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   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98   

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https://dejure.org/1998,4328
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98 (https://dejure.org/1998,4328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1998 - 10 S 1394/98 (https://dejure.org/1998,4328)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 10 S 1394/98 (https://dejure.org/1998,4328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und Drogeneinfluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    MPU nach Fahrt unter Rauschgift und Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 2; StVZO § 12 Abs. 1, § 15c Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 54
  • VBlBW 1998, 239 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 105
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Insbesondere geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die sich der Kläger beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung des Gutachtens darstellt (vgl. Beschluß vom 06.07.1998 - 10 S 639/98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Insbesondere geht der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 12.03.1985, BVerwGE 71, 93, 98) in ständiger Praxis davon aus, daß fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit, auf die sich der Kläger beruft, regelmäßig und so auch hier keinen triftigen Grund zur Verweigerung des Gutachtens darstellt (vgl. Beschluß vom 06.07.1998 - 10 S 639/98 - m.w.N.).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Speziell für diese Fälle ist das Stufenmodell entwickelt worden, wonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung Drogenscreenings vorauszugehen haben, um zuerst der Frage eines regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums nachzugehen und um dann - weil bei einem solchen Konsum die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluß geführt wird, erheblich größer ist als bei nur gelegentlichem Konsum - gegebenenfalls in einem nachfolgenden medizinisch-psychologischen Gutachten die Frage der Fähigkeit zum Trennen zu klären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschluß des Senats vom 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Es ist höchstrichterlich anerkannt, daß es gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht, daß ein akuter Cannabisrausch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt (BVerfG, Beschluß vom 19.03.1994, BVerfGE 90, 145, 181 = NJW 1994, 1577, 1581; BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Speziell für diese Fälle ist das Stufenmodell entwickelt worden, wonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung Drogenscreenings vorauszugehen haben, um zuerst der Frage eines regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums nachzugehen und um dann - weil bei einem solchen Konsum die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluß geführt wird, erheblich größer ist als bei nur gelegentlichem Konsum - gegebenenfalls in einem nachfolgenden medizinisch-psychologischen Gutachten die Frage der Fähigkeit zum Trennen zu klären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschluß des Senats vom 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum - Vorlage eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Der Kläger verkennt hierbei, daß im präventiven Bereich der Gefahrenabwehr, der das Fahrerlaubnisrecht zuzuordnen ist, nicht dieselben Maßstäbe gelten müssen wie im repressiven Bereich des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitenrechts (vgl. den Beschluß des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98
    Speziell für diese Fälle ist das Stufenmodell entwickelt worden, wonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung Drogenscreenings vorauszugehen haben, um zuerst der Frage eines regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums nachzugehen und um dann - weil bei einem solchen Konsum die Wahrscheinlichkeit, daß ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluß geführt wird, erheblich größer ist als bei nur gelegentlichem Konsum - gegebenenfalls in einem nachfolgenden medizinisch-psychologischen Gutachten die Frage der Fähigkeit zum Trennen zu klären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.06.1993, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Beschluß vom 23.08.1996, NJW 1997, 269 = NZV 1996, 467; Beschluß des Senats vom 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl. 1995, 362 = VBlBW 1995, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 10 S 3013/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei Verdacht regelmäßigen

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht auch davon ausgegangen, daß in Fällen, in denen der Besitz oder der Konsum von Cannabis bekannt wird, die Beurteilung der Kraftfahreignung davon abhängt, ob der Fahrerlaubnisinhaber in der Lage ist, Cannabiskonsum und Fahren zu trennen, und daß für diese Fälle von der Rechtsprechung ein Stufenmodell entwickelt worden ist, weil es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten sein kann, daß der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens die Anforderung von Drogenscreenings vorausgeht, um zuerst die Frage eines regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Konsums zu klären (vgl. den Beschluß des Senats vom 23.7.1998 - 10 S 1394/98 -, mit Nachweisen auf die Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2001 - 11 K 2179/01

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Nach ständiger Rechtsprechung darf aus der Weigerung, ein rechtmäßig angefordertes medizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach § 15 b Abs. 2 StVZO a. F. beizubringen, auf eine fehlende Kraftfahreignung geschlossen werden (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.08.1996 - 10 S 2099/96 -, VBlBW 1997, 148 u. Beschl. v. 23.07.1998 - 10 S 1394/98 - m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

    Es bedarf keiner Klärung, ob allein aufgrund einer Drogenfahrt eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden könnte, ohne dass sonstige eignungsrelevante Umstände - etwa zum sonstigen Konsumverhalten - festgestellt werden (offengelassen auch im Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23.07.1998 - 10 S 1394/98 -, VBlBW 1999, 105).
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