für bestimmte Taten festgelegt würde, dass ihre Begehung für die Beurteilung der Fahreignung keine Relevanz mehr hat, die Herausnahme dieser Taten aber ohne Einfluss auf die Wertung im Mehrfach-Punktesystem bzw. Fahreignungs-Bewertungssystem bliebe (vgl. zur Berücksichtigung im Widerspruchsverfahren gegen eine Entziehungsverfügung nach altem Recht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 2014 - 10 S 1302/14 - NJW 2015, 186).

  • VG Würzburg, 27.05.2015 - W 6 S 15.414

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Im Übrigen habe der VGH Mannheim in einem "ähnlichen" Fall in seinem Beschluss vom 2. September 2014 (10 S 1302/14) das Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der ab 1. Mai 2014 geltenden Fassung zum sog. Tattagprinzip als ungeklärt angesehen.

    Die von der Antragstellerbevollmächtigten herangezogene Entscheidung des VGH Mannheim (B.v. 2.9.2014 - 10 S 1302/14 - juris) betrifft das Verhältnis der Löschungsregelung des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG in der ab 1. Mai 2015 geltenden Fassung zum sog. Tattagprinzip.

  • VG Düsseldorf, 21.11.2014 - 6 L 2677/14

    FAER: Verdammte Übergangsvorschriften!

    Sind vor dem 1. Mai 2014 18 Punkte wegen Zuwiderhandlungen erreicht worden, die teilweise danach gemäß der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG n.F. zu löschen sind, bevor die Einordnung nach § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG n.F. vorgenommen wird, bleibt im vorläufigen Rechtsschutz offen, ob der Betroffene die Fahreignung verloren hat (wie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14).

    vgl. zu dieser Betrachtung der Übergangsvorschrift näher: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. September 2014 - 10 S 1302/14 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 12 ME 91/15

    Bewertungssystem; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Punktestand;

    Es handelt sich damit um eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften über das Tattagprinzip spezielle und prioritäre Vorschrift (zu solchen Vorschriften bereits Senatsbeschluss vom 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - NJW 201 5, 186).
  • VG Hannover, 17.04.2015 - 15 B 1883/15

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Rückwirkung; Tattagprinzip; Übergangsregelung;

    Ob allein solche Praktikabilitätsgründe ausreichen, um die hier vorliegende "unechte Rückwirkung" mit den o.a. Konsequenzen für die Betroffenen zu rechtfertigen, ist zumindest zweifelhaft und bedarf der vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. zu ebenfalls geäußerten Zweifeln an den Übergangsregelungen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.09.2014 - 10 S 1302/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 02.03.2015 - 16 B 104/15 - VG Berlin, Beschl. v. 09.02.2015 - 11 L 590.14 - alle juris sowie die erkennende Kammer, Beschl. v. 24.09.2014 - 15 B 10977/14 und Beschl. v. 25.03.2015 - 15 B 1616/15).
  • VG Würzburg, 15.12.2014 - W 6 S 14.1245

    Maßgeblichkeit des neuen Rechts für Altverstöße, die erst nach dem 1. Mai 2014

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde, also der Zeitpunkt des Erlasses des - hier noch ausstehenden - Widerspruchsbescheides (OVG NRW, B.v. 15.9.2014 - 16 B 797/14 - juris; VGH BW, B.v. 2.9.2014 - 10 S 1302/14 - juris).
  • VG Neustadt, 21.01.2015 - 1 L 1118/14

    Übergangsregelungen des § 65 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StVG; Tattagprinzip

    Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers sind § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG, die hier - wie bereits ausgeführt - in der seit 1. Mai 2014 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 4 L 938/14.KO - VGH BaWü, Beschluss vom 2. September 2014 - 10 S 1302/14 -, juris).
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